Ja
nein
Du springst in meinen Augen zu kurz.
Gehen wir ´mal auf die Grundpfeiler eines demokratischen Systems ein.
a) Die Gewaltenteilung - also Legislative, Exikutive und Judikative
Dies setzt eigentlich zwingend voraus, dass sich Niemand, der im weitesten Sinne im öffentlichen Dienst (also der Exikutive) beschäftigt ist sich um ein politisches Mandat (also der Legislative) bewerben kann oder darf.
Fakt ist jedoch, dass die Parlamente (ob nun Bund, Land oder Kommune) in weiten Teilen in den Händen der Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes (egal ob nun Beamter oder Angestellter) sind - was dann das Grundprinzip der Gewaltenteilung fundamental widerspricht und dies ad absurdum führt.
b) Trennung zwischen Regierungamt und Parlamentsmandat
Aufgabe eines Parlamentes ist es u.a. eine Regierung zu kontrollieren. Wenn Du aber, wie in Deutschland, zugleich Regierungschef UND Mitglied des Bundestages bist heißt dies, dass Du Dich selber kontrollieren musst, was dem Prinzip der Regierungskontrolle durch das Parlament fundamental widersspricht und dies ad absurdumm führt.
Deine Änderung des Wahlrechts dürfte also kaum - um nicht zu sagen keine - Auswirkungen haben.
Wenn, dann sollte man doch den großen Sprung machen - sprich, die Regierung wird vom Volk direkt gewählt (mit der Maßgabe, dass die Bewerber um das Regierungsamt weder der Exikutive noch der Legislative angehören dürfen) und selbiges gilt für das Parlament, wo nur vom Volk gewählte Mandatsträger (und nicht von Parteien über Listenplätze gesicherte) einen Parlamentssitz erhalten.
Dann hat man nicht nur eine saubere Trennung zwischen Regierung und Parlament - sondern auch eine Regierung, welche vom Volk gewählt ist und damit auch die entsprechende Legitimation besitzt (nicht wie heute wo die Regierungsbildung das Ergebnis von Parteiengeschachere ist), sondern in den entsprechenden Parlamenten würden auch nur Mandatsträger sitzen, welche vom Volk dafür gewählt und damit legitimiert wurden.
Dann dürfte die Politik in diesem Lande eine andere Politik werden...
Dazu fällt mir das hier ein.
»Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.«(Jose Ortega y Gasset, span. Kulturphilosoph)
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Um das Wahlrecht ändern zu können, muß man eine Mehrheit im Parlament haben. Wenn die AfD mit 42% der Stimmen die absolute Mehrheit der Sitze hätte, nur mal angenommen, würde sie das Wahlrecht vielleicht gar nicht mehr ändern wollen, weil sie daraus dann den Nutzen ziehen würde.
Björn Höcke:
Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!
Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.
Einmal das. Viel wichtiger halte ich jedoch die Möglichkeit in einer Demokratie, begangene Fehler dieser Art auch wieder korrigieren zu können und die Demokratie auch jederzeit die Mittel dafür bereit stellt. Das ist nur möglich, wenn das Volk wirklich der wahre und unantastbare Souverän ist und bleibt. Es gibt 3 essentielle Dinge, die amS in der Weimarer Republik schief gelaufen sind:
(1) dass mit dem Verbot einer Partei auch deren Mandate ersatzlos gestrichen wurden, wodurch sich wiederum die Mehrheitsverhältnisse des (Rest-)Parlaments geändert haben. Damit verfügte die NSDAP und ihr Koalitionspartner von einem Tag auf dem anderen nicht nur die absolute Mehrheit, sondern auch über eine 2/3 Mehrheit. Parteiverbote gab es nämlich auch schon in der Weimarer Republik - nur wurde es durch die NSDAP für ihre eigenen pol. Zwecke missbraucht. Also muss in einer funktionierenden Demokratie einmal verhindert werden, dass durch ein Parteiverbot sich Mehrheitsverhältnisse eines Parlaments ändern. Deswegen ist eine Steichung des Mandats heute unzulässig. Man kann allenfalls die Immunität einzelner Mandatsträger zum Zwecke der Strafverfolgung aufheben lassen.
(2) wurde das Parteiverbot von der Exekutive erlassen - was zu einem Interessenskonflikt führt. Über Parteiverbote darf deswegen nur noch das BVerfG befinden. Nebenbei müssen auch Notverordnungen sich der Verfassung unterordnen. Auch darüber muss das BVerfG befinden, wenn es dazu angerufen wird.
(3) wurde nach dem Ermächtigungsgesetz das Parlament aufgelöst, ohne dass es zu Neuwahlen kam, sondern Hitler quasi als Alleinherrscher installiert. Das musste verhindert werden, indem eine Parlamentsauflösung automatisch an Neuwahlen gekoppelt wird.
Dazu gibt es seitens der Opposition auch das Mittel des "konstruktiven Misstrauensvotums", dass ebenfalls zu Neuwahlen führen kann. Auch wenn das schon einmla passierte, sollte man das "konstruktive Misstrauensvotum" auch nicht überschätzen, da die Mehrheitsverhältnisse i.d.R. so sind, dass bei "Fraktionszwang" jedes Misstrauensvotum niedergeschmettert werden kann, sofern sich die Regierungsparteien einig sind.
Darüber hinaus gab es in der Weimarer Republik aber noch ein demokratisches Mittel zu Mitbestimmung des Volkes, das es heute nicht mehr gibt: Volksbegehren (erforderlich: Unterschriften von mind. 10% der Wahlerechtigten) und Volksentscheide (automatisch, falls das Volksbegehren vom Volk angenommen und vom Parlament abgelehnt wurde - erforderlich für das Inkrafttreten: eine Wahlbeteiligung von mind. 50% bei der Abstimmung und die Annahme der Vorlage durch die Wähler). Bspw. wurde 1932 der Oldenburgische Landtag per Volksentscheid aufgelöst. AmS war das eine gute Regelung, vielleicht nur etwas umständlich, da man bspw. bei einer Beteiligung von > 50% der Wahlberechtigten am Volksbegehren dieses Volksbegehren auch gleich zur Volksabstimmung erheben kann. Ich vermute aber, dass die Siegermächte als Besatzungsmächte kein Interesse an einer direkten Demokratie in D hatten, und dieses Mittel der direkten Demokratie bewusst aus dem GG heraus hielten, um Bestrebungen nach einer dt. Wiedervereinigung über Wege des Volksentscheids zu verhindern.
Ich denke vor allem eher dass die sinkenden Wahlbeteiligungen das sinkende Vertrauen in die etabl. Parteien zum Ausdruck bringt. Der Vertrauensverlust in die Demokratieform, die wir haben, ist "nur" eine Folge davon.Die Wahlbeteiligungen zeigen zwar auf, das das Vertrauen in eine bestimmte Demokratieform erschüttert ist, aber in die Demokratie selber nicht, was sich auch in den Forderungen nach mehr direkter Demokratie ausdrückt.
"Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.
Wenn die Wahlbeteiligung sank, dann sank auch die Anzahl der Reichstagssitze in der Weimarer Republik. Zur Fürstenenteignung kam es in der Weimarer Republik übrigens nicht.
Beim Volksentscheid am 20. Juni 1926 gewann der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung der absoluten Mehrheit der knapp 40 Millionen Wahlberechtigten. Etwa 14,5 Millionen Wähler stimmten mit "Ja", gut 1,1 Millionen mit "Nein" oder gaben ungültige Stimmzettel ab. Die Gegner des Volksbegehrens - darunter die [Links nur für registrierte Nutzer] und die beiden Kirchen - hatten dazu aufgerufen, der Abstimmung fernzubleiben, was faktisch einem "Nein" gleichkam. In Bayern ergab sich die niedrigste Zustimmungsquote aller Länder. [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] konnten zwar diesmal ihr Potential voll ausschöpfen; es gelang ihnen aber auch jetzt nicht, in nennenswertem Ausmaß links-bürgerliche Wähler zu gewinnen. Der Anteil der Ja-Stimmen im rechtsrheinischen Bayern betrug 21,5 % bei erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Regierungsbezirken - zwischen 11,5 % in Niederbayern und 31,4 % in Mittelfranken. Selbst in der [Links nur für registrierte Nutzer] aber, wo die Linksparteien deutlich stärker waren als im rechtsrheinischen Bayern, blieb die Zustimmung mit 32,9 % deutlich unter dem Reichsdurchschnitt von 36,4 %.
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1925 hat der Kandidat der DVP Darre die meisten Stimmen bei der Reichspräsidentenwahl bekommen. Im Zweiten Wahlgang verzichtete er aber darauf anzutreten. Hindenburg wurde daraufhin gewählt. Auch das war möglich.
Die Auflösung des Bundestages wurde von Schröder durch eine gescheiterte Vertrauensfrage erreicht. Die Abgeordneten von Rot-Grün sollten sie scheitern lassen um Neuwahlen zu ermöglichen. Kohl hat 1982 ähnliches gemacht. Auch damals spielte der Bundespräsident dabei mit, wie später Köhler. Der Bundestag kann sich aber nicht selbst auflösen. Wenn er das könnte, würde man sich sowas in Zukunft ersparen.
Heute werden diese Diskussionen so geführt, daß man im Ergebnis den Wahlerfolg der NSDAP verhindern möchte. Das wäre aber weder mit der Fünf-Prozent-Hürde noch mit dem Mehrheitswahlrecht gegangen. Die NSDAP war verboten. Nachdem Hitler gelobte nur noch legal an die Macht kommen zu wollen, konnte er sie aber wieder gründen. Für Fünf Jahre wurde ihm in Preußen auch ein Redeverbot erteilt. Das wurde 1929 aufgehoben.
Im Grunde müßte aber eine Partei wirklich dazu in der Lage sein ihr Programm in reinform in vier Jahren umsetzen zu können. Schon wenn sie eine Koalition eingehen muß, ist das nicht mehr möglich. Eine Partei mit mehr oder weniger Fünf Prozent, kann Jahrzehnte lang mitregieren und mitbestimmen. Sie wird zum Königsmacher.
Wenn im Herbst die Bundestagswahl ist und im Frühjahr die erste Landtagswahl, dann kann sofort die Mehrheit im Bundesrat futsch sein. Hat die Opposition dort die Mehrheit geht gar nichts mehr. Das soll eine Machtkonzentration verhindern. Aber es führt dazu, daß sich gar nichts mehr bewegt. Dann wird ein Ruck gefordert, der durchs Land gehen soll, der aber ausbleibt.
Die FDP hat sich von ihren Forderungen 2009 sehr schnell verabschiedet und teilweise das glatte Gegenteil davon gemacht. Dafür hat sie zum ersten Mal die Quittung erhalten. Aber wohl eher auch deshalb, weil die Union dieses Mal keine Leihstimmen für sie übrig hatte.
Erich Böhme mußte sich vorwerfen lassen, daß er der FPÖ ein Podium bot, aber die hätte beinahe tatsächlich den Kanzler stellen können in Österreich. Hätte Haider auf Neuwahlen bestanden, wäre seine Partei die stärkste Partei geworden. Nur eine Große Koalition hätte das verhindern können. Aber die FPÖ hatte auch so leicht mehr Stimmen als die ÖVP. Sie hätte das Kanzleramt fordern können.
Es wurden Versuche unternommen die NSDAP aufzuspalten (Strasser). Hitler sollte sich mit dem Amt des Vizekanzlers begnügen. Er meinte in den Tischgesprächen zu Papen, daß der Vizekanzler nur amtiert wenn der Kanzler krank ist. In dem Fall wäre Papen, dann niemals krank gewesen so Hitler.
Er bestand auf der ganzen Macht und setzte das durch. Jeder Kompromiss wäre für ihn fatal gewesen. Haider bestand nicht darauf und ging baden. Eine Diktatur hätte er aber auch nicht mehr errichten können. Orban profitiert in Ungarn auch vom Wahlrecht. So erhielt er eine Mehrheit mit der er eine neue Verfassung einführen konnte. Erdogan gelang die Entmachtung des Militärs. Was als unmöglich galt. Er setzte die Direktwahl des Staatspräsidenten durch und will eine Präsidialdemokratie schaffen.
Björn Höcke:
Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!
Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.
Parteiverbote sind einer Demokratie unwürdig.
Deutschland schafft sich ab.
Bis auf eine Volksparteien gehoeren alle Parteien in Europa verboten!
Kapitalsouveraenitaet:
Die " Demokratie " als Gesellschaftsform und " Freie Marktwirtschaft "
als Wirtschaftsform sind systemisch gescheitert. Das sieht doch jeder!
Die Gesellschaften des Westens sind degeneriert und in Deckmantel
der " Demokratie " haben die Finanz- und Wirtschaftsfaschisten das Volk
und den Staat in finanziell ausgepresst und in den Ruin getrieben. Volk
und Staat sind zu Dienstleister (Zahlschweinen / Paypigs ) der Finanz-
und Wirtschaftsdikatoren degradiert. (Raubtierkapitalismus)
Volkssouveraenitaet:
Die Gewaehr fuer eine gedeihliche Gesellschaft und eine erfolgreiche
Wirtschaft bieten das ueberlegene Einparteiensystem durch Dikatur
des Volkes und einen Staat als Vertreter des souveraenen Volkes der
den privaten Akteuren im Finanzsektor, Wirtschaft und Industrie einen
Rahmen von Vorgaben macht, der von Unternehmern und Konzernen
eigenverantwortlich ausgefuellt werden kann, solange nicht gegen
Gemeininteressen des Volkes gehandelt wird. (Soziale Marktwirtschaft)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
In den Mehrparteiensystemen des Westens sind die Parteien dem
Grunde nach nichts anderes als Lobbyistenorganisationen die sich
im Tarnmantel politischer Parteien kostuemieren.
Soziale Marktwirtschaft kann nur das Einparteiensystem mit einer
Volkspartei garantieren in denen das gesamte Spektrum aller
idelogischen und politischen Vorstellungen vertreten ist und in den
Wettbewerb miteinander und untereinander tritt. Dabei kommt es
bei den wichtigen und bedeutenden Aufgabenbereichen automatisch
zur Kooperation und zu einem tragfaehigen Konsenz. Dem Volk wird
bei den Wahlen auf allen Ebenen von der Kommualebene ueber die
Provinzebenen bis hin zur Obersten Parlament die Auswahl zwischen
Direktkandidaten gestellt, die sich mental, fachlich und sozial gegen
andere Mitbewerber nachweislich durchgesetzt und behauptet haben.
Aus dem Kompetenzpool waehlt das Volk direkt seine Kandidaten.
Durch die Direktwahl wird verhindert das wie bei dem Mehrparteinsystem
ueblich anonym ueber Listenplaetze nur Schwachkoepfe und Lobbyisten
in die Mandate und Aemter gehebelt werden.
Es spricht nichts dagegen das sich Menschen aus dem Volk, die nicht
in der Volkspartei aktiv sein wollen, sich weiterhin in Verbaende und
in Vereine als Lobbyisten organisieren, allerdings ohne Status
einer politischen Partei.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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