10 Euro von 399 Euro [Links nur für registrierte Nutzer] sollten zu verkraften sein. Ansonsten bliebe ein Viertel weniger zu verbrauchen. Sollte auch zu schaffen sein.
10 Euro von 399 Euro [Links nur für registrierte Nutzer] sollten zu verkraften sein. Ansonsten bliebe ein Viertel weniger zu verbrauchen. Sollte auch zu schaffen sein.
Dr. Schäuble: „Die Abschottung ist doch das, was uns kaputt machen würde, was uns in Inzucht degenerieren ließe“
Oder: "Im Islam werden viele menschliche Werte wie Gastfreundschaft und Toleranz sehr stark verwirklicht"
Ohoh, das verlangt zuviel Verantwortung. Die wird doch schön abgenommen durch das Rundumsorglosvollkaskopaket.
Schaut euch mal in den Arbeitsverweigererforen um:
Probleme mit dem Vermieter ---> man rennt zum Jobcenter
Probleme mit der Bank ---> man rennt zum Jobcenter
Probleme mit dem Stromanbieter ---> man rennt zum Jobcenter
Probleme mit irgendwelchen Schulden/Inkasso ---> man rennt zum Jobcenter
usw...
Es kann nicht sein, daß Sozialleistungsbezieher eine Flatrate kriegen, um Strom zu prassen.
Dann müssen die halt entweder ihren Zähler im Auge behalten (wie jeder normale Mensch auch) oder
sich einen Prepaid-Zähler einbauen lassen.
Für alles ist Geld da, Rauchen, Saufen, Handys. Ist ne Frage der Einteilung.
Wer von der Arbeitsleistung anderer lebt, hat halt dann einen niedrigeren Standard, bzw muss
sich bissel einschränken. Es ist ja "GRUND"sicherung, zumindest war es das mal.
"Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"
"White Lives Matter"
Verpflichtet der Staat sich, per Wohlfahrtsleistungen das Existenzminimum zu gewährleisten, und gehört Strom zum Existenzminimum, dann müssen, steigen die Stromkosten, die Wohlfahrtsleistungen erhöht werden.
Das gilt analog für Lebensmittel, Mieten usw. und es gilt entsprechend auch für einen Inflationsausgleich.
Wie man konkret zu ALG 2, Wohlfahrtsleistungen oder Sozialstaatlichkeit insgesamt steht, ist dabei nicht relevant, sondern relevant ist hier, ob man möchte, dass der Staat seine selbstauferlegten Verpflichtungen und Gesetze einhält.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Der Regelsatz ist eine Pauschale. Damit darf der Leistungsbezieher wirtschaften, sprich: er kann disponieren.
Senken wir den Regelsatz, wenn zB Sprit billiger ist? Nö.
Ferner hat sogar das BVerfG im Kallay-Urteil vom *glaub* 09.02.2010 festgestellt, daß der Staat zwar das Minimum
garantieren muss, es ihm aber freigestellt ist, wie er das macht.
Insofern wären sogar ausschließlich Gutscheine und Sammelunterkünfte denkbar anstatt Gelder.
Und wenn irgendwann eine Möglichkeit gefunden wird, die dadurch entstehende Bürokratie zu stemmen,
dann kommt das. Hoffentlich.
"Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"
"White Lives Matter"
Ihr versteht doch überhaupt nichts! Im Sozialismus hieß es : "Jedem nach seinen Leistungen". Wir sind aber auf dem Weg in den Kommunismus. Und da heißt es : "Jedem nach seinen Bedürfnissen!" Die hartzer sind nur unsere Vorreiter. Bald wird es uns allen so gut gehen!
Als älterer Zeitgenosse kann ich mich noch gut an die Zeiten ohne Hartz IV und mit einer vernünftigen Grundsicherung erinnern. Aber davon ab:
Ich werde nicht müde zu predigen: Geld erst bei Nachweis von mindestens 3 (Lehr- bzw. Ausbildungszeit gilt dafür NICHT) nahtlos aufeinanderfolgenden Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Dann allerdings in voller Höhe der alten Sozialhilfe für einen begrenzten Zeitraum - maximal 8 Jahre. Gestaffelt nach Einzahlungsdauer. Längste Bezugsdauer erst ab 20 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Alle anderen, d.h. diejenigen, die keinerlei oder nicht genug sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können, gehen leer aus. Bzw. dann mit Bezugsscheinen und Notunterkünften.
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