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Thema: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

    Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

    Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

    Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



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    *************************************


    Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

    Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

    Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

    Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



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    Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.
    Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.
    Mit Zimt und Zucker

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Muninn
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    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.
    Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


    Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

  4. #4
    Mitglied
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    182

    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Wir sollten für diese mutige Frau sammeln ! Die Wortwahl "fette, deutsche Hure" lässt ja eindeutig den Hintergrund des Urhebers erkennen.
    Wer Heute sein Schwert zur Pflugschar schmiedet-
    pflügt Morgen für die Anderen.

  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Zitat Zitat von dirk1969 Beitrag anzeigen
    Wir sollten für diese mutige Frau sammeln !
    Willste was anleiern?
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  6. #6
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.
    Und erst recht nicht mit dem Schlüssel in der Hand. So sind nun mal unsere Gesetze und daran hat sich jeder zu halten.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  7. #7
    Mitglied
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    9.919

    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Zitat Zitat von Muninn Beitrag anzeigen
    Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


    Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

    Da hast Du ja schon einige Jährchen erlebt, wenn es Dir so ergangen wäre, wie beschrieben.
    Heut darf man einen solchen Fratzen ja nicht mal schief ansehen, um in die Mühle der Rechtsverdreher zu geraten.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  8. #8
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.
    Falsch.

    Eine läppische Ohrfeige ist als Antwort, Reaktion und Verteidigung auf einen rechtswidrigen und unverschämten Angriff auf die Ehre einer deutschen Frau durch Notwehr mehr als gedeckt. Wäre die Frau eine Migrantin oder Zigeunerin gewesen, hätte sie oder ihr Clan den Angeifer und Beleidiger erstochen, gelyncht und massakriert.

  9. #9
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Zitat Zitat von Lilly Beitrag anzeigen
    Und erst recht nicht mit dem Schlüssel in der Hand. So sind nun mal unsere Gesetze und daran hat sich jeder zu halten.
    Nein, lies nach. § 32 StGB!

  10. #10
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
    Registriert seit
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    Standard AW: Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Falsch.

    Eine läppische Ohrfeige ist als Antwort, Reaktion und Verteidigung auf einen rechtswidrigen und unverschämten Angriff auf die Ehre einer deutschen Frau durch Notwehr mehr als gedeckt. Wäre die Frau eine Migrantin oder Zigeunerin gewesen, hätte sie oder ihr Clan den Angeifer und Beleidiger erstochen, gelyncht und massakriert.
    Dein Rechtsverständnis ist mal wieder mehr als seltsam.
    Mit Zimt und Zucker

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