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Thema: EuGH entscheidet heute über Sozialhilfe für EU-Zuwanderer

  1. #311
    GESPERRT
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    Standard AW: EuGH entscheidet heute über Sozialhilfe für EU-Zuwanderer

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Wieviele " Menschen in Not " kann Deutschland finanzieren ? 10 Millionen ? 100 Millionen ? Fast 2/ 3 aller Hartz4 Empfänger sind Migranten. In dritter Generation. Sollen die Deutschen enteignet werden, um Ausländer und Islamisten duchzufüttern ? Ist Deutschland das Sozialamt der Welt ?
    Da sind mit 100% Sicherheit auch sehr intelligente Menschen drunter, die hier studieren (oder es könnten). Dann aber musste akzeptieren, das die vielleicht dann auch hier arbeiten oder sich selbständig machen. Nach diesem Studium sehen die die ARGE nicht mel mehr von außen, sondern machen hier richtig die Kohle. Aber das muss Dich nicht weiter stören, denn je mehr Kohle die dann hier machen, um so mehr Steuern zahlen sie auch. Das X-fache von dem, was sie einst hier den deutschen Steuerzahler gekostet haben. Das reicht sogar noch, um die sozialhilfebeziehenden Landsleute mit durchzufüttern. Keine Sorge!

  2. #312
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: EuGH entscheidet heute über Sozialhilfe für EU-Zuwanderer

    Zitat Zitat von denker_1 Beitrag anzeigen
    Da sind mit 100% Sicherheit auch sehr intelligente Menschen drunter, die hier studieren (oder es könnten). Dann aber musste akzeptieren, das die vielleicht dann auch hier arbeiten oder sich selbständig machen. Nach diesem Studium sehen die die ARGE nicht mel mehr von außen, sondern machen hier richtig die Kohle. Aber das muss Dich nicht weiter stören, denn je mehr Kohle die dann hier machen, um so mehr Steuern zahlen sie auch. Das X-fache von dem, was sie einst hier den deutschen Steuerzahler gekostet haben. Das reicht sogar noch, um die sozialhilfebeziehenden Landsleute mit durchzufüttern. Keine Sorge!
    So erklären dir das die Verdummungsmedien. Wer`s glaubt wird selig.
    Schau dir mal den Miri Clan an.....die fahren fette BMW`s und beziehen trotzdem Sozialhilfe.



    PS: du solltest dich umbenennnen von Denker in Nachplapperer
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  3. #313
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: EuGH entscheidet heute über Sozialhilfe für EU-Zuwanderer

    Zitat Zitat von hubb Beitrag anzeigen
    Die Entscheidung ist dass nicht gezahlt werden muss ABER hier wird uns doch nur Sand in die Augen gestreut --Es gibt manchmal kein HarzIV Aber der Anspruch auf die normalen Sozialhilfeleistungen sind dabei nicht berührt ...So werden wir veralbert --Die Frau hat die ganze 'Zeit Leistungen bekommen und bekommt die weiter die heissen nur nicht HarzIV
    hubb, QUatsch reden sollte man, wenn nicht jeder im Internet die Rechtsgrundlagen nachlesen kann.

    Arbeitslosengeld II auch als HartzIV bekannt und Sozialgeld haben ihre Rechtsgrundlage in SGBII, Sozialhilfe in SGBXII.

    Arbeitslosengeld erhält ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger.
    Sozialgeld erhält ein nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, der in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen lebt und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hat.
    Sozialhilfe bekommen nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige und Personen mit Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

    Wer ewerbsfähig im Sinne des Gesetzes ist, bekommt keine Sozialhilfe, er bekommt HartzIV.

    Die Frau hat Leistungen bezogen bis jetzt, aber nicht weil es Sozialhilfe anstatt HartzIV gibt, sondern weil ihr im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes Leistungen nach SGBII und SGBXII gewährt wurden. Das dürfte dann mit rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichtes, es kann ja nach Klärung der Fragen durch den EUGH jetzt entscheiden, auslaufen.

    Es ist unwahrscheinlich, das die Dame abgeschoben wird, irgendwo wird schon ein linker Arsch das verhindern, jedoch wird sie bei einer Duldung dem nachkommen müssen, was sie bisher nicht machte, der Arbeitssuche, um weiter Leistungen zu beziehen.

    Richtig konsequent wäre es aber, nach Rechtskraft des Urteils die Abschiebung einzuleiten, denn die EU-Freizügigkeit bzw. die Bedingungen dafür, sind nicht erfüllt, siehe FreizüG.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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