Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Naja, ganz so drastisch würde ich das nicht sehen. Dass mehr ungewöhnlich milde Urteile bei migrantischen Jugendttätern bekannt werden, liegt vermutlich daran, dass es mehr einschlägige Täter aus diesen Kreisen gibt, die für Schlagzeilen sorgen. Die Jugendgerichtsbarkeit ist bei deutschen Jugendlichen aber keinen Deut strenger.
Was allerdings Täter, wie z. B. aus dem Miri-Umfeld anbelangt, sehe ich die Wahrscheinlichkeit milder Urteile auch deutlich höher. Als Richter würde ich mich auch nicht unbedingt im Alleingang an die Front begeben, wenn der Rest der Staatsordnung solchen Tätern einen relativ rechtsfreien Raum gewährt.
Sowas gibt es sogar in den USA und die sind ja nun nicht unbedingt für ein weiches Strafsystem bekannt. Die teilweise Aussetzung auf Bewährung unter bestimmten Voraussetzungen ist keine deutsche/europäische Erfindung.
Das würde sich aber nach einer Verbüßung des gesamten Strafmaßes auch nicht anders verhalten.
Ja, aber das sind eben wieder mal die Früchte des leidigen Jugenstrafrechts. Ich halte das ohnehin z. T. für nicht mehr zeitgemäß und z. T. auch für nicht mehr zweckdienlich sondern für dringend reformbedürftig. Absehbar ist solch eine notwendige Reform aber wohl nicht... nicht, solange es SPD und Grüne gibt.
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Du kannst reden was du willst !
Die Unverletzlichkeit der Person und die Interessen der Opfer / Hinterbliebene ist jederzeit - Ohne Ausnahme- hierarisch höher einzustufen als die Interessen der Mörder bzw. Täter! Doch das ist in Deutschland nicht der Fall! Deshalb geniest der Staat ( "Staat" ) bzw. die Polizei keinen Respekt mehr!
Nu konsequentere ; härtere Bestrafung ohne Aussicht auf Hafterleichterung / Hafturlaub ( "Hafturlaub" ......Was ein Beleg für die Dekadenz geparte Demenz in der deutschen Justiz! " Hahahahahafffffftuuuuuuuuuurrrrrrrrrrrlaub!" ........ Das System ist krank und pervers! ) sorgt für eine prägnate Veränderung! ......... Wenn ich da an die Segeltörns denke .........
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Es ist nicht festgestellt worden, daß das Urinieren im Stehen "erlaubt" im Sinne eines vertragsmäßigen Gebrauchs ist:
Der Mieter hat diesen Teil des Prozesses gewonnen, weil der Vermieter nicht auf die besondere Empfindlichkeit des Marmorbodens hingewiesen hat:Es bedarf vorliegend keiner näheren Erörterung, ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen als solches eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt. Selbst wenn man dies zugunsten der Beklagten verneinen würde, würde es jedenfalls an einem Verschulden der Kläger fehlen.
und genau diese Pflegehinweise hat er zwar seinen Kunden erteilt, aber nicht seinem Mieter. Also blöd gelaufen für den Vermieter.Dass das Urinieren im Stehen derartige Auswirkungen haben kann, dürfte im Allgemeinen unbekannt sein. Insoweit wäre es Sache der Beklagten gewesen, die Kläger auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hinzuweisen. Dem entspricht auch die Angabe des Zeugen ... dass er Kunden, in deren Auftrag er vergleichbare Böden verlegt, regelmäßig besondere Pflegehinweise erteilt.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
Beim Pinkeln setzt euch sonst versaut ihr die Toiletten!Das ist so!
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Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)
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