Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
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Chancen für kleinere Parteien?
Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
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Schöne Ohrfeige für die Systemparteien.Die 3%-Hürde war natürlich explizit gegen die NPD gerichtet.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Klausel bei der EU-Wahl für verfassungswidrig erklärt. Damit haben nun auch kleine Parteien die Chance, in das Parlament zu gelangen, wenn sie etwa ein Prozent der Stimmen erhalten. [Links nur für registrierte Nutzer]
Deswegen "fälschen" die "NAZIS" die Unterstützerunterschriften, ist doch klar.
Also die REPS und PRO NRW. Sagt das System.
Zuerst habens sies mit einer 5% Klausel probiert, dann mit einer 3% Klausel, bin gespannt was als nächstes kommt.
„ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“
Schade, damit kommen wohl FDP und Piraten noch rein. Pro & Rep dürften wohl auch an 1% scheitern.
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