Es muss sich aber um einen, Achtung, wesentlichen Sachmangel handeln.
Ob ein fehlender Aschenbecher so wesentlich ist, darüber kann man sicherlich streiten. Hängt auch davon ab, ob der Richter, den den Fall entscheidet, selber Raucher ist oder nicht.
Kommt man aber zu dem Schluss, dass der Sachmangel nur unwesentlich ist, kann man vom Vertrag nicht zurücktreten. Man kann nur Kaufpreisminderung oder ggf. Schadenersatz verlangen. Die Frage ist, wie man in dem Fall eine Preisminderung oder einen Schadenersatz überhaupt beziffern könnte. Welchen Schaden hat die Käuferin dadurch, dass ihr Wagen nicht die gewünschte Raucheraustattung hat? Schwer zu sagen.