"Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" dürfen nicht abgeschoben werden, ganz gleich, ob überhaupt ein anerkannter Flucht- /Asylgrund vorliegt.
Unter Ausnutzung des milden Jugendstrafrechts entwickeln sie sich schnell zu Intensivtätern, die regelmäßig schwere Straftaten begehen.
Häufig werden sie eigens zu diesem Zweck von Hintermännern im Ausland nach Deutschland eingeschleust.
Neuerdings gibt es Erkenntnisse, daß radikale Islamisten sich als bezahlte "Betreuer" in die staatlichen Wohnheime der Jungkriminellen eingeschlichen haben.
Mehr dazu im
"Spiegel-TV"-Bericht vom
19.04.15.
Video:
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Dem Titel des Videos fügte die "Spiegel"-Redaktion pflichtgemäß eine Anklage an die von dem kriminellen Pack heimgesuchten Deutschen hinzu:
""UmF" ist im Behördenjargon die Abkürzung für "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge". Hinter diesem Kürzel verbergen sich Kinder und Jugendliche, für die man sich in ihrer neuen Heimat Deutschland oft erst dann interessiert, wenn sie kriminell geworden sind."
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Inzwischen wurde der Titel des Berichts um eine weitere "Bereicherungssparte" erweitert: "
Drogenhandel, Diebstahl, Körperverletzung und jetzt noch ein Mord: Unterwegs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen".