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Thema: Noch immer geltendes Besatzungsrecht im Fall von Treuenbrietzen

  1. #241
    GESPERRT
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    Standard AW: Noch immer geltendes Besatzungsrecht im Fall von Treuenbrietzen

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Also ich hab Dich schon verstanden. Ob der Strang wohl auf "duennes Eis" hier gelenkt werden soll.
    Nun ja. Der Strang ist ja eh ziemlich tot.

  2. #242
    HPF Moderator Benutzerbild von Whiplash
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    Standard AW: Noch immer geltendes Besatzungsrecht im Fall von Treuenbrietzen

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Also ich hab Dich schon verstanden. Ob der Strang wohl auf "duennes Eis" hier gelenkt werden soll.
    hast du ihn deswegen ausgegraben?

  3. #243
    Mitglied Benutzerbild von frundsberg
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    Standard AW: Noch immer geltendes Besatzungsrecht im Fall von Treuenbrietzen

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Vielen Mitforisten dürfte das Massaker der Roten Armee im brandenburgischen Treuenbrietzen am 23. April 1945 ein Begriff sein.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Im Herbst 2008 wurde dann endlich mal , aufgrund einer Anzeige des Vereins "Forums für Aufklärung und Erneuerung", ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlich Verantwortlichen dieses Massakers angestrengt.
    Zum Leidwesen der noch lebenden Angehörigen der Opfer, wurde dieses Verfahren aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 4 (Art. III) eingestellt.

    Ich zitiere hierzu aus dem "Tagesspiegel" vom 31.10.2009:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
    Wenn die "Bundesrepublik Deutschland" seit dem "2+4 Vertrag" angeblich völlig souverän sein soll und das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird? Vielleicht können sich die "Experten" dieses Forums , die ja immer behaupten, dass das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben wurde, sich ja mal zu diesem Fall äußern.
    Wenn das Besatzungsrecht wirklich aufgehoben wurde und die BRD ein freier und souveräner Staat sein soll, dann kann es ja logischerweise nicht sein, dass eine Bestimmung aus dem Besatzungsrecht im Jahre 2009 noch ein Verfahrenshindernis in einem Ermittlungsverfahren gegen ein Verbrechen der Alliierten gegen das deutsche Volk darsellen kann.
    Wie kann ein Staat und ein Volk souverän sein, wenn seit dem letzten Krieg hierzulande 70.000 bewaffnete Männer und Frauen stationiert sind und kein Einspruch möglich ist?
    Was gibt es an dieser Tatsache nicht zu verstehen???

  4. #244
    GESPERRT
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    Standard AW: Noch immer geltendes Besatzungsrecht im Fall von Treuenbrietzen

    Zitat Zitat von Whiplash Beitrag anzeigen
    hast du ihn deswegen ausgegraben?
    Nein. Ich habe Rhino in einem anderen Strang auf dieses Thema aufmerksam gemacht.

  5. #245
    GESPERRT
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    Standard AW: Noch immer geltendes Besatzungsrecht im Fall von Treuenbrietzen

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Vielen Mitforisten dürfte das Massaker der Roten Armee im brandenburgischen Treuenbrietzen am 23. April 1945 ein Begriff sein.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Im Herbst 2008 wurde dann endlich mal , aufgrund einer Anzeige des Vereins "Forums für Aufklärung und Erneuerung", ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlich Verantwortlichen dieses Massakers angestrengt.
    Zum Leidwesen der noch lebenden Angehörigen der Opfer, wurde dieses Verfahren aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 4 (Art. III) eingestellt.

    Ich zitiere hierzu aus dem "Tagesspiegel" vom 31.10.2009:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
    Wenn die "Bundesrepublik Deutschland" seit dem "2+4 Vertrag" angeblich völlig souverän sein soll und das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird? Vielleicht können sich die "Experten" dieses Forums , die ja immer behaupten, dass das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben wurde, sich ja mal zu diesem Fall äußern.
    Wenn das Besatzungsrecht wirklich aufgehoben wurde und die BRD ein freier und souveräner Staat sein soll, dann kann es ja logischerweise nicht sein, dass eine Bestimmung aus dem Besatzungsrecht im Jahre 2009 noch ein Verfahrenshindernis in einem Ermittlungsverfahren gegen ein Verbrechen der Alliierten gegen das deutsche Volk darsellen kann.
    Ich glaube ich kann den verblendeten Träumern von einer souveränen BRD ein klein wenig auf die Sprünge helfen. Einfach mal die Rede von Carlo Schmidt KOMPLETT durchlesen:

    Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen.
    Man könnte auch sagen, auferlegt !

    Willy Brandt in Bunte 14.02.1991 S.94

    Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
    Wir haben keinen Staat zu errichten.

    Carlo Schmid, Staatsrechtler und deutscher Politiker, damals im parlamentarischen Rat, in der Grundsatzrede zum Grundgesetz für die BRD vom 08.September 1948.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    In dieser Rede wird klargestellt, dass

    eine Verfassung durch ein freies [Links nur für registrierte Nutzer] in einem souveränen [Links nur für registrierte Nutzer] geschaffen wird,
    das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung ist,
    mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kein Staat errichtet wurde,
    durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein "Organismus mehr oder weniger administrativen
    Gepräges" geschaffen wurde.

    Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht nur kein souveräner Staat, sie ist überhaupt kein Staat, sondern eine Verwaltungseinheit der Alliierten.

    Daran hat auch der 2+4 Vertrag von 1990 nichts geändert.

  6. #246
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    Standard AW: Noch immer geltendes Besatzungsrecht im Fall von Treuenbrietzen

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    Kein souveräner Staat würde so etwas tun.
    Es sei denn, die Abgeordneten, die solche Gesetze beschließen, werden erpresst, oder wissen nicht, worüber sie da abstimmen.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

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