Der Hanauer Oberbürgermeister Klaus Kaminsky(SPD) darf Mitglieder der NPD öffentlich als "Nazis" bezeichnen. Dies sei keine Ehrverletzung, entschied am Mittwoch das Frankfurter Verwaltungsgericht.
Eine juristische Niederlage erlitt am Mittwoch die rechtsextreme NPD vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Sie hatte eine Unterlassungserklärung gegen den Hanauer OB Kaminsky beantragt, nachdem dieser auf einer Kundgebung in Hanau am 11. September 2013 unter anderem gesagt hatte, dass in Hanau kein Platz für Nazis sei. Der Hanauer Oberbürgermeister hatte in seiner Äußerungen auf eine NPD-Hetzrede drei Wochen zuvor reagiert. Seine Rede war auch am Mittwoch noch auf der Webseite der Stadt zu lesen.
Keine Ehrverletzung
Die NPD sah sich durch Kaminskys Äußerungen in ihrer Ehre verletzt. Das Gericht gab am Mittwoch Kaminskys recht. Zur Begründung erklärten die Richter, es sei Aufgabe eines kommunalen Wahlbeamten sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen. Dies schließe auch mit ein, auf Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinzuweisen. Nichts anderes habe der OB mit seiner Reaktion auf die vorausgegangene Hetzrede der NPD getan.
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Wie schön wenn Recht gesprochen wird.