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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #21
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Was soll er denn tun, ausser seine Ansicht zur Rechtswidrigkeit kundtun?
    Das Gesetz ändern kann er ja schlecht!
    "Er" kann bspw. nicht jeden Scheißdreck unterschreiben und durchwinken...
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  2. #22
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    "Er" kann bspw. nicht jeden Scheißdreck unterschreiben und durchwinken...
    Was hätte der DGB beim Mindestlohngesetz denn zu unterschreiben?
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  3. #23
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Was hätte der DGB beim *Mindestlohngesetz denn zu unterschreiben?
    Dass der DGB nicht *überall mitentscheiden (unterschreiben) darf, sollte selbst Dir bekannt sein...


    *Gesetzesregularien sind keine Tarifangelegenheiten
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  4. #24
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Dazu braucht es kein Gutachten...wenn es einen gesetzlich Mindestlohn gibt, dann MUSS dieser Mindestlohn für alle abhängig Beschäftigten verbindlich bindend sein und es kann keine Ausnahmen geben.

    Jede andere Regelung würde dem grundgesetzlich garantieren "Gleichbehandlungsgrundsatz" widersprechen und dann würde wohl so ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden müssen.

    Das wissen die Mindestlohnforderer sehr genau...es soll also keiner dieser Fraktion plötzlich "aufgeschreckt" tun.

    Entweder man hat einen gesetzlich fixierten Mindestlohn - der ist dann für ALLE gültig...oder aber man verzichtet darauf und überlässt dies den Tarifpartnern.

  5. #25
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Leider sehen sich die DGB-Bonzen nicht als Vertreter der Arbeitnehmerschaft.
    Das erkennt man schon an ihrer "bonzigen Aufwandsentschädigung", also ihrem Dienst an die Arbeitnehmerschaft.

  6. #26
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen

    By the way, der letzte Streik, den die IGM veranstaltet hat, war im Jahre 1984, damals ging es um die Einführung der "35 Std-Woche"...
    Was ist aus dieser Errungenschaft inzwischen geworden ?
    Die "35-Std.Woche" ist nur noch eine Farce und wird durch die Arbeitgeber mit allerlei Tricks umgangen, nicht selten mit Zustimmung der amtierenden Duckmäuser "Betriebsräte"...
    Richtig...es gibt Wirtschaftsbereiche, da liegen die letzten Streiks Jahr, ja Jahrzehnte zurück...nicht nur bei der IG Metall.
    Gestreikt wird in diesem Lande eigentlich nur noch im Dienstleistungsbereich...was vielleicht daran liegt, dass das produzierende Gewerbe immer mit Abwanderung drohen kann, während Dienstleistung mehr oder minder ortsgebunden sind.

    Jedoch...man muss auch einmal sehen, was für Gehälter im produzierenden Gewerbe bezahlt wird und wie Dienstleistungsberufe (in der Masse) entlohnt werden.
    Wenn man sieht was z.B. ein Krankenschwester im Dreischichtbetrieb mit Wochenendarbeit verdient und wie Arbeitnehmer bei Daimler, BMW, VW aös Hilfsarbeiter am Band für eine 35-Stunden Woche entlohnt werden dann hat diese Krankenschwester noch einen ziemlich monetären Nachholbedarf.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Pendelleuchte
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Richtig...es gibt Wirtschaftsbereiche, da liegen die letzten Streiks Jahr, ja Jahrzehnte zurück...nicht nur bei der IG Metall.
    Gestreikt wird in diesem Lande eigentlich nur noch im Dienstleistungsbereich...was vielleicht daran liegt, dass das produzierende Gewerbe immer mit Abwanderung drohen kann, während Dienstleistung mehr oder minder ortsgebunden sind.

    Jedoch...man muss auch einmal sehen, was für Gehälter im produzierenden Gewerbe bezahlt wird und wie Dienstleistungsberufe (in der Masse) entlohnt werden.
    Wenn man sieht was z.B. ein Krankenschwester im Dreischichtbetrieb mit Wochenendarbeit verdient und wie Arbeitnehmer bei Daimler, BMW, VW aös Hilfsarbeiter am Band für eine 35-Stunden Woche entlohnt werden dann hat diese Krankenschwester noch einen ziemlich monetären Nachholbedarf.
    Du sprichst aber nicht vom BMW Werk in Leipzig ? denn dort müssen viele der Leiharbeiter Ende des Monats noch aufstocken. Da gibt es von sogar einen Video auf Youtube. Außerdem gibt es noch so einige Zulieferer (kennen einen für VW/AUDI - Herstellung von Sitzgestelle usw .. ), die ebenfalls Leiharbeiter im Betrieb haben, die Ende des Monats aufstocken müssen. So was kann man auch als "indirekte staatliche Subvention" für die Autoindustrie sehen.
    Nichts anderes ist der Niedriglohnsektor. Firmen die indirekt vom Staat unterstützt werden bzw. werden müssen.


    Außerdem sollte sich jeder Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor mal selbst ausrechnen, ob sich ein 40 Std. Job überhaupt lohnt. Kenne eine Bekannte, die nur 25 Std. arbeitet, und den Rest holt sie sich vom Staat. Ich weiß nicht, ob es sich überhaupt noch lohnt, für unter 9,-€ Std. Vollzeit arbeiten zu gehen.
    Laptop: LifeBook S - Slackware-Current (14.2) 64bit
    Router: eeePC - Slackware 14.2-Server 64bit
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  8. #28
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Leider sehen sich die DGB-Bonzen nicht als Vertreter der Arbeitnehmerschaft.
    Das erkennt man schon an ihrer "bonzigen Aufwandsentschädigung", also ihrem Dienst an die Arbeitnehmerschaft.

    Die DGB-Bonzen sind wie auch die sPD-Bonzen in meinen Augen reine Arbeiterverräter, Arbeiterverkäufer und Arbeiterverarxxx...

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von HansMaier.
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Die DGB-Bonzen sind wie auch die sPD-Bonzen in meinen Augen reine Arbeiterverräter, Arbeiterverkäufer und Arbeiterverarxxx...
    So ist es. Die verraten ihre angebliche Kientel in jeder Minute.
    Wie können die nach Masseneinwanderung krähen, wo doch jedem
    Depp klar sein muss, daß das zu Lohndumping führt.
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  10. #30
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Richtig...es gibt Wirtschaftsbereiche, da liegen die letzten Streiks Jahr, ja Jahrzehnte zurück...nicht nur bei der IG Metall.
    Gestreikt wird in diesem Lande eigentlich nur noch im Dienstleistungsbereich...was vielleicht daran liegt, dass das produzierende Gewerbe immer mit Abwanderung drohen kann, während Dienstleistung mehr oder minder ortsgebunden sind.

    Jedoch...man muss auch einmal sehen, was für Gehälter im produzierenden Gewerbe bezahlt wird und wie Dienstleistungsberufe (in der Masse) entlohnt werden.
    Wenn man sieht was z.B. ein Krankenschwester im Dreischichtbetrieb mit Wochenendarbeit verdient und wie Arbeitnehmer bei Daimler, BMW, VW aös Hilfsarbeiter am Band für eine 35-Stunden Woche entlohnt werden dann hat diese Krankenschwester noch einen ziemlich monetären Nachholbedarf.
    Warum zum Teufel werden immer nur solche Vorzeigeunternehmen als "Vergleich" herangezogen ?!
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