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Thema: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

  1. #21
    UnbequemDirekt Benutzerbild von Bienenstich
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Die allermeisten Straftaten sind weit undramatischer, als Du es hier darstellst.
    Pipifax ist die alltägliche Beschaffungskriminalität, die zumeist Diebstähle und kleinere Betrugsdelikte sind.
    Im 63er Bereich sinds tendenziell schwerere Straftaten, wie Du weißt...Es wäre hilfreich, wenn Du mir mitteiltest, worauf Du hinaus möchtest.

    Du hast 4 Jahre Forenik auf dem Buckel, vermutlich auf eine oder zwei Richtungen.

    Erzähle mir einfach, wie es läuft, ich bin gespannt.

    Ich erinnere mich an Dich.
    Seit wann werden alltägliche Beschaffungkriminelle in der Forensik und nicht mehr auf der Entzugsstation untergebracht?
    Wie es heute läuft, weiß ich nicht, ich bin schon länger raus und sehr glücklich mit meiner Entscheidung.
    Ich will darauf hinaus, daß Kriminelle, die aufgrund von 63ger § in der Psychiatrie landen, Dinge getan haben, die ihre Berechtigung in der Gesellschaft verwirkt haben - meine Meinung ...
    Und nicht dort mit Tischtennis, Sport, Spielerunden und Weihnachtfeiern bei Laune gehalten werden sollten. Während die Familien der Opfer und die Opfer selbst alleine gelassen werden.
    Arbeitsschweiß an den Händen
    hat mehr Ehre als ein goldener Ring am Finger.
    - Deutsches Sprichwort -

  2. #22
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Bienenstich Beitrag anzeigen
    Seit wann werden alltägliche Beschaffungkriminelle in der Forensik und nicht mehr auf der Entzugsstation untergebracht?
    Wie es heute läuft, weiß ich nicht, ich bin schon länger raus und sehr glücklich mit meiner Entscheidung.
    Ich will darauf hinaus, daß Kriminelle, die aufgrund von 63ger § in der Psychiatrie landen, Dinge getan haben, die ihre Berechtigung in der Gesellschaft verwirkt haben - meine Meinung ...
    Und nicht dort mit Tischtennis, Sport, Spielerunden und Weihnachtfeiern bei Laune gehalten werden sollten. Während die Familien der Opfer und die Opfer selbst alleine gelassen werden.

    Nach 64 werden selbstverständlich Menschen untergebracht, die aufgrund ihrer Sucht Dinge taten, die gesetzeswidrig sind.
    ???(§21 erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit)

    Nach 63 werden Menschen untergebracht, die bei der Tat nach §20 schuldunfähig waren, das solltest Du noch wissen.

    Die Opferperspektive kommt zu kurz, na klar.
    Ist aber knallhart gesagt nicht Aufgabe des Maßregelvollzuges.Auch klar, oder?

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Metabo
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Wer Kinder schändet, zerstört deren Seele ein Leben lang...!!!

    Somit bedeuten 34 geschändete "Fälle" 34 zerstörte Leben, da diese armen Kinder ihr Leben lang darunter massiv leiden...!!!

    Somit sind 3,5 Jahre für 34 psychische zerstörte Kinderseelen, welche niemals wieder Vertrauen in Erwachsene aufbauen könnnen schlimmer als ein Schlag ins Gesicht...!!! In diesen Fällen sollte es eigene Richter geben, welche selbst als Kinder missbraucht wurden, dann gäbe es hier andere Strafen...!!!
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Wenn im Gegensatz dazu ein betrunkener eine "gewisse Gestik" ausführt, und dazu einen "gewissen Gruß" ausruft, landet dieser für die nächsten 5-6 Jahre im Gefängnis...!!!
    Schon mal darüber nachgedacht...???
    Die ist doch ganz lieb...

    In Gedenken an meinen geliebten verstorbenen Partner KuK....

  4. #24
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Metabo Beitrag anzeigen
    Wer Kinder schändet, zerstört deren Seele ein Leben lang...!!!

    Somit bedeuten 34 geschändete "Fälle" 34 zerstörte Leben, da diese armen Kinder ihr Leben lang darunter massiv leiden...!!!

    Somit sind 3,5 Jahre für 34 psychische zerstörte Kinderseelen, welche niemals wieder Vertrauen in Erwachsene aufbauen könnnen schlimmer als ein Schlag ins Gesicht...!!! In diesen Fällen sollte es eigene Richter geben, welche selbst als Kinder missbraucht wurden, dann gäbe es hier andere Strafen...!!!
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Wenn im Gegensatz dazu ein betrunkener eine "gewisse Gestik" ausführt, und dazu einen "gewissen Gruß" ausruft, landet dieser für die nächsten 5-6 Jahre im Gefängnis...!!!
    Schon mal darüber nachgedacht...???
    Na Herrgott, in der Forensik sitzen doch nicht nur Kinderschänder, wobei man auch da differenzieren muß.
    Sie sind eher in der Minderheit und kommen zumindest in Bayern kaum jemals wieder raus.
    Du vermischt Verurteilungen zu JVA Vollzug mit MRV Vollzug.

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Metabo
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Na Herrgott, in der Forensik sitzen doch nicht nur Kinderschänder, wobei man auch da differenzieren muß.
    Sie sind eher in der Minderheit und kommen zumindest in Bayern kaum jemals wieder raus.
    Du vermischt Verurteilungen zu JVA Vollzug mit MRV Vollzug.

    Nu moment mal Kotzfisch: Ich möchte hier ein bisschen differenzieren, und ich bin der Meinung als Mutter : Der Schutz unserer Kinder vor sexuellen Übergriffen hat die allerhöhchste Priorität...!!!

    Wenn hier ein Kinderschhänder in 34 Fällen missbrauchter Kinder nur 3,5 Jahre Haft bekommt , findest Du das wirklich in Ordnung???

    Ein Besoffener, welcher Den "Hitlergruß" zeigt,und die entsprechende Parole ruft bekommt merhr Strafe aufgebrummt, als einer, welcher 35 Kinderseelen tötet...???
    Hast Du überhaupt Kinder...???
    Geändert von Metabo (22.10.2014 um 00:25 Uhr)
    Die ist doch ganz lieb...

    In Gedenken an meinen geliebten verstorbenen Partner KuK....

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    voher ohne Nakose den Schniedel ab
    Was für perverse Triebe deinerseits spricht.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  7. #27
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Na Herrgott, in der Forensik sitzen doch nicht nur Kinderschänder, wobei man auch da differenzieren muß.
    Sie sind eher in der Minderheit und kommen zumindest in Bayern kaum jemals wieder raus.
    Du vermischt Verurteilungen zu JVA Vollzug mit MRV Vollzug.



    muss mal blöd fragen, solchen triebtätern, was gibt man denen an medikamenten? starke neuroleptika, dämpfer aller sorten? würd mich echt interessieren...wie kommts denn - wenn - bei solchen zu einer guten prognose?

    ein alt gedienter forensiker (psychiater) hat nach seiner pensionierung ein buch geschrieben, in dem es nur drum geht, wie inhaftierte die fachleute narren, damit eben die prognose gut ausgelegt wird und die raus kommen.

    es ist nichts okkultes, dass psychopathen, also waschechte, die besten schauspieler sind.

    der hier besprochene fall geht in mein hirnkastl nicht rein...es gibt keinen grund und kein argument, dass es rechtfertigt, legitimiert, so eine freilassung durchzusetzen.
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  8. #28
    Wir sind das Volk! Benutzerbild von ErhardWittek
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Sergen Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.
    Zweifelsfrei überführte Kinderschänder sollten in der Tat hingerichtet werden. Allerdings haben die verständnisvolle "Kollegen" in allerhöchsten Kreisen, die mitnichten daran interessiert sind, solche Strafmaßnahmen zu befürworten.

    Im Gegenteil, die Genderreligionsverwirrten und die Päderasten ziehen gemeinsam an einem Strang, um immer leichter an die Kinder heranzukommen. Dafür werden die Elternrechte eigens immer weiter geschliffen. Die neue "Familien"-Ministerin Schwesig fordert ja schon, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die natürlich insbesondere von Kindermißbrauchern eingeklagt werden sollen. Wie das dann in der Realität aussehen wird, kann man sich lebhaft vorstellen.

  9. #29
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Sergen Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.
    Die richtige "Therapie" wäre angemessen, sie hätte einen Durchmesser von 7,65mm - 9mm...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  10. #30
    GESPERRT
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Die Welt wird gerade in ein scheißhaufen verwandelt. Das Endergebnis kann man sich ja vorstellen.

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