Es gibt Urteile des höchsten deutschen Gerichtes, da kann man nur staunen.
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Ob man nun eine pflegebedürftigen Familienangehörigen selber pflegt dürfte jetzt wohl in den allermeisten Fällen nicht aus monetären Gründen geschehen, sondern im familiären Backround und der Verantwortung gegenüber der eigenen Familie bzw. des Pflegebedürftigen begründet sein.
Dass man diese Pflege jetzt, höchstrichterlich, sozusagen als "Ehrenamt" hinstellt (und wer einen pflegebedürftigen Familienangehörigen versorgt der wird wohl wissen wie viel Zeit und persönliche Einschränkungen damit verbunden sind) und damit schlechter behandelt, als wenn man sich entscheidet einen pflegebedürftigen Menschen in eine Verwahranstalt abzuschieben zeigt doch eigentlich nur auf wie sich die Prioritäten in diesem Land verschieben.
Weg vom Familienverbund welcher in guten wie in schlechten Zeiten zusammenhält und man auf mannigfaltige Weise immer mehr benachteiligt anstatt zu fördern - hin zu unpersönlichen "Verwahrung" von Menschen - beginnend schon bei den Kindern bis hin jetzt zu den alten Menschen (welche wohl das Gros der pflegebedürftigen sind).
Klar, man kann sich frei entscheiden...schiebt man den pflegebedürftigen Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Mann, Sohn, Tochter in eine Verwahranstalt ab wo man nur noch eine Nummer ist und bekommt dann den Höchstsatz...oder aber man kümmert sich selber um die Pflege dieser Menschen und wird dann mit einem Bruchteil der Gelder "bestraft" welche man bekommen würde wenn man denn abschiebt.
Für mich ein krasses Fehlurteil...Familien, welche pflegebedüftige Angehörige selber pflegen gehören gestärkt, zumindest nicht schlechter gestellt und was heißt hier "Profis"...menschliche Zuwendung, menschliche Zuneigung kann kein "Profi" ersetzen (selbst wenn er es könnte, er hat die Zeit gar nicht dazu - sondern muss eine Fälle sozusagen am Fließband abarbeiten)...wo also ist der "Profi" dann besser geeignet????