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Thema: "Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich"

  1. #411
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Wie kommst du Pfeife darauf, dass Deutschland nicht souverän sei?
    Im Jahre 1951 erklärten die Westmächte den Krieg mit Deutschland in einseitiger Erklärung für beendet. Das gleiche tat die damalige Sowjetunion 1955.
    Am 2. Oktober 1990 erklärten die vier Alliierten, dass die Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands an ausgesetzt werden, bis sie durch die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages ganz abgeschafft werden.
    Am 15. März 1991 tritt der Zwei-plus-Vier-Vertrag nach der Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten in Kraft. Der Deutschlandvertrag tritt damit endgültig außer Kraft und Deutschland hat damit wieder seine endgültige und volle Souveränität wiedererlangt.


    Was die fremden Truppen in Deutschland an belangt, so sind die hier, weil Deutschland das für richtig und gut hält. Auch wenn solche „Hobby-Strategen“ wie du keine Ahnung davon haben.


    Einen Auszug aus dem Truppenstationierungsrecht (den gesamten Vertrag findet man auf der Seite des Auswärtigen Amtes).


    I. Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland


    Der Zugang ausländischer Streitkräfte zu und Aufenthalt in deutschem Hoheitsgebiet beruht auf besonderen Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich wird hierbei zwischen dem Recht zum Aufenthalt
    und dem Recht des Aufenthalts unterschieden. Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus der notwendigen förmlichen Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Aufenthalt
    ausländischer Streitkräfte in ihrem Hoheitsgebiet und betrifft also die Frage, ob ausländische Streitkräfte sich überhaupt in Deutschland aufhalten dürfen. Das Recht des Aufenthalts umfasst die
    konkreten Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte (das "Wie" ihres Aufenthalts) in Deutschland.


    Das Recht zum Aufenthalt


    Der Aufenthaltsvertrag von 1954


    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die
    Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, vom 26. Mai 1952 (des sogenannten Deutschlandvertrags; Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das
    Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Bereits zuvor jedoch, am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
    (Bundesgesetzblatt 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von
    Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für den weiteren, dauerhaften Aufenthalt der ausländischen Stationierungsstreitkräfte in
    Deutschland geschaffen. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug
    auf Deutschland vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1317) weiter, er kann nun aber mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990,
    Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1390 und vom 16. November 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1696).


    Deine abenteuerlichen und lügnerischen Behauptungen, dass es der Bundesregierung untersagt sei, diese militärischen Einrichtungen zu betreten entstammen wohl deines Chaos-Hirns. Es ist der deutschen Administration zu jeder Zeit gestatte die militärischen Einrichtungen der ausländischen Truppen zu inspizieren – auch unangemeldet. Steht alles im Truppenstationierungsvertrag, man muss es nur lesen. Die militärischen Einrichtungen sind im Gegensatz zu den Botschaften nämlich kein exterritoriales Gebiet!
    Ja ja, die „Besatzungskosten“. 30 Milliarden Euro oder neuste Nachrichten aus dem Tollhaus! Das einige Rechenschwächen haben und deshalb nicht mit großen Zahlen zurecht kommen, das kommt schon mal vor. Man sollte aber nicht voraus setzen, dass derartige Schwächen auch bei anderen Forenteilnehmern vorhanden sind.
    Die USA trägt in der Nato die größte Last. Zu dieser Last gehört auch, das die USA ein sehr großes strategischen Nuklearwaffenprogramm unterhalten muss. Und es ist nur gerecht, wenn wir uns als Nutznießer dieser Technologien auch ein wenig an die Kosten beteiligen. So was nennt man einen Lastenausgleich!
    Was die Nuklearwaffen angeht, hier sollte man wissen, dass Deutschland (und einige andere Staaten in Europa) ein Abkommen mit den USA geschlossen haben. Diese Abkommen nennt sich „Nukleare-Teilhabe“ und es besagt, dass Deutschland auf die Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen verzichtet und die USA als Gegenleistung diese Potenziale zu Verfügung stellt. Das ist auch der Grund, weshalb die Bundeswehr Kampfflugzeuge als Träger für zirka zwanzig Atombomben einsatzbereit hält.
    Die BRD ist der Verwalter des deutschen Reiches im Auftrag der Siegermächte (GG Art 133)
    Welcher Souveräne Staat hat den sonst noch Besatzungskosten in seiner Verfassung niedergeschrieben ???? (GG Art 120) ??
    ]Ich bin (noch) ein "Besatzungs Republik Deutschland" ler !

    Ich bin das Pack... und stolz auf unsere deutsche Vergangenheit

  2. #412
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Die BRD ist der Verwalter des deutschen Reiches im Auftrag der Siegermächte (GG Art 133)
    Welcher Souveräne Staat hat den sonst noch Besatzungskosten in seiner Verfassung niedergeschrieben ???? (GG Art 120) ??
    Den Reichsbürger in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf!


    Art 120


    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
    (2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

    Der Artikel 120 GG hat/hatte die Aufgabe die Kriegsfolgelasten zuzuordnen. Zum Beispiel wurden die ersten Personen, die die Aufgabe hatten die Bundesländer wieder handlungsfähig zumachen von der Besatzungsmacht in der jeweiligen Besatzungszone eingesetzt. Einige Bundesländer wurden sogar ganz neu gegründet und andere wurden aufgelöst. Da diese Personen aber nicht vom Volk gewählt wurden, haben diese Personen auch kein Anspruch auf Sozialleistungen wie Renten usw.
    Der § 120 hat/hatte die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Kosten für diese Personen vom Bund übernommen wurden oder werden, insofern überhaupt noch Ansprüche bestehen. Denn mit zunehmender Zeit erledigen sich solche Ansprüche ja aus biologischen Gründen von alleine. Alles weiter wird in dem § 120 ja bereits deutlich erklärt. Man muss es halt nur richtig lesen – also Brille aufsetzen und nachdenken!
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  3. #413
    Sjard
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Den Reichsbürger in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf!


    Art 120


    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
    (2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

    Der Artikel 120 GG hat/hatte die Aufgabe die Kriegsfolgelasten zuzuordnen. Zum Beispiel wurden die ersten Personen, die die Aufgabe hatten die Bundesländer wieder handlungsfähig zumachen von der Besatzungsmacht in der jeweiligen Besatzungszone eingesetzt. Einige Bundesländer wurden sogar ganz neu gegründet und andere wurden aufgelöst. Da diese Personen aber nicht vom Volk gewählt wurden, haben diese Personen auch kein Anspruch auf Sozialleistungen wie Renten usw.
    Der § 120 hat/hatte die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Kosten für diese Personen vom Bund übernommen wurden oder werden, insofern überhaupt noch Ansprüche bestehen. Denn mit zunehmender Zeit erledigen sich solche Ansprüche ja aus biologischen Gründen von alleine. Alles weiter wird in dem § 120 ja bereits deutlich erklärt. Man muss es halt nur richtig lesen – also Brille aufsetzen und nachdenken!
    Natürlich bestehen noch Ansprüche, du Armleuchter !

    Es gibt noch ca. 50.000 Besatzungsoldaten in Westdeutschland und die werden durch § 120 Grundgesetz finanziert.
    Viele von denen laufen in der Öffentlichkeit auch mit ihren Knarren rum, was eindeutig Zeichen einer
    Besatzungsmacht ist. Und keine bundesdeutsche Behörde hat Zutritt zu den Anlagen und Kasernen
    der US Army und der britischen Armee in Deutschland.
    Gäbe es keinen Besatzungstatut mehr, dann wäre § 120 Grundgesetz restlos gestrichen oder
    abgeändert worden. Weder das eine noch das andere ist der Fall ( gewesen.)

  4. #414
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Den Reichsbürger in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf!


    Art 120


    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
    (2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

    Der Artikel 120 GG hat/hatte die Aufgabe die Kriegsfolgelasten zuzuordnen. Zum Beispiel wurden die ersten Personen, die die Aufgabe hatten die Bundesländer wieder handlungsfähig zumachen von der Besatzungsmacht in der jeweiligen Besatzungszone eingesetzt. Einige Bundesländer wurden sogar ganz neu gegründet und andere wurden aufgelöst. Da diese Personen aber nicht vom Volk gewählt wurden, haben diese Personen auch kein Anspruch auf Sozialleistungen wie Renten usw.
    Der § 120 hat/hatte die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Kosten für diese Personen vom Bund übernommen wurden oder werden, insofern überhaupt noch Ansprüche bestehen. Denn mit zunehmender Zeit erledigen sich solche Ansprüche ja aus biologischen Gründen von alleine. Alles weiter wird in dem § 120 ja bereits deutlich erklärt. Man muss es halt nur richtig lesen – also Brille aufsetzen und nachdenken!
    Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten.... PUNKT
    folglich ist die BRD auch Besetzt ...
    Der Stuss ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen...

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  5. #415
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Die BRD ist der Verwalter des deutschen Reiches im Auftrag der Siegermächte (GG Art 133)
    Welcher Souveräne Staat hat den sonst noch Besatzungskosten in seiner Verfassung niedergeschrieben ???? (GG Art 120) ??
    houston, dieses dämliche Rumgeplärre um die eigenen Unfähigkeiten zu verschleiern geht auf die Nerven.

    1. Artikel 120 GG enthält nicht nur den Begriff Besatzungskosten sondern auch Kriegsfolgelasten und diese bestehen dummerweise fort, dazu gehören Renten, etc. und die Kosten für den Kampfmittelräumdienst.

    2. Tja, eine Änderung des GG bedarf einer 2/3 Mehrheit in beiden Häusern und der Mensch ist dafür bekannt, das er gerade für Dinge die für ihn eigentlich nicht mehr von Belang sind, seine Stimme verweigert um Vorteile für sich einzufordern.

    3. Es gehört zu den Eigenheiten des Rechtes, das manche Rechtsnormen eigentlich nicht mehr gebraucht werden, jedoch Rechtsfolgen immer noch bestehen, für die sie die Rechtsgrundlage waren. Es ist ein Wunder, das von euch Quengelheinis niemals das Militärgesetz Nr. 60 erwähnt wird, das Jahr für Jahr im Bundeshaushalt auftaucht.
    Ist auch kein Wunder, weil hier der Sachverhalt selbst Rechtsunkundigen schnell verständlich klarzumachen ist, denn Schuldanleihen haben eine gewisse Laufzeit und zu dem können neue Schuldanleihen zur dessen Tilgung aufgenommen werden, was weiterhin einer Rechtsgrundlage bedarf. Zu dumm das man wenn man pro DM ist, nicht gegen die Währungsreform und die damit verbundenen Kosten in Westberlin wettern kann.

    4. Übrigens, ihr könnt einen ultimativen Beweis antreten. Ups, könnt ihr ja doch nicht, denn ihr zieht den ganzen Mist hier auf, um zu verschleiern, das ihr unfähig seid, Menschen zu überzeugen und Argumente zu finden, die nichts mit dem Streben nach falscher Größe zu tun haben. Das bismarcksche "Deutschland ist sich selbst genug" und ein Deutschland, das auf gleiche Ebene mit anderen Staaten steht, ist euch zuwider, ihr wollt eine ethnische Überlegenheit propagieren, die es nicht gibt. Das zeigt sich auch in dem ihr das falsche Bild, das die Nazis mit dem 1 Satz der 1 Strophe des Deutschlandliedes propagierten, fortführt.
    Sorry es geht nicht um Überlegenheit in diesem Satz, sondern um Zusammenhalt zur Verteidigung, nämlich gegen innere und äußer Kriegstreiber, die Deutschland zerstören wollen.
    Also Leuten wie euch, die nach falscher Größe streben, die Hass und Feindschaft propagieren, die nicht mehr existieren.
    Von solchen Leuten haben die Deutschen nach zwei Weltkriegen die Schnauze voll und deswegen habt ihr das Problem, nicht in Regierungsmacht zu kommen, was notwendig wäre, um zu belegen, das die Kündigungsrechte in den Verträgen nur auf dem Papier bestehen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #416
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    houston, dieses dämliche Rumgeplärre um die eigenen Unfähigkeiten zu verschleiern geht auf die Nerven.

    1. Artikel 120 GG enthält nicht nur den Begriff Besatzungskosten sondern auch Kriegsfolgelasten und diese bestehen dummerweise fort, dazu gehören Renten, etc. und die Kosten für den Kampfmittelräumdienst.

    2. Tja, eine Änderung des GG bedarf einer 2/3 Mehrheit in beiden Häusern und der Mensch ist dafür bekannt, das er gerade für Dinge die für ihn eigentlich nicht mehr von Belang sind, seine Stimme verweigert um Vorteile für sich einzufordern.

    3. Es gehört zu den Eigenheiten des Rechtes, das manche Rechtsnormen eigentlich nicht mehr gebraucht werden, jedoch Rechtsfolgen immer noch bestehen, für die sie die Rechtsgrundlage waren. Es ist ein Wunder, das von euch Quengelheinis niemals das Militärgesetz Nr. 60 erwähnt wird, das Jahr für Jahr im Bundeshaushalt auftaucht.
    Ist auch kein Wunder, weil hier der Sachverhalt selbst Rechtsunkundigen schnell verständlich klarzumachen ist, denn Schuldanleihen haben eine gewisse Laufzeit und zu dem können neue Schuldanleihen zur dessen Tilgung aufgenommen werden, was weiterhin einer Rechtsgrundlage bedarf. Zu dumm das man wenn man pro DM ist, nicht gegen die Währungsreform und die damit verbundenen Kosten in Westberlin wettern kann.

    4. Übrigens, ihr könnt einen ultimativen Beweis antreten. Ups, könnt ihr ja doch nicht, denn ihr zieht den ganzen Mist hier auf, um zu verschleiern, das ihr unfähig seid, Menschen zu überzeugen und Argumente zu finden, die nichts mit dem Streben nach falscher Größe zu tun haben. Das bismarcksche "Deutschland ist sich selbst genug" und ein Deutschland, das auf gleiche Ebene mit anderen Staaten steht, ist euch zuwider, ihr wollt eine ethnische Überlegenheit propagieren, die es nicht gibt. Das zeigt sich auch in dem ihr das falsche Bild, das die Nazis mit dem 1 Satz der 1 Strophe des Deutschlandliedes propagierten, fortführt.
    Sorry es geht nicht um Überlegenheit in diesem Satz, sondern um Zusammenhalt zur Verteidigung, nämlich gegen innere und äußer Kriegstreiber, die Deutschland zerstören wollen.
    Also Leuten wie euch, die nach falscher Größe streben, die Hass und Feindschaft propagieren, die nicht mehr existieren.
    Von solchen Leuten haben die Deutschen nach zwei Weltkriegen die Schnauze voll und deswegen habt ihr das Problem, nicht in Regierungsmacht zu kommen, was notwendig wäre, um zu belegen, das die Kündigungsrechte in den Verträgen nur auf dem Papier bestehen.
    Gehirnnutzer , dieses dämliche Rumgeplärre um die eigenen Unfähigkeiten zu verschleiern geht auf die Nerven. Mache doch einfach mal das was du selbst über dich sagst und nutze dein Hirn.

    Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387 Überleitungsvertrag von 1954
    »3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft: ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „ Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern
    /
    (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind / gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit
    / befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene
    /Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Sowie Absätze 3 / Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck /"Rechtsvorschriften" umfaßt Proklamationen, / Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit / Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, /Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, /Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher /Art++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++

    3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft:Erster Teil:
    Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis » . . . Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern« sowie Absätze 3, 4 und 5
    Artikel 2 Absatz 1 Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1 und 3 Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8

    Dritter Teil:

    Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs Der ganze Überleitungsvertrag bleibt in Kraft.........



    In Abs 3 wird doch ganz klar festgehalten das alles was von den Siegern des 2 WK jemals erlassen wurden ,Auch weiterhin gilt , Wir also genau so Souverän sind wie 1954 ,(wir dürfen aber keine Rechtsvorschriften aufheben)

    Wo kann man nur soviel Unsinn über das Deutschlandlied schreiben.... Deutschland , Deutschland über alles über alles in der Welt , Beschreibt die Liebe zu Deutschland und hat nichts mit einer Überlegenheit der Deutschen über ein anderes Volk zu tun.
    ]Ich bin (noch) ein "Besatzungs Republik Deutschland" ler !

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  7. #417
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    Houston müssen wir hier jetzt eine Lehrstunde abhalten über die Begriffe wie Rechtssicherheit, Rechtskontinuität, Rechtsfolgen, Rechtswirkungen etc. pp. veranstalten.

    Schauen wir uns doch an, was der Überleitungsvertrag sagt:

    Ursprünglicher Artikel 1

    (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern, sofern im Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder in den in dessen Artikel 8 aufgeführten Zusatzverträgen nichts anderes bestimmt ist. Bis zu einer solchen Aufhebung oder Änderung bleiben von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften in Kraft. Vom Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben noch geändert werden. Rechtsvorschriften, durch welche die vorläufigen Grenzen der Bundesrepublik festgelegt worden sind, oder die nach anderen Bestimmungen des Vertrags über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder der Zusatzverträge in Kraft bleiben, dürfen nur mit Zustimmung der Drei Mächte geändert oder aufgehoben werden.(2) Die Drei Mächte übertragen hiermit auf die Bundesrepublik das Recht, nach jeweiliger Konsultation mit den Drei Mächten die Rechtsvorschriften des Kontrollrats innerhalb des Bundesgebietes außer Wirksamkeit zu setzen, die nicht nach anderen Bestimmungen des Vertrags über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder der Zusatzverträge oder auf Verlangen der Drei Mächte in Ausübung ihrer Rechte hinsichtlich Berlins und Deutschlands als Ganzem, einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer Friedensregelung, auf die im Vertrage über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten Bezug genommen ist, in Kraft bleiben, und die in einer Mitteilung im Namen der Regierungen der Drei Mächte an den Bundeskanzler vom Tage der Unterzeichnung dieses Vertrags aufgeführt sind.(3) Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck "Rechtsvorschriften" umfaßt Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die amtlich veröffentlicht worden sind. Die Bezugnahme auf eine einzelne Rechtsvorschrift schließt alle und jeden ihrer Teile, einschließlich der Präambel, ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.(4) Die amtlichen Texte der in diesem Artikel erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.5) Der Ausdruck "Besatzungsbehörden", wie er in diesem Teil verwendet wird, bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der Drei Mächte, die Militärgouverneure der Drei Mächte, die Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren Ermächtigung handeln, schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden Hilfsverbände anderer Mächte.


    Heißt so viel, die Bundesrepublik darf Rechtsnormen, die von den Besatzungsbehörden erlassen worden sind, ändern und aufheben, wenn die Besatzungsbehörden nichts dagegen haben. Das hat mit Souveränität nicht viel zu tun.

    Neuer Artikel 1

    Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern

    +Absätze 3, 4 und 5


    Heißt nichts anderes, als die Bundesrepublik kann Besatzungsrecht aufheben abändern etc.. Die Entscheidung liegt also vollkommen souverän bei der Bundesrepublik und für die durch Besatzungsrecht betroffenen Personen erhalten die notwendige Rechtssicherheit.

    Houston, werden Gesetze angewandt, haben sie Folgen und Auswirkungen auf andere Gesetze. Auf Grund eines Gesetzes wird jemanden Vermögen entzogen und dir zugesprochen. Wird diese Gesetz aufgehoben müsstest du das Vermögen wieder zurückerstatten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #418
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    Standard AW: "Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Houston müssen wir hier jetzt eine Lehrstunde abhalten über die Begriffe wie Rechtssicherheit, Rechtskontinuität, Rechtsfolgen, Rechtswirkungen etc. pp. veranstalten.

    Schauen wir uns doch an, was der Überleitungsvertrag sagt:

    Ursprünglicher Artikel 1



    Heißt so viel, die Bundesrepublik darf Rechtsnormen, die von den Besatzungsbehörden erlassen worden sind, ändern und aufheben, wenn die Besatzungsbehörden nichts dagegen haben. Das hat mit Souveränität nicht viel zu tun.

    Neuer Artikel 1



    Heißt nichts anderes, als die Bundesrepublik kann Besatzungsrecht aufheben abändern etc.. Die Entscheidung liegt also vollkommen souverän bei der Bundesrepublik und für die durch Besatzungsrecht betroffenen Personen erhalten die notwendige Rechtssicherheit.

    Houston, werden Gesetze angewandt, haben sie Folgen und Auswirkungen auf andere Gesetze. Auf Grund eines Gesetzes wird jemanden Vermögen entzogen und dir zugesprochen. Wird diese Gesetz aufgehoben müsstest du das Vermögen wieder zurückerstatten.[/FONT][/COLOR][/FONT][/COLOR


    Folgende Punkte aus dem Überleitungsvertrag von 1954 sind laut BGBl 1990, Teil II, Seite 1386 ff
    weiterhin gültig:
    ERSTER TEIL:


     Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis ‹Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu Ändern›

    (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten
    Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene ?????????

    dort steht bis dort steht nicht bis einschließlich Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern
    ]Ich bin (noch) ein "Besatzungs Republik Deutschland" ler !

    Ich bin das Pack... und stolz auf unsere deutsche Vergangenheit

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