Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht nächste Woche Hunderte neue Beweise vorlegen. Das haben die Ländervertreter und deren Prozessbevollmächtigter Christian Waldhoff beschlossen, wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet. Karlsruhe hatte die Antragsteller im März aufgefordert, bis zum 15. Mai weitere Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei sowie klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen.
Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil die Namen solcher Spitzel des Verfassungsschutzes nicht offengelegt wurden. Die Länder wollten den Richtern nun die Möglichkeit einräumen, sich davon persönlich durch Einsicht in die Akten der Verfassungsschützer zu überzeugen, berichtet die Zeitung. Die Rede sei von einem "in-camera-Verfahren". Gegen den neuen Verbotsantrag des Bundesrates hatte es von Anfang an Bedenken gegeben. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.
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