Parole: Reich ins Heim- Mitglied der Linksfraktion
Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
Claus Schenk Graf von Stauffenberg
Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
Claus Schenk Graf von Stauffenberg
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Claus Schenk Graf von Stauffenberg
ODA die Kampforganisation gegen Netto-Kapital-Profiteure (Organisation Der Arbeiter_innen/Arbeitnehmer_innen)
. . . . .der Befreiungskampf gegen Hierarchie, Gewinnmaximierung und Ausbeutung!
. . . . .Beitreten! Mitkämpfen! Siegen!
Darf ein e.V. eigentlich Gewerblich tätig sein? Ich meine, ich habe da was gelesen...
Hmmm... nagut, vielleicht könnte der Gesetzgeber da nachbessern.Da ein e.V. nicht vorwiegend wirtschaftlich sein tätig darf, kommt er für erwerbswirtschaftliche Zwecke (Existenzgründung) in der Regel nicht in Frage. Die einfachste Alternative ist hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Der Nachteil der GbR liegt aber in der persönlichen Haftung der Mitglieder.
Soll die Organisation gemeinnützig sein, kommen Personengesellschaften wie die GbR nicht in Frage. Denkbar wäre dann aber auch ein nicht eingetragener Verein oder eine GmbH.
Seit der Reform des GmbH-Rechts (November 2008) ist vor allem die Unternehmergesellschaft (UG oder "Mini-GmbH") eine interessante Alternative zum Verein. Sie kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Allerdings liegen bei einer gemeinnnützigen Mini-GmbH die Gründungskosten deutlich höher (rund 800 Euro), weil eine Standardgründung mit Mustersatzung nicht möglich ist.
Weil ein e.V. nicht vorwiegend wirtschaftlich tätig sein darf, aber für manche Projekte die Gemeinnützigkeit und auch große Mitgliederzahlen gewünscht sind, entstehen nicht selten Doppelstrukturen. Neben dem Verein gibt es dann eine wirtschaftliche Organisation (z.B. GbR oder GmbH), die dem Einkommenserwerb der Initiatoren dient bzw. Träger der wirtschaftlichen Tätigkeit ist.
Der Verein sorgt für Publizität, große Mitgliederzahlen und eventuell ist er Träger der Gemeinwohlzwecke. Ein Beispiel dafür ist eine Kultureinrichtung, deren Gastronomie privat bewirtschaftet wird.
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Vielleicht ist es ja legal, wenn ein e.V. mit dem Ziel gegründet wird, Eigentümer von Unternehmen zu sein und die Gewinne abzuschöpfen oder eben nicht.
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