Richtig, lt. gängiger Rechtssprechung ist ein Amtseid eines Mandatsträger eine unverbindliche Willenserklärung für die Zukunft aus welcher kein einklagbarer Rechtsanspruch auf Einhaltung entsteht (gilt übrigens für Beamte - Ausnahmen politische Beamte - nicht).
Für die ehemaligen Wehrdienstleistenden, welche einen "Fahneneid" geschworen haben - schreibt an das Bundesverteidigungsministerium, dass Ihr den "Fahneneid" aus niederen Motiven geleistet habt und Ihr diesen "Fahneneid" als nicht verbindlich anseht bzw. als nie geleistet betrachtet - ich zumindest hatte meinen Spaß dabei - Vorladung zum Kreiswehrersatzamt und ich wurde am Ende des "Verfahrens" offiziell von der Bundeswehr ausgeschlossen...ich böser Bube