Nach § 184 GVG ist die "Gerichtssprache [...] deutsch". Allerdings soll sich das nach dem Willen der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und NRW bald ändern. Die "geniale" Begründung lautet, dass der Gerichtsstandort Deutschland unter der deutschen Sprache "leide". Deshalb müsse man, zuerst "nur" in Handelsstreitigkeiten, Englisch als Gerichtssprache einführen.
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Ein grotesker Vorschlag der drei SPD-geführten Länder, der mal wieder zeigt, dass von offizieller Seite der deutschen Sprache offensichtlich keine großartige mehr Bedeutung beigemessen wird. Man stelle sich nur mal vor, was passieren würde, wenn man in einem anderen Land, z.B. Frankreich, so einen Vorschlag machen würde.
Der Verein Deutsche Sprache hat diesen Vorschlag zurecht als "sprachliche Selbstkolonisierung" bezeichnet.
Allerdings ist die Anglophilie ja normalerweise gerade bei den Leuten am größten, die am wenigsten Englisch sprechen.
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Was haltet ihr davon?