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Thema: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

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    Ich bin entsetzt und fassungslos!

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Sergen
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.

  3. #3
    Stopblitz
    Gast

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Sergen Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.
    Da bin ich bei.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    "Die Vorgeschichte: Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der pädophile Angeschuldigte hatte sich im Zeitraum von 1991 bis 1994 an Kinder herangemacht und sie in seiner Wohnung sexuell missbraucht. Weil bei Bernd B. eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, ordnete das Gericht damals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an."

    "Noch im vergangenen Jahr waren zwei externe Psychiater in ihren Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass bezüglich der pädophilen Veranlagung "trotz langjähriger Therapie keine wesentlichen Veränderungen oder Verbesserungen" erkennbar seien. Es müsse "deshalb davon ausgegangen werden, dass der Betroffene bei unüberwachter Bewegungsfreiheit (erneut, d. Red.) sexuelle Kontakte zu Jungen herstellen" werde. Ende August dieses Jahres schrieb die Eickelborner Klinik in einer Stellungnahme, dass die "chronifizierte Abweichung des Sexualverhaltens" ungünstig für die Prognose sei. Insgesamt sei "der Zweck der Unterbringung noch nicht erreicht", und es gebe keine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit, dass es nicht erneut zu Straftaten komme."

    Warum sollte so jemand wieder auf freien Fuß gesetzt werden?

    Ich wäre da auch auf der Seite von @Sergen und @Stopblitz

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Aus dem Link des Strangerstellers:

    Die Vorgeschichte: Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der pädophile Angeschuldigte hatte sich im Zeitraum von 1991 bis 1994 an Kinder herangemacht und sie in seiner Wohnung sexuell missbraucht.
    Igitt, aber klar, dass dieser Päderast hier nur 3 1/2 Jahre bekommt.

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Diese Maßregelvollzugskliniken sollten generell ein Ort ohne Wiederkehr sein. Für alle Tätergruppen.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von FlicMoelders Beitrag anzeigen
    Diese Maßregelvollzugskliniken sollten generell ein Ort ohne Wiederkehr sein. Für alle Tätergruppen.
    Da ich an einer solchen MRV Anstalt nun beschäftigt bin, kann ich etwas dazu sagen: Seit dem Mollathfall in Bayern werden immer mehr Täter freigesetzt wegen der sogenannten Verhältnismäßigkeit.Man kann es beklagen oder bedauern, es ist so.Keiner will sich eine Mollathklage ans Bein binden, wenn das Strafmaß mit der Unterbringungsdauer nicht mehr zusammenpasst.So ist es. So werden bundesweit MRV Insassen freigelassen, bei denen die Unterbringungsdauer mit dem Strafmaß nicht mehr kompatibel erscheint.

    Soweit gut, denn es entlässt MRV Untergebrachte, die wegen Pipifax zum "Fall" geworden sind.
    Im Einzelfall bringt es auch Leute in die freie Wildbahn, denen man einiges zutraut.

    Das kann man shice finden oder gut, es ist so.

    Ich beschreibe als Insider des MRV nur die Dinge.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Meiner Meinung nach werden da Leute behandelt, die ihre Chance für immer vertan haben.
    Und ich bin auch der Meinung, dass jemand, der wegen "Pipifax" dort gelandet ist, seine Chance auch vertan hat, weil der "Pipifax" Ausdruck einer schweren Gestörtheit war.
    Was ist denn deiner Meinung nach "Pipifax"?

  9. #9
    Einhorn
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von FlicMoelders Beitrag anzeigen
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    Ich bin entsetzt und fassungslos!
    "Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt."

    Das Problem ist die viel zu sanfte Strafe. Wenn man einen Straftäter noch 16 Jahre nach Verbüßung der Strafe dabehalten will, müssen natürlich hohe rechtliche Hürden erfüllt werden.

  10. #10
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Sergen Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

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