Heute um 10.30 ( oder 9.30) Uhr wird ein Urteil des EuGH erwartet, welcher über die Zahlung von Sozialhilfe an EU-Zuwanderer entscheiden soll.
Geklagt hatte eine Rumänin. Sie war 2010 in Deutschland eingewandert.
Anderes als im u.a. Artikel lebt sie aber mit 4 Kindern und ihrem Ehemann hier, so die Meldung heute im Morgenmagazin.
Weder sie noch ihr Ehemann haben bisher auch nur einen Tag in Deutschland gearbeitet und sind auch nicht als arbeitssuchend gemeldet.
Ebenfalls anders als im u.a. Artikel dargestellt, sagt der Generalanwalt beim EuGH, dass sie aufgrund der Gleichstellung von Bürgern aus der EU schon Anspruch auf Sozialhilfe haben könnte, wenn dem auch Bestimmungen aus dem Europarecht, welches ja ausdrücklich eine Einwanderung in Sozialsysteme verhindern soll, entgegensteht.
Es bleibt also spannend, wie die Richter entscheiden werden.
Was denkt ihr denn, wie es ausgeht ?
Tatsache ist, würden die Richter den Anspruch bejahen, kann hier jeder EU-Bürger, welcher gar nicht die Absicht hat, zu arbeiten, auf Kosten der Allgemeinheit leben.
Tatsache ist auch, dass , wenn der EuGH nicht in ihrem Sinne entscheidet, ihr immer noch der Weg vors BVerfG und vor den EuGH für Menschenrechte bleibt.
Und wie unser BVerfG in solchen Fällen zu entscheiden pflegt, ist hinreichend bekannt.
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