Ja
nein
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
Mir stellt sich da eine ganz andere Frage.
Wäre es denn überhaupt möglich eine Partei zu verbieten die bspw. 30% + X hat?
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
Ein Parteiverbot ist überflüssig. In Bezug auf die NPD hat der Wähler vor allem auf Bundesebene alles Erforderliche gesagt.
Wenn nun noch die staatliche Parteienalimentierung beendet würde, wäre das Problem ohnehin schnell behoben.
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
Um die feudal- autokratischen Strukturen des Staates zu entlarven wäre das Verbot gerade gut genug. Ist doch gut der rechten Szene zu sagen dass sie sich politisch keine Hoffnungen mehr machen müssen, alle Parteidisziplin für den Orkus ist. Seit der großen Flüchtlingskrise hat sich die Gesellschaft eh gespalten und wird es auch weiter tun.
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
Quo Vadis, da unterliegst du einem Irrtum. Die Parteiverbotsklage ist kein Strafverfahren oder sonstige Form der Strafverfolgung, hier greift das Verbot der doppelten Strafverfolgung nicht.
Quo Vadis, es kommt auf den Grund an, wie die Klage zurückgewiesen wird. Du vergisst woran die erste Klage gescheitert ist, an dem Umstand, das das Gericht nicht feststellen konnte ob gewisse Handlungen von der Partei selber kamen oder durch V-Männer veranlasst wurde.
Auch wenn jetzt nicht wegen Formfehler abgewiesen würde, sondern weil das Gericht keine Verfassungswidrigkeit feststellen kann, bedeutet das nur, das die Hürden für ein erneutes Verfahren höher werden, aber ein erneutes Verfahren weiterhin möglich ist.
Auch ein Punkt den man theoretisch beanstanden kann, Gefahr der Gängelung von Parteien.
Im Grunde genommen kann man ja auch den Ansatzpunkt kritisieren. Lässt das GG so etwas wie das Ermächtigungsgesetz zu? Eigentlich nicht, selbst die Notstandsgesetzgebung nicht. Objektiv kann kein Bundeskanzler gegen Parlamentsmehrheit durch Notverordnungen reagieren oder das Parlament auf scheinbar legalen Wege ausschalten.
Kann also von einer Partei eine solche Bedrohung für die demokratische Grundordnung ausgehen, wie es mit der NSDAP und der Weimarer Verfassung war?
Die einzige Möglichkeit einen solchen Weg zu eröffnen, wäre eine neue Verfassung und die wäre ja wieder von der Zustimmung des Volkes abhängig.
Ist es vermessen, einfach die Wahl der Organisationsform Partei als Bekenntnis zu Demokratie und verfassungsmäßiger Ordnung bzw. zum legalen Weg das System zu ändern, zu sehen?
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
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