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Thema: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Merkel sagt selber: „Wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist." Man weiss also, dass je mehr Ausländer, Migranten, Einwanderer um so mehr Gewalt kommt aufs deutsche Volk herab. Dies wird BEWUSST geduldet, ja sogar durch weitere Einlassung gefördert. Wie sieht das rechtlich aus?
    Geändert von DetlefFröbe (05.04.2015 um 08:06 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Alles ist rechtlich in Ordnung bis ein Richter das Gegenteil sagt, aber darauf kannst du bei unseren Richtern lange warten.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Frau Bundeskanzlerin, haben Sie nicht geschworen, zum Wohle des deutschen Volkes zu regieren? DANN TUN SIE DAS!
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  4. #4
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Kater Beitrag anzeigen
    Frau Bundeskanzlerin, haben Sie nicht geschworen, zum Wohle des deutschen Volkes zu regieren? DANN TUN SIE DAS!
    Es gibt ein Gerichtsurteil, das besagt, dass der Amtseid von Politikern keine rechtlich bindende Wirkung habe (ich finde das Urteil auf die Schnelle nicht mehr, aber vielleicht erinnert sich ein Forist noch an dieses Urteil und kann meine Aussage bestätigen).

    Kennst Du den bayrischen Schwur mit gekreuzten Fingern einer Hand hinter dem Rücken?
    So ungefähr muss man sich das vorstellen.

    Frohe Ostern wünsche ich allen - und dies sogar ohne gekreuzte Finger hinter dem Rücken....

  5. #5
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von DetlefFröbe Beitrag anzeigen
    Merkel sagt selber: „Wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist." Man weiss also, dass je mehr Ausländer, Migranten, Einwanderer um so mehr Gewalt kommt aufs deutsche Volk herab. Dies wird BEWUSST geduldet, ja sogar durch weitere Einlassung gefördert. Wie sieht das rechtlich aus?

    Die Frage ist rhetorischer Art.

    Das bewußte Einschleusen und mehr noch die Ansiedlung von Massen gewaltgeneigter Fremder erfüllt den Tatbestand des Hochverrats.
    Das würde selbst dann zutreffen, wenn die importierten Fremden allesamt samtmütig und friedlich wie buddhistische Mönche wären.

    Der Begriff Deutschland ist nicht staatsrechtlicher Art, sondern bezieht sich auf das Wohngebiet des Deutschen Volkes … Das Grundgesetz trägt dem Rechnung, indem der Begriff Deutsches Volk auch mit qualifizierter Mehrheit aus dem Grundgesetz nicht entfernbar ist oder durch modische liberalistische Worthülsen wie Bevölkerung u.a. ersetzt werden kann.

    Das Bundesverfassungsgericht bestimmte am 21.10.1987 im sog. Teso-Urteil:

    „Es besteht die Wahrungspflicht zur Erhaltung der Identität des Deutschen Staatsvolkes.“
    Zur Identität gehören die demographische und ethnische Erhaltung unseres Volkes, seiner Sprache, seiner Kultur, seines Rechtslebens und seines Staates.

    Wie jeder, der bei Verstand ist, erkennen kann, verstoßen sämtliche verantwortlichen Politiker permanent aktiv gegen diese Pflicht!

    -------------------------------------------------

    Staatssekretär Dr. Frank Uhlitz, der engste Berater von Willy Brandt in juristischen Angelegenheiten, als dieser noch Regierender Bürgermeisters von Berlin war, schrieb in seinem 1987 veröffentlichten Buch „Aspekte der Souveränität“, Kiel:

    „Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der BRD abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger. Diese Rechtslage wird auch der Generalbundesanwalt nicht auf Dauer ignorieren können.“

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    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  6. #6
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    .
    Daß die derzeitige „Einwanderungspolitik“ der Bundesregierung geeignet ist, das Deutsche Volk auszulöschen, wurde auch von akademischer Seite aus festgestellt. Am 17. Juni 1981 – am noch damaligen „Tag der Deutschen Einheit“ – wandten sich mit dem Heidelberger Manifest 15 Hochschullehrer an die Öffentlichkeit:

    „Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. (…) Bereits jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitsstätten Fremdlinge in der eigenen Heimat. (…) Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart.“

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    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  7. #7
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Gestern haben sie im Fernsehen eine Karte im Bezug auf die gestiegenen Einbruchszahlen gezeigt. Genauer betrachtet entspricht die Karte weitgehend der Zuteilung an Asylbewerber in die jeweiligen Bundesländer (Königsteiner Schlüssel).

  8. #8
    islamophob Benutzerbild von Baghira
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Gestern haben sie im Fernsehen eine Karte im Bezug auf die gestiegenen Einbruchszahlen gezeigt. Genauer betrachtet entspricht die Karte weitgehend der Zuteilung an Asylbewerber in die jeweiligen Bundesländer (Königsteiner Schlüssel).
    Oh ja, das kann ich dir bestätigen, da hocken viele Einbrecher/Bandendiebe in den Asylantenheimen.

    Viele beantragen nur aus diesem Grund Asyl, um hier Straftaten begehen zu können!

    Grad die georgischen Asylbewerber begehen hier banden- und gewerbsmäßig Ladendiebstahle, aber auch vor Einbrüchen schrecken sie nicht zurück. Wenn ihr es mal mit Georgiern zu tun habt - fast zu 100% Asylbewerber und kriminell. Was für ein Krieg soll eigentlich in deren Land sein, dass die bei uns Asyl wollen...?

    Aber auch die nordafrikanischen Asylbewerber sind gut dabei

  9. #9
    islamophob Benutzerbild von Baghira
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    .
    Daß die derzeitige „Einwanderungspolitik“ der Bundesregierung geeignet ist, das Deutsche Volk auszulöschen, wurde auch von akademischer Seite aus festgestellt. Am 17. Juni 1981 – am noch damaligen „Tag der Deutschen Einheit“ – wandten sich mit dem Heidelberger Manifest 15 Hochschullehrer an die Öffentlichkeit:

    „Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. (…) Bereits jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitsstätten Fremdlinge in der eigenen Heimat. (…) Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart.“

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    Das war 1981? Das würden die sich heut nicht mehr trauen, das garantier ich dir. Jetzt darf man noch viel viel weniger sagen als damals..

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von cc2
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Die Frage ist rhetorischer Art.

    Das bewußte Einschleusen und mehr noch die Ansiedlung von Massen gewaltgeneigter Fremder erfüllt den Tatbestand des Hochverrats.
    Das würde selbst dann zutreffen, wenn die importierten Fremden allesamt samtmütig und friedlich wie buddhistische Mönche wären.

    Der Begriff Deutschland ist nicht staatsrechtlicher Art, sondern bezieht sich auf das Wohngebiet des Deutschen Volkes … Das Grundgesetz trägt dem Rechnung, indem der Begriff Deutsches Volk auch mit qualifizierter Mehrheit aus dem Grundgesetz nicht entfernbar ist oder durch modische liberalistische Worthülsen wie Bevölkerung u.a. ersetzt werden kann.

    Das Bundesverfassungsgericht bestimmte am 21.10.1987 im sog. Teso-Urteil:

    „Es besteht die Wahrungspflicht zur Erhaltung der Identität des Deutschen Staatsvolkes.“
    Zur Identität gehören die demographische und ethnische Erhaltung unseres Volkes, seiner Sprache, seiner Kultur, seines Rechtslebens und seines Staates.

    Wie jeder, der bei Verstand ist, erkennen kann, verstoßen sämtliche verantwortlichen Politiker permanent aktiv gegen diese Pflicht!

    -------------------------------------------------

    Staatssekretär Dr. Frank Uhlitz, der engste Berater von Willy Brandt in juristischen Angelegenheiten, als dieser noch Regierender Bürgermeisters von Berlin war, schrieb in seinem 1987 veröffentlichten Buch „Aspekte der Souveränität“, Kiel:

    „Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der BRD abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger. Diese Rechtslage wird auch der Generalbundesanwalt nicht auf Dauer ignorieren können.“

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    …1987 ist ja schon ne' weile her… zefix..
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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