"Nationale Deutsche, die für die Sicherheit der Bürger einstehen? Das darf nicht sein, dachte sich Pleiten-Polizeipräsident Gregor Lange (SPD) und kündigte ein hartes Vorgehen seiner Behörde an. Einige Monate später erhielten sechs betroffene Aktivisten Post und sollten sich vor dem Amtsgericht Dortmund wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot nach § 3 des Versammlungsgesetzes verantworten."
"...Mit Anklage vom 31.10.2014 legt die Staatsanwaltschaft den Angeschuldigten zur Last, in nicht rechtsverjährter Zeit vor dem 17.08.2014 auf dem öffentlich zugänglichen Bezirksfriedhof Lütgendortmund, Keplerstr. 33 sich vor einem Hinweisschild der Stadt Dortmund aufgestellt und fotografiert haben zu lassen und hierbei einheitlich ein gelbes T-Shirt mit der Aufschrift „Die Rechte Stadtschutz Dortmund“ getragen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht hierin einen Verstoß gegen § 3 VersG, nach dem das gemeinschaftliche öffentliche Tragen gleichartiger Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung untersagt ist..."
"Jetzt hat das zuständige Jugendschöffengericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt: T-Shirts seien keine Uniformierung und die Klage deshalb bereits aus rechtlichen Gründen unbegründet!"
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Krank oder?!
Also ich zeig jetzt gleich mal alle SPD-Ortsvereine wegen Verstosses gegen das Versammlungsgesetz an!