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Thema: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

  1. #31
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Beim Pinkeln setzt euch sonst versaut ihr die Toiletten!Das ist so!
    So teuer sind Toiletten nicht. Das kann man in Kauf nehmen.

  2. #32
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    So teuer sind Toiletten nicht. Das kann man in Kauf nehmen.
    Ich stehe auf saubere Toilletten!Du nicht!Das unterscheidet uns!
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  3. #33
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Ich stehe auf saubere Toilletten!Du nicht!Das unterscheidet uns!
    Gibts bei euch keine Reinigungsmittel?

  4. #34
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Du kannst reden was du willst !
    Die Unverletzlichkeit der Person und die Interessen der Opfer / Hinterbliebene ist jederzeit - Ohne Ausnahme- hierarisch höher einzustufen als die Interessen der Mörder bzw. Täter! Doch das ist in Deutschland nicht der Fall!
    Woran machst du das fest? Interessen haben da eigentlich weder von Seiten der Opfer/Hinterbliebenen, noch von Seiten des Täters eine Rolle zu spielen. Das einzige Interesse, das eine Rolle spielt, ist eine weitestgehende Aufklärung von Tat und Schuld und eine dementsprechende Verurteilung.

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Nu konsequentere ; härtere Bestrafung ohne Aussicht auf Hafterleichterung / Hafturlaub ( "Hafturlaub" ......Was ein Beleg für die Dekadenz geparte Demenz in der deutschen Justiz!
    Die Justiz kann nichts für die in Gesetz gegossenen Vorstellungen der Legislativen. Zudem ist Vollzugslockerung auch nicht völlig grundlos, sondern hat durchaus seinen Sinn und Zweck.

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Gibts bei euch keine Reinigungsmittel?
    Du hast wohl kein Ekel Gefühl?
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  6. #36
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Du hast wohl kein Ekel Gefühl?
    Natürlich hab ich das. Deshalb benutze ich ja Reinigungsmittel.

  7. #37
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Natürlich hab ich das. Deshalb benutze ich ja Reinigungsmittel.
    Ok!
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

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