Nehmen wir an, eine Richterin, die in Mietstreitigkeiten Recht spricht, würde sich in der Zeitschrift MieterEcho (einem eher linken Organ pro Mieterinteressen) in einer doll launigen Kolumne über Vermieter-Eigenarten lustig machen. Dazu gäbe sie in Lobbyverbänden wie dem Mieterverein Seminare, in denen ganz legale Tricks zur Vermeidung von Schönheitsreparaturen, zur maximalen Mietminderung und zum Kampf gegen Räumungsklagen diskutiert werden. Immer aus der Sicht der erfahrenen Praktikerin, die weiß, wie sie und ihresgleichen derlei Fälle anpacken.
Diese Richterin bekäme, angesichts der professionellen Aufrüstung von Vermieter-Anwälten, vermutlich einen Befangenheitsantrag nach dem anderen vorgesetzt. Und bei jedem mieterfreundlichen Urteil würde ihr, zu Recht übrigens, öffentlich Parteilichkeit unterstellt. Einfach weil sie nicht dafür Sorge trüge, eines der wichtigsten rechtsstaatlichen Prinzipien zu schützen: die richterliche Unabhängigkeit. Es gibt diesen Fall.
Allerdings mit einem Unterschied: Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin, Regine Paschke, kümmert sich nebenberuflich nicht um Mieterinteressen. Sondern sie berät (wohl gegen ein höheres Honorar als Mieterverbände zahlen) Vermieter. Richterin Paschke hält Rechtsseminare beim Privatvermieterverband BFW, sie schreibt witzig gemeinte Texte für die Immobilien-Postille Grundeigentum, sie spricht vermieterfreundliche Urteile – und sie sieht keinen Grund, dazu Stellung zu nehmen. Ist ja alles genehmigt, Befangenheitsanträge abgeschmettert. Ganz klar: Eine solche Richterin gefährdet das Vertrauen in die Rechtsprechung, das sie dringend braucht. Oder, sollte davon nicht so viel übrig sein, dann bestätigt sie aufs Ungenierteste einen solchen Befund. Es wäre am besten, wenn sie dies selbst erkennt.