+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 18

Thema: Innenministerium verbietet Neonazi-Netzwerk "Freies Netz Süd"

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von D-Moll
    Registriert seit
    16.12.2007
    Ort
    Sachsen-Anhalt
    Beiträge
    9.456

    Standard Innenministerium verbietet Neonazi-Netzwerk "Freies Netz Süd"

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Wollen sie alle damit in einen NSU drängen ? Oder was soll die Meinungsdiktatur oder Krampf gegen Rechts, der immer drastischer wird.
    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
    Arthur Schopenhauer
    RF

    Deutschland den Deutschen
    Ami go home

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von cc2
    Registriert seit
    15.04.2010
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    2.367

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    Sind die dumm oder was. Das gibt's doch nicht
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  3. #3
    Qouwat-e-Akhouwat-e-Awam Benutzerbild von Rumpelstilz
    Registriert seit
    25.10.2013
    Ort
    Lima, Perú
    Beiträge
    12.728

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    Aus dem Link:

    Laut Innenministerium wurden gleichzeitig mit dem Verbot "auch Vermögen Dritter beschlagnahmt und eingezogen, mit dem die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des 'Freien Netzes Süd' vorsätzlich gefördert wurden". Betroffen waren ein Grundstück und eine rechtsextreme Versandfirma.

    Da wird also Eigentum konfisziert aufgrund von "Gedankenverbrechen"?
    "Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
    (aus dem Film 'Heimkehr', 1941)



  4. #4
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
    Registriert seit
    11.10.2010
    Ort
    ISS und Abdera
    Beiträge
    17.038

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    Kam eben in auch in den Nachrichten, dieses Netzwerk hatte wohl 150 Miglieder und wurde mehrer Jahre lang überwacht, da frage ich mich wieviel VSler da wohl beschäftigt waren und selber Hand anglegten um dem Laden so richtig schwung zu verleihen.

    PS: Mir war dieses Netzwerk bis heute volkommen unbekannt, die müssen ja höllisch öffentlich und nachhaltig agiert haben.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  5. #5
    Auf der Sonnenseite☀️ Benutzerbild von Pappenheimer
    Registriert seit
    11.08.2011
    Ort
    Central Valley CR
    Beiträge
    7.775

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    Zitat Zitat von Rumpelstilz Beitrag anzeigen
    Aus dem Link:

    Laut Innenministerium wurden gleichzeitig mit dem Verbot "auch Vermögen Dritter beschlagnahmt und eingezogen, mit dem die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des 'Freien Netzes Süd' vorsätzlich gefördert wurden". Betroffen waren ein Grundstück und eine rechtsextreme Versandfirma.

    Da wird also Eigentum konfisziert aufgrund von "Gedankenverbrechen"?
    Na das ist ja jetzt der Hammer! Da wird mal eben jemand zum Nazi erklaert und schwups werden Grundstuecke und Firmen beschlagnahmt! Dass dieser Staat sich auf dieselbe Stufe wie die damalige DDR begibt hatte ich nicht fuer moeglich gehalten. Das kann ja heute jeden von uns treffen, einmal etwas schreiben was nicht ganz systemkonform ist und schon ist man sein Grund und Boden los. Ich bin echt baff!!!

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
    Registriert seit
    16.02.2007
    Ort
    Freier Staat Sachsen
    Beiträge
    34.787

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    Mehr Diktatur geht kaum. Jetzt sind wir schon bei Enteignungen wegen der falschen Gesinnung. Mörder hingegen laufen frei durch die Gegend, wenn sie Deutschen den Schädel eingetreten haben.

    Widerstand jetzt!
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  7. #7
    Gott mit uns Benutzerbild von spezialeinheit
    Registriert seit
    09.01.2012
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    10.740

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    Kann jemand etwas zum Freien Netz Süd sagen? Ich höre es zum ersten mal...
    Inwieweit war es des verfassungsfeindlich?
    Demokratie ist, wenn Idioten, die ich nicht gewählt habe und nie wählen würde, idiotische Dinge beschließen und behaupten, sie hätten das in meinem Namen und zu meinem Besten getan. Merkeldeutsche Demokratie heißt es, wenn diese Leute uns anschließend für ihre Idiotien zur Kasse bitten und sich selbst die Diäten erhöhen.
    ++***************++***************++***************++

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von KuK
    Registriert seit
    21.09.2012
    Ort
    Zwischen den 7 Bergen, bei den 7 Zwergen
    Beiträge
    4.592

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    "Deutsche, wehrt Euch! Kauft nicht bei ̶̶Ju̶̶d̶̶e̶̶n̶ , äähhhh Nationalen!"

    Wie sich die Parolen doch gleichen! Die Rasse-Gesetze stammen aus dem Jahr 1934. Die Neuausrichtung des Bayerischen Landtags aus 2014. Nur 80 Jahre und die Geschichte wiederholt sich. Wieder kommt der Schmock aus dem Süden. Nur eben nicht aus Braunau, sondern diesmal aus München, wo immer noch das "Braune Haus" steht.

    Dieser Text findet sich auf der Seite des Staatsministers Joachim Hermann (CSU !!!):

    23.07.2014, 15:09 Uhr


    Verbot 'Freies Netz Süd'
    Verbot des neonazistischen 'Freien Netz Süd' - Innenminister Herrmann: Konsequentes und entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsextremismus - Einziehung des Anwesens in Oberprex nimmt Aktivisten entscheidende Anlaufstelle

    Das Bayerische Innenministerium hat heute das neonazistische 'Freie Netz Süd' verboten. "Es hat die aggressiv-kämpferischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen 'Fränkischen Aktionsfront' an deren Stelle weiter verfolgt", begründete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann das Verbot. "Das heutige Verbot und seine Begleitmaßnahmen unterstreichen einmal mehr, dass die Staatsregierung konsequent alle Mittel des Rechtsstaates nutzt, um neonazistischen Umtrieben wirkungsvoll zu begegnen. Das 'Freie Netz Süd' setzt die verfassungswidrigen Bestrebungen der 2004 verbotenen 'Fränkischen Aktionsfront' personell, ideologisch, in seinen Zielen und mit seinen Aktionen an deren Stelle fort und ist damit im Sinne des Vereinsgesetzes eine Ersatzorganisation der 'Fränkischen Aktionsfront'".

    Mit dem heutigen Verbot hat das Innenministerium auch Vermögen Dritter beschlagnahmt und eingezogen, mit dem die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des 'Freien Netz Süd' vorsätzlich gefördert wurden. Betroffen sind zum einen das Grundstück Oberprex 47 in Regnitzlosau und zum anderen Gegenstände des 'Final Resistance Versandes', der von dort aus die Aktivitäten des 'Freien Netz Süd' unterstützte. Das Grundstück wurde von der Regierung von Oberfranken und der Polizei am Morgen durchsucht und gesichert. Auch das 'Freie Netz Süd' sei nach innen von einer klaren Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus geprägt und verfolge seine Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise. Dies lasse sich durch die Auswertung der Beweismittel gerichtsverwertbar belegen, die bei den Durchsuchungen im Juli 2013 sichergestellt wurden. Vor allem die Auswertung der elektronischen Kommunikation und weiterer elektronischer Daten belege klare Führungsebenen und hierarchische Strukturen innerhalb des 'Freien Netz Süd'. Sichergestellte Konzeptpapiere und Programme zeigten die tief im Nationalsozialismus verwurzelte Ideologie und gewaltbereite Ausrichtung des 'Freien Netz Süd' und seiner Anhänger. Herrmann: "Mit dem Verbot treffen wir die Organisationsstrukturen der neonazistischen Szene in Bayern empfindlich".

    Dem Verbot gingen mehrjährige vereinsrechtliche Ermittlungen voraus, die das Innenministerium zunächst verdeckt und seit den breit angelegten Durchsuchungen im Juli 2013 offen geführt hatte. Damals wurden bayernweit mehr als 70 Objekte von herausgehobenen Aktivisten und Führungskadern der dem 'Freien Netz Süd' zuordenbaren Kameradschaften durchsucht. Dabei waren mehr als 700 Polizeibeamte im Einsatz. Herrmann: "Die Durchsuchungen erwiesen sich als ausgesprochen erfolgreich. Die Auswertung der sichergestellten Materialien und Datenträger wie PCs und Mobiltelefone belegt die interne hierarchische Organisation im 'Freien Netz Süd', die erst vereinsrechtliche Maßnahmen ermöglicht, aber auch die ideologische Prägung und die tatsächlichen Ziele, die von den Aktivisten nach außen regelmäßig verborgen wurden".

    Neben dem Verbot des 'Freien Netz Süd' ordnete das Innenministerium die Beschlagnahme und Einziehung des Grundstücks Oberprex 47 in Regnitzlosau zu Gunsten des Freistaates Bayern an. Das Grundstück befindet sich bisher im Eigentum der Mutter des FNS-Aktivisten Tony Gentsch. Sie hatte es ihrem Sohn und dem FNS zur Verfügung gestellt und so das FNS zumindest bedingt vorsätzlich unterstützt. Mit Bestandskraft der Einziehungsanordnung geht das Eigentum auf den Freistaat Bayern über, der das Grundstück dann gemeinnützig zu verwenden hat. Die Beschlagnahme und Einziehung des Anwesens nimmt den Aktivisten des FNS eine entscheidende Anlaufstelle.

    Schließlich hat das Innenministerium auch die Gegenstände des 'Final Resistance Versandes' beschlagnahmt und eingezogen, die sich im Anwesen Oberprex 47 befinden. Der Versand unterstützte das FNS von diesem Anwesen aus, indem er Agitations- und Propagandamaterial zur Verfügung stellte und durch den Erlös Aktionen finanzierte. Der Versand wurde seit Ende 2013 von den beiden führenden FNS-Aktivisten Matthias Fischer und Tony Gentsch in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben.

    (Zitat Ende)

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Es ist soweit die ̶Ko̶̶m̶̶m̶̶u̶̶n̶̶i̶̶s̶̶t̶̶e̶̶n , äähhh Nazi-Jäger von eigenen Gnaden beschlagnahmen Grund und Boden von Privat zum Vorteil des Bayerischen Staatswesens aufgrund politischer Gesinnung: Hurraaahhh, da ist er wieder, der Totalitärstaat.

    Ich rieche den vorbeifließenden Fluß "Inn".... .... oder ist es die "Isar"?

    Als gebürtiger Hamburger kann ich gar nicht soviel essen, wie ch jetzt kotzen könnte (frei nach Max Liebermann)

    grüßt Euch

    KuK
    Geändert von KuK (24.07.2014 um 06:42 Uhr) Grund: Dreckphulher oisgemärzt
    "Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
    Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"

    Sieh dein Volk in Gnaden an.
    Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
    leit es auf der rechten Bahn,
    dass der Feind es nicht verderbe.
    Führe es durch diese Zeit,
    nimm es auf in Ewigkeit.

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    Das beweist doch nur wieder mal in aller Deutlichkeit, wie sehr diesen regierenden Gesinnungsterroristen die Muffe geht.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: innenministerium-verbietet-neonazi-netzwerk-freies-netz-sued

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    "Deutsche, wehrt Euch! Kauft nicht bei ̶̶Ju̶̶d̶̶e̶̶n̶ , äähhhh Nationalen!"

    Wie sich die Parolen doch gleichen! Die Rasse-Gesetze stammen aus dem Jahr 1934. Die Neuausrichtung des Bayerischen Landtags aus 2014. Nur 80 Jahre und die Geschichte wiederholt sich. Wieder kommt der Schmock aus dem Süden. Nur eben nicht aus Braunau, sondern diesmal aus München, wo immer noch das "Braune Haus" steht.

    Dieser Text findet sich auf der Seite des Staatsministers Joachim Hermann (CSU !!!):

    23.07.2014, 15:09 Uhr


    Verbot 'Freies Netz Süd'
    Verbot des neonazistischen 'Freien Netz Süd' - Innenminister Herrmann: Konsequentes und entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsextremismus - Einziehung des Anwesens in Oberprex nimmt Aktivisten entscheidende Anlaufstelle

    Das Bayerische Innenministerium hat heute das neonazistische 'Freie Netz Süd' verboten. "Es hat die aggressiv-kämpferischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen 'Fränkischen Aktionsfront' an deren Stelle weiter verfolgt", begründete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann das Verbot. "Das heutige Verbot und seine Begleitmaßnahmen unterstreichen einmal mehr, dass die Staatsregierung konsequent alle Mittel des Rechtsstaates nutzt, um neonazistischen Umtrieben wirkungsvoll zu begegnen. Das 'Freie Netz Süd' setzt die verfassungswidrigen Bestrebungen der 2004 verbotenen 'Fränkischen Aktionsfront' personell, ideologisch, in seinen Zielen und mit seinen Aktionen an deren Stelle fort und ist damit im Sinne des Vereinsgesetzes eine Ersatzorganisation der 'Fränkischen Aktionsfront'".

    Mit dem heutigen Verbot hat das Innenministerium auch Vermögen Dritter beschlagnahmt und eingezogen, mit dem die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des 'Freien Netz Süd' vorsätzlich gefördert wurden. Betroffen sind zum einen das Grundstück Oberprex 47 in Regnitzlosau und zum anderen Gegenstände des 'Final Resistance Versandes', der von dort aus die Aktivitäten des 'Freien Netz Süd' unterstützte. Das Grundstück wurde von der Regierung von Oberfranken und der Polizei am Morgen durchsucht und gesichert. Auch das 'Freie Netz Süd' sei nach innen von einer klaren Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus geprägt und verfolge seine Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise. Dies lasse sich durch die Auswertung der Beweismittel gerichtsverwertbar belegen, die bei den Durchsuchungen im Juli 2013 sichergestellt wurden. Vor allem die Auswertung der elektronischen Kommunikation und weiterer elektronischer Daten belege klare Führungsebenen und hierarchische Strukturen innerhalb des 'Freien Netz Süd'. Sichergestellte Konzeptpapiere und Programme zeigten die tief im Nationalsozialismus verwurzelte Ideologie und gewaltbereite Ausrichtung des 'Freien Netz Süd' und seiner Anhänger. Herrmann: "Mit dem Verbot treffen wir die Organisationsstrukturen der neonazistischen Szene in Bayern empfindlich".

    Dem Verbot gingen mehrjährige vereinsrechtliche Ermittlungen voraus, die das Innenministerium zunächst verdeckt und seit den breit angelegten Durchsuchungen im Juli 2013 offen geführt hatte. Damals wurden bayernweit mehr als 70 Objekte von herausgehobenen Aktivisten und Führungskadern der dem 'Freien Netz Süd' zuordenbaren Kameradschaften durchsucht. Dabei waren mehr als 700 Polizeibeamte im Einsatz. Herrmann: "Die Durchsuchungen erwiesen sich als ausgesprochen erfolgreich. Die Auswertung der sichergestellten Materialien und Datenträger wie PCs und Mobiltelefone belegt die interne hierarchische Organisation im 'Freien Netz Süd', die erst vereinsrechtliche Maßnahmen ermöglicht, aber auch die ideologische Prägung und die tatsächlichen Ziele, die von den Aktivisten nach außen regelmäßig verborgen wurden".

    Neben dem Verbot des 'Freien Netz Süd' ordnete das Innenministerium die Beschlagnahme und Einziehung des Grundstücks Oberprex 47 in Regnitzlosau zu Gunsten des Freistaates Bayern an. Das Grundstück befindet sich bisher im Eigentum der Mutter des FNS-Aktivisten Tony Gentsch. Sie hatte es ihrem Sohn und dem FNS zur Verfügung gestellt und so das FNS zumindest bedingt vorsätzlich unterstützt. Mit Bestandskraft der Einziehungsanordnung geht das Eigentum auf den Freistaat Bayern über, der das Grundstück dann gemeinnützig zu verwenden hat. Die Beschlagnahme und Einziehung des Anwesens nimmt den Aktivisten des FNS eine entscheidende Anlaufstelle.

    Schließlich hat das Innenministerium auch die Gegenstände des 'Final Resistance Versandes' beschlagnahmt und eingezogen, die sich im Anwesen Oberprex 47 befinden. Der Versand unterstützte das FNS von diesem Anwesen aus, indem er Agitations- und Propagandamaterial zur Verfügung stellte und durch den Erlös Aktionen finanzierte. Der Versand wurde seit Ende 2013 von den beiden führenden FNS-Aktivisten Matthias Fischer und Tony Gentsch in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben.

    (Zitat Ende)

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Es ist soweit die ̶Ko̶̶m̶̶m̶̶u̶̶n̶̶i̶̶s̶̶t̶̶e̶̶n , äähhh Nazi-Jäger von eigenen Gnaden beschlagnahmen Grund und Boden von Privat zum Vorteil des Bayerischen Staatswesens aufgrund politischer Gesinnung: Hurraaahhh, da ist er wieder, der Totalitärstaat.

    Ich rieche den vorbeifließenden Fluß "Inn".... .... oder ist es die "Isar"?

    Als gebürtiger Hamburger kann ich gar nicht soviel essen, wie ch jetzt kotzen könnte (frei nach Max Liebermann)

    grüßt Euch

    KuK
    KuK, die Beschlagnahme des Grundstückes der Mutter ist auch zulässig:

    § 3 Verbot


    (1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung1.des Vereinsvermögens,
    2.von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und
    3.von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind,
    zu verbinden.
    (2) Verbotsbehörde ist1.die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken;
    2.der Bundesminister des Innern für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt.
    Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 der Bundesminister des Innern zuständig ist. Der Bundesminister des Innern entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären.
    (3) Das Verbot erstreckt sich, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert sind, daß sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind.
    (4) Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach § 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und dem Verein, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen, zuzustellen. Der verfügende Teil des Verbots ist im Bundesanzeiger und danach im amtlichen Mitteilungsblatt des Landes bekanntzumachen, in dem der Verein oder, sofern sich das Verbot hierauf beschränkt, der Teilverein seinen Sitz hat; Verbote nach § 15 werden nur im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Das Verbot wird mit der Zustellung, spätestens mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wirksam und vollziehbar; § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
    (5) Die Verbotsbehörde kann das Verbot auch auf Handlungen von Mitgliedern des Vereins stützen, wenn1.ein Zusammenhang zur Tätigkeit im Verein oder zu seiner Zielsetzung besteht,
    2.die Handlungen auf einer organisierten Willensbildung beruhen und
    3.nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie vom Verein geduldet werden.



    Den Vorsatz muss das Innenministerium Bayerns aber nachweisen und bei den bisherigen Vereinsverboten in Bayern ist Bayern mit der Beschlagnahme des Vermögens Dritter zu 85 Prozent immer auf die Schnauze gefallen.

    Ansonsten, es sind keinen neuen Gesetze, die zur Anwendung kamen, sonder vorhandene Gesetze.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Das staatliche Neonazi-Netz - vorangetrieben vom VS.
    Von SAMURAI im Forum Innenpolitik
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 15.11.2012, 19:59
  2. Innenministerium verbietet die Unsterblichen !
    Von Erik der Rote im Forum Innenpolitik
    Antworten: 274
    Letzter Beitrag: 06.07.2012, 09:35
  3. Innenministerium verbietet Gefangenenhilfsorganisation HNG
    Von Untergrundkämpfer im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 22.09.2011, 19:33
  4. Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 23.04.2008, 22:58
  5. Innenministerium warnt vor Monokulti-CD
    Von Stephan im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 20.08.2005, 19:48

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben