In den Medien hört man natürlich nichts darüber.lauter Bekloppte in Deutschland und der EU
Auf der Basis „inkompetente Behörde“ könnte man doch alle Entscheidungen des Wirtschaftministeriums anfechten, seit die kundigen Beamten durch Lobbyisten ausgetauscht wurden.
Erlasse zu Lärmschutzmessung gesetzeswidrig
Windparkurteil in Frankreich
Von Holger Douglas
Sa, 23. März 2024
Die französischen Umweltverbände bekommen Recht in ihrer Klage gegen Windradlärm. Sie hatten kritisiert, dass die Erlasse zur Genehmigung von Windkraftanlagen von einer "inkompetenten Behörde" unterzeichnet wurden. Die Richter entscheiden: die Umweltprüfung muss nachgeholt werden.
Kurz und schmerzlos schließen die Richter des obersten Verwaltungsgerichtes: „Die Entscheidungen vom 10. Dezember 2021, vom 31. März 2022 und vom 11. Juli 2023 über die Genehmigung des Protokolls zur Messung der akustischen Auswirkungen eines Windparks werden für nichtig erklärt.“ Damit haben Frankreichs oberste Verwaltungsrichter alle Bestimmungen von drei aufeinanderfolgenden Fassungen amtlicher Erlasse für nichtig und rechtswidrig erklärt.
Das bedeutet: sämtliche Erlasse über Lärmschutzmessungen für Onshore-Windparks sind gesetzwidrig. Der Staat zahlt an den Verein [Links nur für registrierte Nutzer] et autres eine Summe von 3.000 Euro gemäß Artikel L. 761-1 des Verwaltungsgerichtsgesetzes.
Wegen Lärmbelästigung
Windräder in Frankreich nicht mehr genehmigt – auch rückwirkend
Dieser Verein hatte zusammen mit 15 regionalen Umweltverbänden gegen die Umweltprüfung von Windrädern geklagt. Die verstießen gegen geltende Gesetze, Bürger würden durch die Geräusche akustisch beschädigt oder belästigt.
Größer konnte der Jubel der Umweltvereine nicht ausfallen. Sie begrüßten den Beschluss als eine „richtungsweisende“ Entscheidung für die Energiepolitik Frankreichs. „Historische Aufhebung der Genehmigungen für Windkraftanlagen, entscheidende Auswirkungen auf die Energiezukunft Frankreichs“ – hieß es in der Presseerklärung des Verbandes.
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