Lässt eine nicht mehr stillende Frau es zu, dass ihr 6jähriger Sohn und - diesen nachahmend - ihre 9jährige Nichte ihre Brust entkleiden und daran saugen, wobei sie während des kurzen Vorgangs ihre Hand zärtlich um den Kopf oder den Rücken des Kindes legt, ohne es zurückzuweisen, so liegt darin keine sexuelle Handlung.
So jedenfalls meint es das:
Oberlandesgericht Oldenburg
1. Strafsenat, Beschluss vom 22.12.2009 - 1 Ss 210/09
Fundstelle: FamRZ 12/2010, S. 1019
siehe auch: NStZ-RR 2010, 204,241
Senatsbesetzung des 1. Strafsenats
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am OLG Suermann
Weitere Mitglieder: Richter am OLG Finck
(ständiger Vertreter des Vorsitzenden)
Richterin am OLG Hilke-Eggerking
Immer nach dem Motto, sexueller Mißbrauch ist nur durch Männer möglich ! Der Feminismus bestimmt das Denken.