Voraussetzung:Datenschützer sehen sie mit Argwohn: Dashcams, die kleinen Videokameras hinter den Windschutzscheiben. Jetzt hat ein Amtsgericht entschieden: In bestimmten Fällen können die Aufnahmen dem Dashcam-Besitzer vor Gericht nutzen.
Hintergrund:Im Nienburger Fall war der Zeuge - ein ausgebildeter IT-Spezialist - vom späteren Angeklagten wegen eines vermeintlich verkehrswidrigen Verhaltens ausgebremst und beschimpft worden. Der Verkehrsrowdy wurde jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für zehn Monate entzogen.
[Links nur für registrierte Nutzer]Die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen in einem Prozess sei dann möglich, wenn jemand den Apparat aus konkretem Anlass angestellt habe, entschied das Gericht. Die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe jedenfalls nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten würden.
Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?