jochen53, Haft ist nicht gleich Haft. Richter sind zwar unabhängig, aber an Recht und Gesetz gebunden. Sie müssen sich an die Gesetze halten und können auch nur Mittel auf Basis der Gesetze verhängen.
Das was du erzählt hast, ist keine U-Haft gewesen. Je nach Bundesland kann es sich um Ordnungshaft oder Unterbindungsgewahrsam gehandelt haben.
Dein Fehler ist, das du den Tatbestand einbeziehst, wo der Tatbestand keine Rolle spielt und Maßnahmen einem anderen Zweck zu ordnest.
Untersuchungshaft ist keine Präventionsmaßnahme, sondern soll die Strafverfolgung sichern. Sie ist nicht vom Tatbestand abhängig, sondern nur davon, ob die Haftgründe gegeben sind, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. Zwar gibt es § 112 StPO die Ausnahme, das bei bestimmten Straftatbeständen U-Haft auch ohne Haftgrund verhängt werden kann, das wird aber dem Ermessen des Richters überlassen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)
Der Begriff Fußfessel ist irreführend, denn sie fesselt ja nicht, sondern weißt nur durch einfaches Funksignal oder GPS-Signal nach, das eine Person sich an einem bestimmten Ort aufhält.
Wie gesagt, das ganze ist ein Kompromiss, dessen Gründe man erklären könnte, aber da hier so oder so nicht darauf geachtet wird, das es zwischen nicht verurteilt, noch nicht verurteilt und verurteilt grundlegende straftatbestandunabhängige Unterschiede gibt.
Es sei nur in soweit gesagt, neben den Haftgründen Flucht- und Verdunkelungsgefahr spielt für die U-Haft, die mögliche zu erwartende Strafe bei Verurteilung eine Rolle. Wird jemand freigesprochen, ist er für die U-Haft zu entschädigen. Wird jemand zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, saß aber 3 Monate in U-Haft, hat er auch einen Entschädigungsanspruch. Entschädigungen sind Kosten die man vermeiden will.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Ja genau. Herr Google sagt Folgendes dazu:
...oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
Schwere Körperverletzung = Grund für U-Haft, die auch gerne mal 1 Jahr dauern kann. Und zwar 23 Stunden pro Tag in der Einzelzelle. Nix Handy, nix Internet, rauchen nur wenn man Geld für Zigaretten hat.
Also, ich erkläre die Sachlage noch einmal mit einfachen Worten damit auch Juristen das verstehen: Die Salafistentruppe ISIS hat uns den Krieg erklärt und angekündigt, alle Andersgläubigen abzuschlachten oder zu versklaven. Unsere Frauen und Töchter werden vorher aber noch vergewaltigt. Diese ISIS hat in Deutschland Unterstützer die Söldner anwerben oder selber in den Krieg ziehen. Da die ISIS kein völkerechtlich legitimierter Staat ist kann die NATO nicht den Verteidigungsfall nebst entsprechender Notstandsgesetze ausrufen. Das nennt sich im Militärjargon asymetrische Kriegsführung. Deshalb ist jeder ISIS-Unterstützer de facto ein Kombattant, de jure aber eine Privatperson.
Was unserem Rechtsstaat bleibt ist die Möglichkeit, bestehende Gesetze knallhart auszulegen um uns vor diesen Wahnsinnigen zu schützen.
Auf jedem Schiff das schwimmt und schwabbelt,
ist einer drauf, der dämlich sabbelt!
Ja und? Welche Kosten verursacht denn ein notorisch Krimineller der nicht in U-Haft muß? Der Löwenanteil aller Straftaten geht auf das Konto von Wiederholungstätern. Wer für 1 Jahr in U-Haft sitzt kann solange draussen keinen Schaden anrichten. Deshalb hatte ich ja gestern geschrieben dass ab der dritten Verurteilung zu einer Haftstrafe 10 Jahre Minimum sein sollten. In den USA wird das ja praktiziert, nur ist dann lebenslänglich angesagt. Fakt ist auch dass der Löwenanteil der Straftäter aus den unteren sozialen Schichten stammt. In den USA wie in Deutschland.
Es wird ja immer gerne argumentiert dass in den USA im Verhältnis ca. 10 mal mehr Leute im Knast sitzen als in Deutschland und die Kriminalitätsrate trotzdem weitaus höher ist. Da sollte man mal die Gegenfrage stellen: Wie hoch wäre wohl die US-Kriminalitätsrate wenn die plötzlich 90% der Strafgefangenen auf die Menschheit loslassen?
Durch die massenhafte Zuwanderung beruflich unqualifizierter Bürgerkriegsflüchtlinge werden wir, wenn nicht gegengesteuert wird, bald auch USA-Verhältnisse haben. Die Leute flüchten ja nicht wegen unfairer Handelspraktiken der Industrieländer sondern weil ISIS und durchgeknallte Diktatoren deren Länder unbewohnbar machen. Statt ihr Leben und Ersparnisse in maroden Booten zu riskieren sollten die besser in ihrer Heimat für geordnete Verhältnisse bis aufs Blut kämpfen.
Auf jedem Schiff das schwimmt und schwabbelt,
ist einer drauf, der dämlich sabbelt!
jochen53, du sprichst immer schön von Rechtsstaat, aber missachtest ihn gleichzeitig wieder.
Solange jemand nicht verurteilt ist, egal was ihm vorgeworfen wird, sind seine Rechte zu achten. Haft, egal in welcher Form, ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person und bedürfen einer Rechtfertigung.
Freiheitsentzug auf Grund einer Verurteilung hat einen rechtfertigenden Grund und Zweck, die Ahndung eines Fehlverhaltens.
Untersuchungs-Haft hat auch einen Zweck, nämlich sie dient der Sicherung der Strafverfolgung, da sie aber keine Strafe ist, bedeutet sie einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person, insbesondere wenn die Person freigesprochen wird, deswegen kann sie nur für ihren Zweck und im Rahmen des jeweiligen Verfahrens verhängt werden. Sie kann nur in Ausnahmefällen (§ 112a StPO) als Präventionmaßnahme eingesetzt werden (Auch wenn der Bursche verdächtig ist, wiederholt straffällig geworden zu sein, Wiederholungstäter im Sinne von 112a ist er nicht).
Präventiv können zwar Freiheitsrechte auch eingeschränkt werden, aber nicht auf Dauer und nicht auf Grund einer zur abstrakten Gefahrenannahme. Sicherheitsverwahrung lassen wir jetzt mal außen vor, weil sie ein anderes Szenario ist.
Präventive Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen zum Schutze der Allgemeinheit bedürfen schon konkreteren Gefährdungen. Polizeigewahrsam und Unterbindungsgewahrsam sind aber zeitlich begrenzt auf maximal 14 Tage.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
Prof. Dr. Jack D. Forbes
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