Zitat von
Murmillo
Und so , wie es aussieht, wird bei der Anrechnung von Einkommen und die Begrenzung auf 2 Rentenpunkte schon wieder eine neue Ungleichheit geschaffen.
Während die Mütter ab 1992 auf jeden Fall die 2 Rentenpunkte pro Jahr erhalten sollen, wenn sie denn neben der Kindererziehung auch noch arbeiten waren, und ein entsprechendes Einkommen erzielten, sollen bei den Müttern vor 1992 solche Zeiten sich generell mindernd auf die Anzahl der Erziehungszeiten- Rentenpunkte auswirken. Diesen Frauen bleiben zwar sicherlich auch noch die 2 Punkte erhalten, nur eben zusammengesetzt aus z.B. 1 Kindererziehungspunkt und 1 Rentenpunkt aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Hört sich ja erst mal gut an, aber man muss ja die Gesamtrechnung betrachten.
Mütter nach 1992 erhalten ja auf jeden Fall die 3 Punkte und können weitere 3,15 Punkte dazu“verdienen“, macht in 3 Jahren bis zu 6,15 Rentenpunkte.
Mütter vor 19991 erhalten die 2 Punkte, und wenn sie sich nach dem einen Jahr weiter um die Erziehung gekümmert hatten, für den Fall, dass sie nicht arbeiten waren, gar nichts und für den Fall, dass sie arbeiten waren, die Punkte aus der sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Nur werden das nicht so viele sein, wenn sie sich nebenbei noch um die Erziehung des Kindes kümmern musste, vielleicht maximal 3, wenn sie einen Verdienst in Höhe des Durchschnittes erzielte.
Bleibt günstigstenfalls eine Lücke von 1,15 Rentenpunkten zur nach-1992-Mutter. Wahrscheinlich wird die Lücke aber größer sein und bis zu 4,15 Rentenpunkte betragen, was im Endeffekt bei der Rente dann monatlich etwa 110 € ( Durchschnitt) ausmacht.
Ich bin ja voll bei dir, wenn du schreibst, dass damit eigentlich nur spätere Renten-Aufstocker von der Steuerkasse in die Rentenkasse, also auf den Rücken der Beitragszahler, verschoben werden. Das war doch mit der Erfindung der Riester-Rente genau so. Da haben sich die Leute von ihrem oftmals geringen Gehalt noch ein paar Euros vom Munde abgespart, um später mal eine bessere Rente zu haben, nur um dann festzustellen, das sie , als es soweit war, eben nicht mehr hatten, weil man das erriesterte Geld auf die magere Rente aufrechnete und sie dadurch den Anspruch auf Zuschüsse aus Steuermitteln ( = Aufstocken) verloren hatten.
Schön blöd gelaufen für sie, denn das Geld hätten sie ja auch gut gebrauchen können, ohne zu riestern.