+ Auf Thema antworten
Zeige Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Was haltet ihr davon

  1. #1
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
    Registriert seit
    24.03.2006
    Ort
    zu Hause in der Haxenbraterei
    Beiträge
    30.742

    Standard Was haltet ihr davon

    20.04.2015 „2000 Euro, dann dürfen Sie auf Ihr Grundstück“

    Für die Zufahrt von einer Bundes- oder Landesstraße auf ein Grundstück erhebt das Land eine Gebühr.

    (Foto: Oliver Müller/WAZ FotoPool) Wer in Nordrhein-Westfalen an einer Bundesstraße wohnt, ist gleich mehrfach gekniffen. Nicht nur, dass jede Menge Autos vor seinen Fenstern vorbeirauschen. Das Einbiegen von der Bundesstraße in sein Grundstück ist häufig auch noch sehr riskant, da die Autofahrer zu wenig Abstand lassen. Und dann werden die Anwohner für genau diese erschwerten Umstände auch noch mit einer „Sondernutzungsgebühr“ zur Kasse gebeten. Kann nicht sein? Doch – und es ist durchaus legitim. Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) fordert die Landesregierung jedoch auf, von dieser gesetzlich verankerten Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Alles andere ist einfach unfair.

    Der Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) erhebt in Nordrhein-Westfalen Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen. Das ist völlig legitim. Denn gemäß § 8 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz dürfen „für Sondernutzungen“ auch „Sondernutzungsgebühren erhoben werden“. Und gemäß § 8a Bundesfernstraßengesetz gelten Zufahrten und Zugänge von anliegenden Grundstücken auf Bundes- oder Landesstraßen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft als Sondernutzungen. Also darf auch eine Gebühr erhoben werden.

    Für die Anlieger, die ja gar keine andere Möglichkeit haben, auf ihr Grundstück zu kommen als eben über die Bundes- oder Landesstraßen, sind diese Sondernutzungsgebühren aber eine ganz erhebliche Belastung. So liegt dem Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) ein entsprechender Gebührenbescheid zur Anpassung dieser Sondernutzungsgebühr von einem seiner Mitglieder aus dem Kreis Gütersloh vor. Es muss eine jährliche Sondernutzungsgebühr von 2.243 Euro bezahlen. In dem Fall handelt sich um eine Zufahrt zur Bundesstraße 55, die im Juli 1951 genehmigt worden war und für die erstmalig mit einem Gebührenbescheid vom 1. Februar 2006 eine Sondernutzungsgebühr von jährlich 572,61 Euro festgesetzt wurde.

    Im gleichen Bescheid bot Straßen.NRW dem betroffenen Grundstückseigentümer an, die neue jährlich zu zahlende Sondernutzungsgebühr „auch jederzeit durch Zahlung eines einmaligen Betrages auf Antrag abzulösen“. Anstelle der Jahresgebühr von 2.243 Euro wäre dann ein Ablösebetrag fällig, der aus dem 20-fachen des Jahresbeitrages der Sondernutzungsgebühr bestehen und derzeit 44.860 Euro betragen würde.

    weiter hier :

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    es wird immer irrer in Deutschland
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  2. #2
    Schaf im Wolfspelz
    Registriert seit
    06.06.2009
    Beiträge
    26.061

    Standard AW: Was haltet ihr davon

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    20.04.2015 „2000 Euro, dann dürfen Sie auf Ihr Grundstück“

    Für die Zufahrt von einer Bundes- oder Landesstraße auf ein Grundstück erhebt das Land eine Gebühr.

    (Foto: Oliver Müller/WAZ FotoPool) Wer in Nordrhein-Westfalen an einer Bundesstraße wohnt, ist gleich mehrfach gekniffen. Nicht nur, dass jede Menge Autos vor seinen Fenstern vorbeirauschen. Das Einbiegen von der Bundesstraße in sein Grundstück ist häufig auch noch sehr riskant, da die Autofahrer zu wenig Abstand lassen. Und dann werden die Anwohner für genau diese erschwerten Umstände auch noch mit einer „Sondernutzungsgebühr“ zur Kasse gebeten. Kann nicht sein? Doch – und es ist durchaus legitim. Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) fordert die Landesregierung jedoch auf, von dieser gesetzlich verankerten Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Alles andere ist einfach unfair.

    Der Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) erhebt in Nordrhein-Westfalen Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen. Das ist völlig legitim. Denn gemäß § 8 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz dürfen „für Sondernutzungen“ auch „Sondernutzungsgebühren erhoben werden“. Und gemäß § 8a Bundesfernstraßengesetz gelten Zufahrten und Zugänge von anliegenden Grundstücken auf Bundes- oder Landesstraßen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft als Sondernutzungen. Also darf auch eine Gebühr erhoben werden.

    Für die Anlieger, die ja gar keine andere Möglichkeit haben, auf ihr Grundstück zu kommen als eben über die Bundes- oder Landesstraßen, sind diese Sondernutzungsgebühren aber eine ganz erhebliche Belastung. So liegt dem Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) ein entsprechender Gebührenbescheid zur Anpassung dieser Sondernutzungsgebühr von einem seiner Mitglieder aus dem Kreis Gütersloh vor. Es muss eine jährliche Sondernutzungsgebühr von 2.243 Euro bezahlen. In dem Fall handelt sich um eine Zufahrt zur Bundesstraße 55, die im Juli 1951 genehmigt worden war und für die erstmalig mit einem Gebührenbescheid vom 1. Februar 2006 eine Sondernutzungsgebühr von jährlich 572,61 Euro festgesetzt wurde.

    Im gleichen Bescheid bot Straßen.NRW dem betroffenen Grundstückseigentümer an, die neue jährlich zu zahlende Sondernutzungsgebühr „auch jederzeit durch Zahlung eines einmaligen Betrages auf Antrag abzulösen“. Anstelle der Jahresgebühr von 2.243 Euro wäre dann ein Ablösebetrag fällig, der aus dem 20-fachen des Jahresbeitrages der Sondernutzungsgebühr bestehen und derzeit 44.860 Euro betragen würde.

    weiter hier :

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    es wird immer irrer in Deutschland
    Der Staat (erfindet....äh) erhebt Gebühren und der Hund leckt sich die Eier!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Was haltet ihr davon?
    Von Sloth im Forum Parteien / Wahlen
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 18.02.2011, 11:24
  2. BüSO-Thesen über die Grünen - Was haltet ihr davon?
    Von Nestix im Forum Parteien / Wahlen
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 13.06.2010, 10:43
  3. Was haltet ihr davon?
    Von TR GENERAL im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 57
    Letzter Beitrag: 24.02.2007, 18:53
  4. THIMUN-Was haltet ihr davon?
    Von Heiko im Forum Freie Diskussionen
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 02.02.2006, 09:46

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben