Es wurde hier genug belegt, beleg lieber erstmal deine Behauptungen, da lu landest ja permanent Bauchklatscher.
Wie ich bereits schrieb, das Urteil ist hier im Thread, auf den ersten Seiten. Keine Ahnung was du verlinkst.
Auf jeden fall verifizieren wir hier mehr als du.
Ach, du wurdest aufgefordert das Creisfeldt Zitat zu belegen, was du ja eigentlich können müsstest, du hast ja angeblich das Buch.
Hast du nicht getan.
Jetzt weiß ich worauf du aus bist und du zeigst wieder mal auf, das du keine Ahnung von Recht hast.
1. Eine Verfahrenseinstellung ist kein Urteil.
2. Weiß du was diese Verfahrenseinstellung nur aufzeigt? Nur das sich Deutschland an sein eigene Verfassung hält, Bindung an die Gesetze. Ich spar mir jetzt mal Ausführungen über Rechtssicherheit und Rechtskontinuität, denn am Recht bist du nun wirklich nicht interessiert, nur am verdrehen und hindrehen von Dingen, damit sie deinen Vorstellungen entsprechen.
Nun die geschichtliche Tatsache ist, das das Besatzungsrecht über die Jahre durch verschiedene Gesetze in Bundesrecht überführt oder aufgehoben worden ist. Im Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechtes sind sie zum Teil aufgeführt. Kannst du [Links nur für registrierte Nutzer] nachlesen.
Für Treubrietzen ist § 3 diese Gesetzes relevant:
Treubrietzen hat eben das Problem, das es einen Tatbestand erfüllt bzw. Rechtsverhätlnisse betrifft, die unter die Geltund des Kontrollratsgesetzes fallen.§ 3 Folgen der AufhebungRechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen derBesatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben vonder Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertragesfort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-,Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht,die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden.Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisseanwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebungvon Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.
Liberalist, wenn man es rechtlich korrekt ausdrückt, ist die Aussage sogar richtig, das heute noch Besatzungsrecht gilt, aber nicht weil wir einer Besatzung unterliegen, sondern weil es die Rechtsgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität und der Gesetzgeber so bestimmen.
Mich wundert, das du nicht das Militärgesetz Nr. 60 erwähnt hast, das taucht jedes Jahr im Haushaltsplan des Bundes auf.
Du sprichst von Urteilen die meine Aussagen widerlegen, verweist aber auf eine Verfahrenseinstellung, die aber eben nicht meine Aussagen widerlegt. Fehlen also weiterhin Verweise auf Urteile die meine Aussagen widerlegen.
Du bist uns weiterhin den Scan des Rechtswörterbuches schuldig.
Möchstest du vielleicht nach die Gesetzestexte der im Gesetz zu Bereinigung des Besatzungsrechtes aufgeführten Aufhebungsgesetze haben:
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«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Nein, ich bin eher ein 2000-er Junge! Damals war aber das Internet noch nicht so stark und das Regime konnte es sich leisten, Meinungsvielfalt zu gestatten, da nur eine Minderheit überhaupt die Verschwörungstheorien kannte!
Aber gerade seit dem 65. Geburtstag des GG, der in den Medien gefeiert wurde und diese Frage immer mehr aufkam, hat man wohl beschlossen, hier alternativlos zu sein.
Carlo Schmid hat einen Standpunkt vertreten, der im Laufe der Arbeit gründlich unter die Räder kam. Seine Rede verpflichtete niemanden zu irgend etwas. Tatsache ist, dass er das Grundgesetz am Ende auch unterschrieben hat und den dadurch geschaffenen Staat stets mittrug.
Kannst du irgend ein Zitat von ihm anführen, in dem er sich nach 1949 in dem Sinne geäußert hat, die Bundesrepublik sei gar kein richtiger Staat und das Grundgesetz keine richtige Verfassung? Das würde mich wundern. Schmid kandidierte für das Amt des Bundespräsidenten, er war Bundesminister und viele Jahre lang Mitglied des Bundestages.
Heut werden Kriege nichtmal mehr formal erklärt. Was interessiert da schon so ein dämlicher Papiertiger, formal "Friedensvertrag"?
Dieses Völkerrechtsgedönse ist eh nur für Lappen, insofern kein Wunder, dass vor allem deutsche Rechtsextremisten neuerdings darauf herumreiten. Potente Spieler auf der Welt schaffen Fakten mit ihrer Armee und Quatschen nicht.
Klar hat er hat er das GG unterschrieben, hatte ja keine andere Wahl.
Dass das Grundgesetz keine richtige Verfassung ist, ist ja Fakt, brauchen wir ja nicht mehr zu diskutieren.
Nein, auf die schnelle finde ich jetzt kein Aussagen bezüglich Schmid, brauche ich aber auch nicht, entscheidend ist seine Rede, da hat er ja den Zustand ausführlich beschrieben.
Das er politisch aktiv war, spielt keine Rolle, bist erst im System drin, versuchst auch drin zu bleiben.
Aber ich hab ja hier auch die Aussage Gisys verlinkt, er spricht ja auch die Souveränität an.
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