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Thema: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

  1. #1
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    IS-Kämpfer vor Gericht

    Milde Strafe für einen Mitläufer?

    Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

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    __________________________________________________ _________________________

    Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

    Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

    Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

    Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.

  2. #2
    Enerbanske Benutzerbild von Helgoland
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.
    Laut Aussage seines türkischen Anwalts ist dieser "Deutsche" ein armer, fehlgeleiteter Jugendlicher, der seine Taten bereut und eine Chance verdient.......

    Das muss man, glaube ich, nicht weiter kommentieren.
    SI VIS PACEM, PARA BELLUM


    Grön is det Lunn, Road is de Kant, Witt is de Sunn
    Deet is det Woapen van 't hillige Lunn

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    IS-Kämpfer vor Gericht

    Milde Strafe für einen Mitläufer?

    Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

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    Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

    Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

    Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

    Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.
    Finch, wie sollte der Bursche denn nach deiner Ansicht bestraft werden?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Auf Grund mangelnder Reife wird er ohnehin nach Jugendstrafrecht verurteilt(wenn überhaupt). Wartets nur ab.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Beate Z.hat bestimmt wenn überhaupt viel weniger gemacht und so entgegenkommend ist man zu ihr nicht,in den Medien wird sie als Teil eines Mörder Teams angesehen was dieser Musel bestimmt auch ist und das ist sogar sicher.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  6. #6
    aufrechter Demokrat Benutzerbild von Mr.Smith
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Muslimische Verbrecher bekommen in Deutschland immer milde Strafen. Egal ob sie morden, vergewaltigen oder ihre Opfer "nur" ins Krankenhaus prügeln.
    Wer Linke und Grüne wählt ist noch dämlicher als jemand der 1933 die Nsdap gewählt hat.
    Nazis, Linke, religiöse Fanatiker ... alles der gleiche Mist.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    IS-Kämpfer vor Gericht

    Milde Strafe für einen Mitläufer?

    Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

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    Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

    Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

    Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

    Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.
    Ja, richtig.

    Eine solche Strafe setzt natürlich auch ein entsprechendes Signal an alle übrigen Dschihad Teilnehmer die dann wieder zurückkehren.

    Wenn man sich einig darüber ist, daß dieses Unternehmen illegal ist und bekämpft werden muß, dann kann es meiner Ansicht nach da auch nicht so etwas wie Mitläufer geben. Wer hat ihn denn bitte gezwungen die friedliche BRD zu verlassen und in Krisengebieten die Waffe in die Hand zu nehmen? So jemand hat Zeit genug darüber nachzudenken. Das ist mit Mitläufertum nur schlecht zu erklären.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    IS-Kämpfer vor Gericht

    Milde Strafe für einen Mitläufer?

    Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

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    Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

    Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

    Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

    Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.
    Oder aber diese Personen sind für Deutschland in Wahrheit gar nicht so gefährlich, wie immer dargestellt, um die "Anti Terror Gesetze" zu rechtfertigen, die in Wirklichkeit dazu dienen, Bürgerrechte für das eigene Volk zu beschneiden.

  9. #9
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Finch, wie sollte der Bursche denn nach deiner Ansicht bestraft werden?
    Die Gründung oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, die darauf abzielt u.a. Mord, Totschlag und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen wird gem. §129a I StGB mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert. Der Strafrahmen ist hier besonders weit. Meiner Auffassung nach muss, selbst wenn ein Geständnis zu Strafmilderung führt, die Strafe im vorliegenden Fall empfindlicher sein. Ich kenne den genauen Sachverhalt nicht, allerdings denke ich, dass er in diesem Fall nicht besonders kompliziert ist. Dass sich der Angeklagte dem IS angeschlossen hat steht außer Frage.
    Nun hat sich gerade der IS als eine der grausamsten und menschenverachtensten Vereinigungen präsentiert, die sich Völkermord auf die Fahne schreibt. Die Welt sieht sich einer neuen Dimension von Terrorismus gegenüber, die auch Deutschland im Speziellen betrifft, weil sich deutsche Staatsangehörige dem IS anschließen.

    Wie eingangs bereits geschrieben ist einer der Strafzwecke die negative Generalprävention. Gerade in Anbetracht dessen und als Zeichen hätte ich mir ein härteres Urteil gewünscht.

  10. #10
    HPF Moderator Benutzerbild von Drax
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    Standard AW: IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht

    Es wird sich doch ein Richter finden, der ihm sein jugendliches Alter und eine Reifeverzögerung attestiert! Da ist man doch sonst nicht so.

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