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Thema: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von Rabodo
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Bei diesem Salafisten handelt es sich um einen Pakistaner.
    Da frage ich mich wie der nach Deutschland kam?
    Ich wüsste nicht das Pakistaner als Gastarbeiter hierher kamen, auch die Zahl der pakistanischen Studenten bei uns ist sehr gering.
    Bleibt eigentlich nur noch das er als Asylbewerber kam.

    Weis da jemand genaueres?
    Steh früh auf, steh fest auf, machs Maul auf
    ( Martin Luther )

  2. #52
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    jochen53, du sprichst immer schön von Rechtsstaat, aber missachtest ihn gleichzeitig wieder.

    Solange jemand nicht verurteilt ist, egal was ihm vorgeworfen wird, sind seine Rechte zu achten. Haft, egal in welcher Form, ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person und bedürfen einer Rechtfertigung.
    Freiheitsentzug auf Grund einer Verurteilung hat einen rechtfertigenden Grund und Zweck, die Ahndung eines Fehlverhaltens.
    Untersuchungs-Haft hat auch einen Zweck, nämlich sie dient der Sicherung der Strafverfolgung, da sie aber keine Strafe ist, bedeutet sie einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person, insbesondere wenn die Person freigesprochen wird, deswegen kann sie nur für ihren Zweck und im Rahmen des jeweiligen Verfahrens verhängt werden. Sie kann nur in Ausnahmefällen (§ 112a StPO) als Präventionmaßnahme eingesetzt werden (Auch wenn der Bursche verdächtig ist, wiederholt straffällig geworden zu sein, Wiederholungstäter im Sinne von 112a ist er nicht).

    Präventiv können zwar Freiheitsrechte auch eingeschränkt werden, aber nicht auf Dauer und nicht auf Grund einer zur abstrakten Gefahrenannahme. Sicherheitsverwahrung lassen wir jetzt mal außen vor, weil sie ein anderes Szenario ist.

    Präventive Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen zum Schutze der Allgemeinheit bedürfen schon konkreteren Gefährdungen. Polizeigewahrsam und Unterbindungsgewahrsam sind aber zeitlich begrenzt auf maximal 14 Tage.
    Mag ja alles so sein. Aber glaubst du im Ernst, dass diesem Dreckshaufen mit feinsinnigem Legalismus beizukommen ist? Für solche Situationen ist der Rechtsstaat nicht ausgelegt, war er auch nie.
    Die einzige Möglichkeit, wie man das doch zusammenschustern kann, nennt sich Notstand.
    Die Diskussion ist eh für den hohlen Zahn, weil der politische Wille, angemessen zu (re-)agieren ganz offensichtlich nicht vorhanden ist.

    Im übrigen ist das eigentlich Schlimme an der Sache nicht, dass diese Schweinebacken nach Herzenslust Köpfe abschneiden, sondern, dass "wir" nicht dasselbe, wenn nicht Schlimmeres, mit ihnen tun. Nicht, weil wir nicht könnten oder dürften, sondern weil wir nicht wollen.
    Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist höchstes Gut und Lebenssinn eines jeden Deutschen und in dieser Funktion bereits einige Jahrzehnte alt.




  3. #53
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von kikkoman Beitrag anzeigen
    Mag ja alles so sein. Aber glaubst du im Ernst, dass diesem Dreckshaufen mit feinsinnigem Legalismus beizukommen ist? Für solche Situationen ist der Rechtsstaat nicht ausgelegt, war er auch nie.
    Die einzige Möglichkeit, wie man das doch zusammenschustern kann, nennt sich Notstand.
    Die Diskussion ist eh für den hohlen Zahn, weil der politische Wille, angemessen zu (re-)agieren ganz offensichtlich nicht vorhanden ist.

    Im übrigen ist das eigentlich Schlimme an der Sache nicht, dass diese Schweinebacken nach Herzenslust Köpfe abschneiden, sondern, dass "wir" nicht dasselbe, wenn nicht Schlimmeres, mit ihnen tun. Nicht, weil wir nicht könnten oder dürften, sondern weil wir nicht wollen.
    kikkoman, es war noch nie gut, sich auf das Niveau von Barbaren zu begeben. Wir haben auch die Mittel vorzugehen, nur wenn Leute der Friede-Freude-Eierkuchen-Fraktion immer Einfluss nehmen, werden sie nicht richtig eingesetzt und die können nur so lange Einfluss nehmen, so lange auf die falsche Weise Kritik geübt wird.

    Der Missstand, der hier Threadthema ist, beruht auf zwei Dingen, und die lassen sich beheben und das rechtstaatlich.

    1. Es ist absolute Idiotie jemanden Fussfesseln anzulegen, die nur zweimal am Tag eine Meldung abgeben. Sinn machen Fußfesseln nur,

    a) wenn sie dauernd die Position melden.
    b) ein Bereich bzw. mehere Bereiche festgelegt werden, in der sich die Person zu bestimmten Zeiten aufhalten kann bzw. aufzuhalten hat. Verlässt er sie, gibst Alarm.
    c) Bei Alarm ist eine Streife innerhalb 15 Minuten vor Ort und besagte Person fährt in richtige U-Haft ein. Man kann nämlich ohne Probleme jede vorsätzliche Verletzung der Auflagen dann als Fluchtgefahr definieren und hat damit den direkten Haftgrund.

    Im Grunde genommen ist hier die Sache einfach, der Bursche ist Pakistani und raus aus Deutschland. Jetzt kommt er eben nicht mehr rein.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #54
    Makroaggressor Benutzerbild von kikkoman
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    kikkoman, es war noch nie gut, sich auf das Niveau von Barbaren zu begeben. Wir haben auch die Mittel vorzugehen, nur wenn Leute der Friede-Freude-Eierkuchen-Fraktion immer Einfluss nehmen, werden sie nicht richtig eingesetzt und die können nur so lange Einfluss nehmen, so lange auf die falsche Weise Kritik geübt wird.

    Der Missstand, der hier Threadthema ist, beruht auf zwei Dingen, und die lassen sich beheben und das rechtstaatlich.

    1. Es ist absolute Idiotie jemanden Fussfesseln anzulegen, die nur zweimal am Tag eine Meldung abgeben. Sinn machen Fußfesseln nur,

    a) wenn sie dauernd die Position melden.
    b) ein Bereich bzw. mehere Bereiche festgelegt werden, in der sich die Person zu bestimmten Zeiten aufhalten kann bzw. aufzuhalten hat. Verlässt er sie, gibst Alarm.
    c) Bei Alarm ist eine Streife innerhalb 15 Minuten vor Ort und besagte Person fährt in richtige U-Haft ein. Man kann nämlich ohne Probleme jede vorsätzliche Verletzung der Auflagen dann als Fluchtgefahr definieren und hat damit den direkten Haftgrund.

    Im Grunde genommen ist hier die Sache einfach, der Bursche ist Pakistani und raus aus Deutschland. Jetzt kommt er eben nicht mehr rein.
    Es ist nicht gut, sich ohne Grund auf das Niveau von Barbaren zu begeben.
    Angenommen, die Kurden hätten in ihren Gebieten einen funktionierenden Rechtsstaat, dem unseren ähnlich (mal ganz blauäugig ) und die entsprechende Exekutive (mal ganz blauäugig ) - ja, was denn dann? Problem gelöst?

    Glaubst du denn, ein Gefußfesselter, der den Entschluß gefasst hat, nach Syrien zu fahren und dort im Kampf womöglich das Leben zu lassen als höchste Ehre, die er seinem gestörten Gott auf dieser Erde erweisen kann, lässt sich von drohender U-Haft abschrecken? Kabelfernsehen, warmes Essen und Taschengeld hauens da auch nicht raus.

    Bei den Fußfesseln gebe ich dir ansonsten grundsätzlich recht, so is dat Tinnef.
    --

    Der Rechtsstaat ist übrigens nicht so vom Himmel gefallen. Jede erdenkliche Maßnahme steht dem Rechtsstaat zur Verfügung, nur muß zuerst die Legislative ran. Und die muß wollen. Tut sie aber nicht.

    --

    Kann sich noch jemand hier an den dt. Unternehmer erinnern, der für jeden getöteten deutschen Islamisten an die syrische Armee gespendet hat? Ich kann die Geschichte nicht mehr finden.
    Ist eigentlich das mindeste, und daß es unser Land nicht tut, ist eine Schande.
    Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist höchstes Gut und Lebenssinn eines jeden Deutschen und in dieser Funktion bereits einige Jahrzehnte alt.




  5. #55
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    kikkoman, es war noch nie gut, sich auf das Niveau von Barbaren zu begeben. Wir haben auch die Mittel vorzugehen, nur wenn Leute der Friede-Freude-Eierkuchen-Fraktion immer Einfluss nehmen, werden sie nicht richtig eingesetzt und die können nur so lange Einfluss nehmen, so lange auf die falsche Weise Kritik geübt wird.

    Der Missstand, der hier Threadthema ist, beruht auf zwei Dingen, und die lassen sich beheben und das rechtstaatlich.

    1. Es ist absolute Idiotie jemanden Fussfesseln anzulegen, die nur zweimal am Tag eine Meldung abgeben. Sinn machen Fußfesseln nur,

    a) wenn sie dauernd die Position melden.
    b) ein Bereich bzw. mehere Bereiche festgelegt werden, in der sich die Person zu bestimmten Zeiten aufhalten kann bzw. aufzuhalten hat. Verlässt er sie, gibst Alarm.
    c) Bei Alarm ist eine Streife innerhalb 15 Minuten vor Ort und besagte Person fährt in richtige U-Haft ein. Man kann nämlich ohne Probleme jede vorsätzliche Verletzung der Auflagen dann als Fluchtgefahr definieren und hat damit den direkten Haftgrund.

    Im Grunde genommen ist hier die Sache einfach, der Bursche ist Pakistani und raus aus Deutschland. Jetzt kommt er eben nicht mehr rein.
    So sollte es sein......
    Hoffentlich wird es so sein! ..........

    Besser ware es wenn er sich im "Heiligen Krieg" mit "Allah vereinen" würde ..........
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

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