So was schlimmes (aus der Sicht eines normalen Menschen) hat er doch gar nicht gesagt, nur dass er ein Problem mit Asylbetrug und Umvolkung haette. Ist das jetzt schon "Volksverhetzung"?Politiker begrüßen Ermittlungen im Fall Stöcker
Der Görlitzer Staatsanwalt prüft, ob der Vorwurf der Volksverhetzung gegen den Euroimmun-Chef berechtigt ist.
Thomas Rother (SPD).
Lübeck. Jetzt wird es ernst für den Euroimmun-Gründer Prof. Winfried Stöcker. Den Strafanzeigen wegen seines umstrittenen Zeitungsinterviews hat Stöcker noch gelassen entgegengesehen. Inzwischen aber hat die Staatsanwaltschaft Görlitz Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgenommen. Das bestätigt der Görlitzer Staatsanwalt Till Neumann.
Mehrere Strafanzeigen seien gegen den Unternehmer eingegangen, erklärt Neumann. Neben der Türkischen Gemeinde Schleswig- Holstein und dem Sereetzer Gymnasiallehrer Wolfgang Blankschein hat auch der Lübecker Psychotherapeut Karl-Heinz Haase eine Anzeige wegen Volksverhetzung eingereicht. In Sachsen gingen bei den Staatsanwaltschaften schon kurz nach dem Stöcker-Interview in der „Sächsischen Zeitung“ erste Anzeigen ein — unter anderem vom Zentralrat der Afrikanischen Gemeinde Deutschland. Nach Einschätzung des Staatsanwalts Neumann liegen noch nicht alle in Görlitz vor. Zu Einzelheiten des Verfahrens will sich Neumann nicht äußern. „Selbstverständlich wird der Beschuldigte vor Verfahrensabschluss zum Tatvorwurf gehört“, sagt Neumann auf Anfrage. Euroimmun-Chef Stöcker, der sich zuvor öffentlich entschuldigt hatte, teilt auf LN-Anfrage lediglich mit: „Es gibt dazu nichts Neues.“
Dr. Cebel Kücükkaraca, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein, ist zufrieden, dass Ermittlungen aufgenommen wurden. „Die Staatsanwaltschaft nimmt das ernst“, sagt Kücükkaraca.
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Stöckers Äußerungen über Afrikaner und Türken seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung. „Stöcker darf sich über das Echo auf sein Interview und die Konsequenzen nicht wundern“, erklärt SPD-Kreisvorsitzender Thomas Rother. Die Aussagen ließen auf ein rassistisches Verständnis schließen. Rother: „Moralisch waren die Äußerungen völlig daneben.“
Auch für die Bürgerschaftsabgeordnete Michelle Akyurt (Grüne) sind die Aussagen Volksverhetzung. „Es ist richtig, dass der Staatsanwalt ermittelt“, sagt Akyurt. Die Behörde sehe einen Anfangsverdacht, erklärt CDU-Fraktionschef Andreas Zander: „Damit muss Stöcker leben.“ Der Anfangsverdacht sei eindeutig gegeben, sagt Ragnar Lüttke (Linke). „Ich kann mir vorstellen, dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird, aber dann wird es teuer für Stöcker.“ Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches definiert Volksverhetzung und sieht sogar Freiheitsstrafen vor.
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