Es sollte eigentlich nur verdeutlichen, das es im Gegensatz zum Parteiverbot für ein Vereinsverbot keines judikativen Handels bedarf, womit auch kein Winkeladvokat etwas hinbiegen muss. Ein Vereinsverbot ist vom Verfahren her gesehen eine simpler Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden könne. Er ist also rein exekutives Handeln.
Im Gegensatz zu Parteiverbot, bei dem zwingende Beweise für die Verfassunsgwidrigkeit bei Gericht vorgelegt werden müssen, ist die Exekutive bei einem Vereinsverbot vereinfacht dargestellt erst bei Einlegung von Rechtsmitteln die Gründe für das Verbot zwingend zu beweisen. Werden keine Rechtsmittel eingelegt.....................
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul
Ein Verbot der in der Umfrage genannten Verbände würde in erster Instanz einkassiert werden.
Um das zu verhindern, müsste man erst Mittel und Wege schaffen.
Oder eben, wie einige oben schrieben, entweder juristische Tricks anwenden oder die Vereine unterwandern und "false flag"-Sachen starten.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
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