BGH erkennt Leihmutterschaft für Schwule an!
Wird ein Kind von einer Leihmutter ausgetragen, dürfen schwule Lebenspartner als Eltern anerkannt werden. Die Leihmutter habe keine Elternstellung, entschied der BGH.
Damit gab der BGH zwei verpartnerten Männern aus Berlin recht. Sie hatten 2010 mit einer Frau in Kalifornien einen Leihmutterschaftsvertrag geschlossen. Das Kind wurde mit dem Samen eines der Männer und einer gespendeten Eizelle gezeugt und von der Leihmutter ausgetragen.
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