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Thema: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

  1. #21
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14


    Zitat Zitat von Carl von Cumersdorff Beitrag anzeigen
    Dafür müsste es einen Schnellrichter geben, der vor Ort sich den Fall ansieht und entscheidet. Mit Verstand ist das eine Sache von fünf Minuten.
    DAS will ich sehen ..............
    "Pissen im Stehen" unter juristischer Aufsicht ...............
    Bin gespannt welcher Anwalt sich dann darauf "spezialisiert" ........


    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  2. #22
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Ich halte dieses Stehpinkel-Gebot für übertriebene Selbstdarstellung von armen Würstchen, die damit ihre nicht vorhandene sonstige Männlichkeit aufmöbeln wollen.
    Warum soll ich in meiner eigenen Bude im Stehen pissen und damit langfristig Urinstein im ganzen Bad produzieren?

    ---
    Dagegen gibt es ein einfaches Mittel, oder putzt du nie?
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  3. #23
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen



    DAS will ich sehen ..............
    "Pissen im Stehen" unter juristischer Aufsicht ...............
    Bin gespannt welcher Anwalt sich dann darauf "spezialisiert" ........


    Das wird wohl alles nicht mehr nötig sein, wenn aus Brüssel das Gesetz kommt, das Stehpinkel ganz verbietet!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Wir haben längst eine Zwei-Klassen-Justiz !

    Welcher Richter wagt es , energisch gegen Migranten vorzugehen ?[Links nur für registrierte Nutzer] und noch toller[Links nur für registrierte Nutzer]


    Ohne einen guten und versierten, sprich teuren Fach-Anwalt hat man eh verloren. Ok, es sei denn, man ist Asylant, Ausländer oder Migrant, und hat die Gutmenschen-Musel-Presse hinter sich.
    Naja, ganz so drastisch würde ich das nicht sehen. Dass mehr ungewöhnlich milde Urteile bei migrantischen Jugendttätern bekannt werden, liegt vermutlich daran, dass es mehr einschlägige Täter aus diesen Kreisen gibt, die für Schlagzeilen sorgen. Die Jugendgerichtsbarkeit ist bei deutschen Jugendlichen aber keinen Deut strenger.

    Was allerdings Täter, wie z. B. aus dem Miri-Umfeld anbelangt, sehe ich die Wahrscheinlichkeit milder Urteile auch deutlich höher. Als Richter würde ich mich auch nicht unbedingt im Alleingang an die Front begeben, wenn der Rest der Staatsordnung solchen Tätern einen relativ rechtsfreien Raum gewährt.

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Wer mit einer Waffe oder bewußter Gewaltanwendung einen Menschen umbringt ist und bleibt ein Mörder und für eine Mörder - Egal ob man ihn des Todschlags "verurteilt" ( ) wurde - kann es keinerlei "Hafterleichtung geben in einem zivilisierten Rechtsstaat! Wie kann es sein , daß ein Todschläger ( Richtig : MÖRDER) Hafterleichterung wegen guter Führung im Knast ( Wegen "guter Fühhühühührung" i m KNAST! Ich lache mich kaputt! )bekommt ? .........Das gibt es nur in dem zunehmend dekadenten und mehr und mehr degenerienden "Europa" bzw. Deutschland!
    Sowas gibt es sogar in den USA und die sind ja nun nicht unbedingt für ein weiches Strafsystem bekannt. Die teilweise Aussetzung auf Bewährung unter bestimmten Voraussetzungen ist keine deutsche/europäische Erfindung.

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Hast du schon mal an die Hinerbliebenen der Opfer gedacht ? Muss doch ein schönes Gefühl und freudiges Ereignis... Ja so was wie eine "Wiedergeburt" für die Hinterblieben sein wenn sie dem ehemaligen Mörder so rein zufällig im örtlichen Supermarkt wieder begegnen .........
    Das würde sich aber nach einer Verbüßung des gesamten Strafmaßes auch nicht anders verhalten.

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Respekt würde sich die sogenannte Justiz erwerben wenn sie konsequent handeln würde. Nur ; sie läßt sich konsequent von den Tätern ; Mördern mit Hilfe von sogenannten "Psychologen" verarschen und vorführen ..........( => Fall Tugce )

    Da ist einmal Oma´s Ohrfeige; die ach so schwere Kindheit und der Taschengeldmangel mit verantwortlich zu machen , daß der Mörder zum Mörder wurde! ..........................Angesichts der "Urteile" der Justiz müssen den Opfern und den Hinterbliebenen die Tränen in die Augen steigen, während der Mörder sich auf Volpension auf Steuerzahlers Kosten freut ; weiß´, daß er nach ein paar Jahren wegen guter Führung im Knast frei kommt und die Oma weiß ´, daß für Verbrecher mehr Energie ; Kraft und Geld aufgewandt wird als zur Versorgung von loyal zum Gesetz stehenden und in Würde gealterten Bürgern!
    Ja, aber das sind eben wieder mal die Früchte des leidigen Jugenstrafrechts. Ich halte das ohnehin z. T. für nicht mehr zeitgemäß und z. T. auch für nicht mehr zweckdienlich sondern für dringend reformbedürftig. Absehbar ist solch eine notwendige Reform aber wohl nicht... nicht, solange es SPD und Grüne gibt.

  6. #26
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Das wird wohl alles nicht mehr nötig sein, wenn aus Brüssel das Gesetz kommt, das Stehpinkel ganz verbietet!

    Die legen dann auch noch genau fest wie ein Mann das zu veranstalten hat ............

    Dann fordere ich aber die Abschaffung der getrennten Toiletten ........
    Ich will hören , was die Weiber beim Pinkeln über uns Männer schwätzen ..........
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  7. #27
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    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Sowas gibt es sogar in den USA und die sind ja nun nicht unbedingt für ein weiches Strafsystem bekannt. Die teilweise Aussetzung auf Bewährung unter bestimmten Voraussetzungen ist keine deutsche/europäische Erfindung.



    Das würde sich aber nach einer Verbüßung des gesamten Strafmaßes auch nicht anders verhalten.



    Ja, aber das sind eben wieder mal die Früchte des leidigen Jugenstrafrechts. Ich halte das ohnehin z. T. für nicht mehr zeitgemäß und z. T. auch für nicht mehr zweckdienlich sondern für dringend reformbedürftig. Absehbar ist solch eine notwendige Reform aber wohl nicht... nicht, solange es SPD und Grüne gibt.

    Du kannst reden was du willst !
    Die Unverletzlichkeit der Person und die Interessen der Opfer / Hinterbliebene ist jederzeit - Ohne Ausnahme- hierarisch höher einzustufen als die Interessen der Mörder bzw. Täter! Doch das ist in Deutschland nicht der Fall! Deshalb geniest der Staat ( "Staat" ) bzw. die Polizei keinen Respekt mehr!
    Nu konsequentere ; härtere Bestrafung ohne Aussicht auf Hafterleichterung / Hafturlaub ( "Hafturlaub" ......Was ein Beleg für die Dekadenz geparte Demenz in der deutschen Justiz! " Hahahahahafffffftuuuuuuuuuurrrrrrrrrrrlaub!" ........ Das System ist krank und pervers! ) sorgt für eine prägnate Veränderung! ......... Wenn ich da an die Segeltörns denke .........
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
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    Na, endlich ist amtsgerichtlich festgestellt worden, dass wir Männer nach wie vor im Stehen pinkeln dürfen !
    Diese Urteil werde ich gleich mal meiner Frau unter die Nase halten !

    Hier ist es in vollem Wortlaut: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Es ist nicht festgestellt worden, daß das Urinieren im Stehen "erlaubt" im Sinne eines vertragsmäßigen Gebrauchs ist:

    Es bedarf vorliegend keiner näheren Erörterung, ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen als solches eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt. Selbst wenn man dies zugunsten der Beklagten verneinen würde, würde es jedenfalls an einem Verschulden der Kläger fehlen.
    Der Mieter hat diesen Teil des Prozesses gewonnen, weil der Vermieter nicht auf die besondere Empfindlichkeit des Marmorbodens hingewiesen hat:

    Dass das Urinieren im Stehen derartige Auswirkungen haben kann, dürfte im Allgemeinen unbekannt sein. Insoweit wäre es Sache der Beklagten gewesen, die Kläger auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hinzuweisen. Dem entspricht auch die Angabe des Zeugen ... dass er Kunden, in deren Auftrag er vergleichbare Böden verlegt, regelmäßig besondere Pflegehinweise erteilt.
    und genau diese Pflegehinweise hat er zwar seinen Kunden erteilt, aber nicht seinem Mieter. Also blöd gelaufen für den Vermieter.

  9. #29
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen



    DAS will ich sehen ..............
    "Pissen im Stehen" unter juristischer Aufsicht ...............
    Bin gespannt welcher Anwalt sich dann darauf "spezialisiert" ........


    Och da dürften sich schon so einige spezielle Anwälte drum reissen: Pornoabmahnanwälte, Sexualdeliktsspezialisten usw., die selbstverständlich ganz interessenlos im Namen des Allgemeinen, des Volkes und Gesetzes, ihrer Tätigkeit nachgehen...
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Beim Pinkeln setzt euch sonst versaut ihr die Toiletten!Das ist so!
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

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