Die Sache ist doch recht simpel: Es gibt da ein Grundgesetz. Darin steht was von Menschenwürde und Sozialstaat. Und es gibt da ein Bundesverfassungsgericht. Dieses hat die Befugnis, gewisse Fragen zu entscheiden. In Sachen Menschenwürde und Sozialstaat hat es entschieden, dass die Bundesrepublik ihren Bürgern das Existenzminimum sichern muss. Kürzt man einem ALG-2-Empfänger nun sein Geld, fällt er unter's Existenzminimum. Das Problem ist klar? Gut!
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Teilen ist das neue Haben.
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