IS-Kämpfer vor Gericht

Milde Strafe für einen Mitläufer?

Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

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Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.