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Thema: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

  1. #1
    Freiheitsstatue Benutzerbild von Rutt
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    Daumen hoch! Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Arbeitslosengeld II Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

    Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

    Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Zitat "...Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann...."

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    Danke an Ralph Boes, dem unermüdlichen Kämpfer gegen dieses Unrecht, der Kampf geht weiter ....

    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]

    Für alle Betroffenen, heute ist guter Tag für euch, lasst euch nicht verarschen
    und ausbeuten, der Kampf muss weiter gehen, gegen die schmarotzende Armutsindustrie.

    Das Lohndrücker Instrument (Sanktionen) muss weg, für immer.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar



    mfg
    rutt
    Johann Christoph Friedrich von Schiller 10. November 1759 - † 9. Mai 1805
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  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Kluge (und auch weniger kluge, ich z.B.) Leute sagen das seit über zehn Jahren! (Und dafür muss man nicht mal irgendwie links sein.)
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  3. #3
    Einhorn
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    Arbeitslosengeld II Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

    Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

    Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Zitat "...Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann...."

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    Für alle Betroffenen, heute ist guter Tag für euch, lasst euch nicht verarschen
    und ausbeuten, der Kampf muss weiter gehen, gegen die schmarotzende Armutsindustrie.

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    mfg
    rutt
    Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Auf die erste undifferenzierte Hetze mussten wir ja nicht lange warten.
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Ich sehe das genauso , dann erstmal fände ich das fatal dass man bezogen auf die Berufsausbildung auf einmal eine Tätigkeit auf der Baustelle annehmen müsse, weil man sonst Sanktioniert wird - und das steht im Widerspruch zum Grundgesetz wo doch behauptet wird das man Freie Wahl bei Ausbildung und Berufsausübung hat.

    Zum anderen sind 399 Euro knapp , was will man da noch kürzen ?

    Erstmal sollte man normale Arbeitsplätze schaffen so wie das früher mal der Fall gewesen ist damit die Menschen auch Geld verdienen und somit den Kreislauf im Schwung bringen...nur so funktioniert ein gesunder Markt und nicht dass wenige extrem Reich werden und ne Masse später Stammkunden bei der Tafel oder Suppenküche...

  6. #6
    Einhorn
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Kater Beitrag anzeigen
    Auf die erste undifferenzierte Hetze mussten wir ja nicht lange warten.
    Das tut mir aber wirklich leid, dass Ihnen die Sichtweise eines Berufstätigen völlig fremd ist.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Das tut mir aber wirklich leid, dass Ihnen die Sichtweise eines Berufstätigen völlig fremd ist.
    Was hälst Du von Zeitarbeit...Firma Allbecon schickt Werner Schulz zu Siemens, Siemens zahlt Allbecon 40 Euro pro Stunde, der Arbeiter selbst bekommt ja dank Mindestlohn 8,50 €, den Rest bekommt Zeitarbeitsfirma als Gewinn - FRAGE , hat die Zeitarbeitsfirma einen Mehrwert erwirtschaftet in produktivier hinsicht ??? Wer kann hier in diesem Fall als Schmarotzer bezeichnet werden ?

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Eine bemerkenswert dumme Entscheidung.....
    Der Niedergang der Universitäten zeigt Wirkung. Die Würde des Menschen bedingt also Flach TV, Auto und Luxuswohnung?
    Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde? Also Freibier und Wohlstand für alle?
    Wie blöd ist das denn?
    Hilfe kassieren ohne Verpflichtung? Naiver gehts nicht mehr.....

  9. #9
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Eine bemerkenswert dumme Entscheidung.....
    Der Niedergang der Universitäten zeigt Wirkung. Die Würde des Menschen bedingt also Flach TV, Auto und Luxuswohnung?
    Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde? Also Freibier und Wohlstand für alle?
    Wie blöd ist das denn?
    Hilfe kassieren ohne Verpflichtung? Naiver gehts nicht mehr.....
    Ähem du meinst ein Zocker von der Leiharbeitsfirma der Geld ohne Gegenleistung erhält oder ein Reicher Erbling der nur von Zinsen seiner Eltern Kapital lebt oder ein Betrüger der bei Any Option darauf zockt ob der Euro fällt oder steigt ist mehr wert im Faullenzen als ein normaler Arbeitsloser ?? das musst du mir mal genauer erklären.

  10. #10
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?
    Wenn nötig - ja!
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