Falls nicht noch weitere, bisher unbekannte Kinder auftauchen sollten, so erben die beiden Geschwister je zur Haelfte. Fuer pfaendbar halte ich nur das Erbteil des verschuldeten Bruders.
Sinnigerweise sollte der Papa noch rechtzeitig vor seinem Ableben den Sohn enterben, sodass dem nur der Pflichtteil (die Haelfte des gesetzlichen) zustehen wuerde.
Whatever you do, do no harm!
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