User in diesem Thread gebannt : heizer, Ingeborg, tosh, irgendeiner, Hanseat, funkelstern and hic |
[Links nur für registrierte Nutzer]
Eine christliche Familie aus dem Irak hat gegen die Ablehnung eines Asylantrages geklagt. Der Grund: sie zweifelt die objektive Entscheidung der Bamf-Mitarbeiterin an, da sie ein Kopftuch getragen hat. CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach kritisiert diese Entscheidung, während das Bamf sie verteidigt.
Mit dieser Antwort, die der Beschwerde ausweicht, sagt man doch deutlich, dass man (irr)glaubensbezogene Entscheidungen hinnimmt.Das Bamf hingegen beanstande das Tragen von Kopftüchern in der Behörde nicht, berichtet die „Welt“ weiter. Grundsätzlich dürfe ein Arbeitgeber dies nur einschränken, wenn es sachliche Gründe dafür gebe. Dazu zähle etwa die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Störung des Betriebsfriedens.
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...
der fette Erzengel hat in München grad folgendes gesagt: D gibt 30-40MRD/pro Jahr für die Flüchtilanten aus, das sei doch bitte bei der Erhöhung der Militärausgaben Natomässig mit zu berücksichtigen , etz kommt gleich der Lawrow
Nachtrag: Der Bütikofer von den Grünen fragte dann folgendes: Die Anrainerstaaten sehen Nordstream II als Bedrohung (hä, mit der Leitung haben die doch gar nix zu tun), was er dagegen zu machen gedenkt? Der Erzengel, nix hängt mit Liberalisierung des Marktes zusammen, der B guckte net grad glücklich
Geändert von marion (18.02.2017 um 11:59 Uhr)
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)
Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.