Der Voll-jurist Maik B. aus Brandenburg wurde nicht wegen dienstlicher Verfehlungen oder mangelnder beruflicher Qualifikation, sondern allein wegen seiner rechten Gesinnung als Richter in Bayern entlassen. Dem ehemalige Frontmann der als Neo-nazi diffamierten rechten Band Hassgesang wird unterstellt, ein Neo-nazi zu sein. Verdacht und Vermutung einer rechten Gesinnung genügt, um in Deutschland mit einem Berufsverbot als Richter belegt zu werden.

Bekommt bald jeder Beamte, der Asylmafia und Schleuser-Flüchtlings-industrie kritisiert, ein Berufsverbot ?