[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] waren drei Schüler und ihre Eltern, die Anhänger der [Links nur für registrierte Nutzer] waren.
Der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, der am 10. August 1995 veröffentlicht wurde,[Links nur für registrierte Nutzer] blieb bis heute weitgehend ohne praktische Folgen. Nach dem Willen der bayerischen Regierung soll das Kreuz im Klassenzimmer weiterhin der Regelfall bleiben. Nur in speziellen begründeten „atypischen Ausnahmefällen“ soll es auf einzelne Klagen hin abgehängt werden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 2. Januar 2002 der Klage des Lehrers [Links nur für registrierte Nutzer] stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, in den Klassenzimmern, in denen der Lehrer unterrichtet, das Kreuz abnehmen zu lassen (3 B 98.563). Das Gericht hat diese Sache als atypischen Einzelfall bewertet.
Das Kruzifixurteil wird zwar oft bemüht, aber dieses Urteil hatte anscheinend kaum Auswirkungen.