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Thema: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

  1. #1
    UnbequemDirekt Benutzerbild von Bienenstich
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    Standard Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

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    Ah ja. Dann darf der schützenswerte Bürger demnächst auch davon ausgehen, daß den Muselmanen der Kauf von Küchenmessern, irgendwelchen Messern oder der Besitz von Messern, Benzin oder Feuerzeugen auch bald verboten wird?

    Oder man darf davon ausgehen, daß Bankern der Kundenkontakt nicht weiter erlaubt ist - sie könnten ja betrügen.
    Oder daß den Sinti und Roma verboten wird, Menschenmengen mit mehr als 2 Leuten aufzusuchen, da sie sonst zum Stehlen verführt werden könnten.
    .........
    Arbeitsschweiß an den Händen
    hat mehr Ehre als ein goldener Ring am Finger.
    - Deutsches Sprichwort -

  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Zitat Zitat von Bienenstich Beitrag anzeigen
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    Ah ja. Dann darf der schützenswerte Bürger demnächst auch davon ausgehen, daß den Muselmanen der Kauf von Küchenmessern, irgendwelchen Messern oder der Besitz von Messern, Benzin oder Feuerzeugen auch bald verboten wird?

    Oder man darf davon ausgehen, daß Bankern der Kundenkontakt nicht weiter erlaubt ist - sie könnten ja betrügen.
    Oder daß den Sinti und Roma verboten wird, Menschenmengen mit mehr als 2 Leuten aufzusuchen, da sie sonst zum Stehlen verführt werden könnten.
    .........
    Nein, aber man wird es auf die Mitglieder unliebsamer Parteien, Vereine und Gruppierungen ausdehnen. Der Grundstein ist gelegt, und so wandern sie weiter in den Fußstapfen des Reichswaffengesetz der Nationalsozialisten.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  3. #3
    Das soziale Gewissen Benutzerbild von alberich1
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    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Lächerlich! Als ob das irgendwelche Rocker davon abhalten könnte, sich anderweitig Waffen zu verschaffen!
    Nieder mit dem Kapitalismus!
    HartzIV oder Sozialismus!Ihr habt die Wahl!
    Demokratie vor Plutokratie! gegen TTipp
    Arbeitslos?Pleite?Hungrig?Wohl wieder nicht Links gewaehlt!

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Zitat Zitat von Bienenstich Beitrag anzeigen
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    Ah ja. Dann darf der schützenswerte Bürger demnächst auch davon ausgehen, daß den Muselmanen der Kauf von Küchenmessern, irgendwelchen Messern oder der Besitz von Messern, Benzin oder Feuerzeugen auch bald verboten wird?

    Oder man darf davon ausgehen, daß Bankern der Kundenkontakt nicht weiter erlaubt ist - sie könnten ja betrügen.
    Oder daß den Sinti und Roma verboten wird, Menschenmengen mit mehr als 2 Leuten aufzusuchen, da sie sonst zum Stehlen verführt werden könnten.
    .........
    hahaha.... und die Waffen werden natürlich ganz artig bei der nächsten Dienststelle abgegeben.

  5. #5
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Das gilt hoffentlich nur für deutsche Rocker, ansonsten wäre das ja Rassismus.

  6. #6
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Nicht Rockern i.A., sondern Mitgliedern von kriminell in Erscheinung getretenen Vereinen.
    Will der selbst unbescholtene Rocker seine Waffen behalten, kann er also einfach austreten.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Gesinnungsterror wie bei George Orwell

    Nur weil einer beim Gremium oder den Bandidos ist heißt das noch lange nicht das er kriminell ist oder kriminelle Absichten hat.

    Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3

    (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
    (2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]“
    (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
    Scheinbar haben die Herrn Richter das nicht gelesen.

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    Da steht auch nix von einem dem Staat unliebsamen Verein drin.

    bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a)
    Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
    b)
    mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
    c)
    Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
    Und damit tausenden Bürgern die Zuverlässigkeit Pauschal abzusprechen halte ich für zu dünn.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  8. #8
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Zitat Zitat von Bienenstich Beitrag anzeigen
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    Ah ja. Dann darf der schützenswerte Bürger demnächst auch davon ausgehen, daß den Muselmanen der Kauf von Küchenmessern, irgendwelchen Messern oder der Besitz von Messern, Benzin oder Feuerzeugen auch bald verboten wird?

    Oder man darf davon ausgehen, daß Bankern der Kundenkontakt nicht weiter erlaubt ist - sie könnten ja betrügen.
    Oder daß den Sinti und Roma verboten wird, Menschenmengen mit mehr als 2 Leuten aufzusuchen, da sie sonst zum Stehlen verführt werden könnten.
    .........
    Nein, das hasst du falsch verstanden.

    DEUTSCHEN Hools und Rockern müssen unbewaffnet bleibnen, damit kriminelle Ausländer, Asylanten und Migranten noch einfacher DEUTSCHE abstechen, ins Koma prügeln oder überfallen können.[Links nur für registrierte Nutzer]

    Politiker verdoppeln ihre schwerst bewaffneten Leibwachen, halbieren aber die Polizei zum Schutz der Bürger. Polizei für Politiker ist also genügend da, dafür fehlt sie beim Bürger.

  9. #9
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Zitat Zitat von Bienenstich Beitrag anzeigen
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    Ah ja. Dann darf der schützenswerte Bürger demnächst auch davon ausgehen, daß den Muselmanen der Kauf von Küchenmessern, irgendwelchen Messern oder der Besitz von Messern, Benzin oder Feuerzeugen auch bald verboten wird?

    Oder man darf davon ausgehen, daß Bankern der Kundenkontakt nicht weiter erlaubt ist - sie könnten ja betrügen.
    Oder daß den Sinti und Roma verboten wird, Menschenmengen mit mehr als 2 Leuten aufzusuchen, da sie sonst zum Stehlen verführt werden könnten.
    .........
    Hier wird also eine ganze Gruppe von MitbürgerInnen diskriminiert, in Sippenhaft genommen, nur aufgrund ihrer anderen, bereichernden Lebensweise.
    Das kann nicht sein, hier müssen wir uns vor die RockerInnen stellen!
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  10. #10
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    Standard AW: Rockern darf Waffenerlaubnis grundsätzlich entzogen werden

    Ich nehme mal an, dass hier niemand weiss, wie die Polizei, bzw. die Kreispolizeibehörde prüft.
    Ich erkläre das mal grob:
    Wenn ein Sportschütze, der z.B. ein Jahr in einem Verein ist (ist übrigens vereinsintern geregelt),
    eine Waffenbeitzkarte (WBK) beantragt, bekommt er zunächst die Unterschrift des zuständigen Schieß-
    warts.
    Danach beantragt er die WBK bei der zuständigen Kreispolizeibehörde.
    Diese prüft dann im Rahmen der sog. "Bedürfnisprüfung", ob der Schütze das Bedürfnis nachweisen kann,
    eben diese Waffe zu besitzen. Das Bedürfnis besteht dann, wenn der Schütze regelmässig, sprich mindestens
    18 mal pro Jahr, auf den Schießstand geht und Disziplinen schießt, bei der die beantragte Waffe bzw. das
    Kaliber benutzt wird. Ist dies der Fall, geht es weiter.
    Die Kreispolizeibehörde prüft danach im Rahmen der "Zuverlässigkeitsprüfung". Hierbei wird nicht nur auf das
    große Führungszeugnis geprüft, sondern auch auf Verkehrsdelikte, bei denen der Führerschein länger als 6
    Monate entzogen wurde. Desweiteren wird das Umfeld des Antragstellers geprüft. Bei mir war es der Fall, dass
    sogar die Nachbarn nach meiner Person befragt wurden. Zusätzlich wird geprüft, ob es sich bei der Meldeadresse
    um sogenannte Problemgegenden/-viertel handelt.
    Die Kreispolizeibehörde wägt dann ab, ob dem Antrag auf die WBK stattgegeben wird.

    Bei Verkehrdelikten, die zur Folge haben, dass der Führerschein für mehr als 6 Monate entzogen wurde, wird die
    Waffenbesitzkarte für 5(!) Jahre gesperrt. Der Wiederlader- oder auch Sprengstoffschein, bei dem Pulver gekauft werden
    darf, ist dann für 10(!) Jahre weg. Bei Wiederholten vergehen, werden die Scheine für IMMER entzogen.

    Bewegt sich die Person in einem kriminellen Umfeld, was bei Rockern vom Schalge Hells Angels oder Banditos generell
    der Fall ist, wird der Schein zu Recht entzogen. Bei diesen Personen ist nicht gewährleistet, dass mit diesen Waffen
    keine Straftaten begangen werden. Sei es durch den Waffeninhaber selbst oder dadurch, dass die Waffe einem dritten
    überlassen wird. Dies ist aber nicht nur bei Rockern so.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Nicht Rockern i.A., sondern Mitgliedern von kriminell in Erscheinung getretenen Vereinen.
    Will der selbst unbescholtene Rocker seine Waffen behalten, kann er also einfach austreten.
    So sieht es aus! Er muss halt entscheiden, was ihm wichtiger ist.

    Abgesehen davon, gebe ich den Leuten recht, die sagen, "wenn diese Leute keine legalen Waffen besitzen dürfen, besorgen
    sie sich illegal Waffen"! Natürlich ist das kein Problem, aber dafür haben wir ja schließlich Gesetze.
    Die Waffengesetze in Deutschland sind weder zu streng noch zu lasch. Sie sind genau richtig!
    Und ja, auch ich war ein Befürworter des nationalen Waffenregisters, bei denen die Waffen nicht mehr kommunal, sondern
    auf bundesebene Registriert werden.
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
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