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Thema: Kompetenzen des Bundesrates beschneiden?

  1. #11
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    [quote]Original von pavement
    indirekt über die landtagswahlen schon.



    Eben.

    Nur indirekt!

    Und eine Landtagswahl kann ja schließlich nicht die Richtung der Bundespolitik bestimmen oder beeinflussen.

    Das wäre ja genauso, als wenn jede Stadt oder Kreis, Angeordnete in eine "Kreis- oder Stadtkammer" entsenden würde, die dann wesentlichen Einfluß auf die Politik des jeweiligen Bundeslandes nehmen würde.

  2. #12
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    Und eine Landtagswahl kann ja schließlich nicht die Richtung der Bundespolitik bestimmen oder beeinflussen.
    doch kann sie - etwa wenn vor der landtagswahl die spd in 9 und die union in 7 ländern regiert, und danach beide in 8.


    der föderalismus hat schon seine berechtigung - jedoch muss man sich überlegen, ob man nicht verhindern könnte, dass durch den bundesrat zuviel gesetzinitiativen blockiert werden - siehe zuwanderungsgesetz, von dem man jetzt überhaupt nichts mehr hört.
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  3. #13
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    Original von VOODOO DOLLY
    Da stellt sich, überspitzt, eigentlich die Frage, warum wird denn dann eigentlich ein Bundestag gewählt!!!!!!

    Wenn dieses Organ kein Gesetz beschliessen kann, weil der Bundesrat blockiert und dann doch wieder der Wähler ran muß, um den Karren aus dem Dreck zu ziehen.

    Nichts gegen Volksbefragungen als solche, aber es dreht sich hier um die Macht der Länderkammer, die bei Bundesgesetzen mitredet!!!!!!

    Und das immer nach machtpolitischen Gesichtspunkten.
    Nun, ich denke, die Kompetenzen des Bundesrates in gewisser Form zu beschneiden, ist ein guter Ansatz: Mir ist nach wie vor unverständlich, daß dieses Organ über komplette Gesetzesentwürfe abstimmen darf, sobald in einem bestimmten Punkt Länderinteressen berührt sind. Der Bundesrat sollte nach Meiner Ansicht nur über diese Punkte abstimmen dürfen, was eine Blockadepolitk deutlich erschweren dürfte.
    (Dazu möchte ich anmerken, daß ich, obwohl ich eher zur Union, die die Bundesratsmehrheit stellt, als zur SPD tendiere, eine Blockadepolitik nicht gutheißen kann. Ob eine solche momentan im Bundesrat betrieben wird, muß jeder für sich selbst entscheiden. Mir stellt sich die momentane Situation im Bundesrat teilweise schon als blockierend dar, teilweise wird diese Blockade allerdings auch von der Regierung vorgeschoben, um eigenes Unvermögen zu überdecken.)

    Volksentscheide würde ich mir vor allem bei gewichtigen politischen Entscheidungen wünschen, die von ihrer Natur her lange Weichen stellen (Ausstieg aus der Atomenergie, Euro, Maastricht wäre solche Kandidaten gewesen), nicht etwa für die momentane Gesundheitsreform, die die strukturellen Probleme nicht löst und in wenigen Jahren wieder angegangen werden muß.

    Grüße
    John

  4. #14
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    Original von pavement
    Und eine Landtagswahl kann ja schließlich nicht die Richtung der Bundespolitik bestimmen oder beeinflussen.
    doch kann sie - etwa wenn vor der landtagswahl die spd in 9 und die union in 7 ländern regiert, und danach beide in 8.


    der föderalismus hat schon seine berechtigung - jedoch muss man sich überlegen, ob man nicht verhindern könnte, dass durch den bundesrat zuviel gesetzinitiativen blockiert werden - siehe zuwanderungsgesetz, von dem man jetzt überhaupt nichts mehr hört.
    Die Kompetenzen des Bundesrates zu beschneiden ist und soll ja nicht Hand in Hand mit der Beseitigung des Förderalismus gehen!

    Ich sehe eben, das der Bundesrat unter vordergründigen Länderinteressen zum machtpolitischen Instrument des jeweiligen Verlierers einer Bundestagswahl wird.

    M.a.W. der Verlierer regiert trotzdem mit, eben über den Umweg der Länderkammer und der Landtagswahlen.
    Letztere legitimieren allerdings nicht das Betreiben von Bundespolitik.

    Fakt ist schließlich, das keine durch Bundestagswahlen legitimierte Regierung ihren Geschäften vernüftig nachgehen kann, es sei denn, sie hat auch im Bundesrat die Mehrheit.

    In dieser glücklichen Lage war zuletzt die CDU unter Kohl bis Mitte der 90er. Aber selbst diese Regierung musste sich mit parteiinternen Machtkämpfen auseinandersetzen, für die der Bundesrat instrumentalisiert wurde.
    Später hat dann die SPD diesselbe Blockadepolitik betrieben wie heute die CDU.
    Das sind aber machttaktische Ränkespiele auf Bundesebene, die mit den Anliegen der Länder überhaupt nichts zu tun haben.

    Sehr schön ist das von dir angesprochene Zuwanderungsgesetz: Die Inszenierung des Herrn Kochs war bezeichnend, da hat es sich um Bundespolitik gedreht und nicht um wesentliche Länderinteressen.

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von pavement
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    ich sehe, wir stimmen zum größten teil überein.
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  6. #16
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    Original von VOODOO DOLLY
    Da stellt sich, überspitzt, eigentlich die Frage, warum wird denn dann eigentlich ein Bundestag gewählt!!!!!!

    Wenn dieses Organ kein Gesetz beschliessen kann, weil der Bundesrat blockiert und dann doch wieder der Wähler ran muß, um den Karren aus dem Dreck zu ziehen.

    Nichts gegen Volksbefragungen als solche, aber es dreht sich hier um die Macht der Länderkammer, die bei Bundesgesetzen mitredet!!!!!!

    Und das immer nach machtpolitischen Gesichtspunkten.
    Nun, ich denke, die Kompetenzen des Bundesrates in gewisser Form zu beschneiden, ist ein guter Ansatz: Mir ist nach wie vor unverständlich, daß dieses Organ über komplette Gesetzesentwürfe abstimmen darf, sobald in einem bestimmten Punkt Länderinteressen berührt sind. Der Bundesrat sollte nach Meiner Ansicht nur über diese Punkte abstimmen dürfen, was eine Blockadepolitk deutlich erschweren dürfte.
    (Dazu möchte ich anmerken, daß ich, obwohl ich eher zur Union, die die Bundesratsmehrheit stellt, als zur SPD tendiere, eine Blockadepolitik nicht gutheißen kann. Ob eine solche momentan im Bundesrat betrieben wird, muß jeder für sich selbst entscheiden. Mir stellt sich die momentane Situation im Bundesrat teilweise schon als blockierend dar, teilweise wird diese Blockade allerdings auch von der Regierung vorgeschoben, um eigenes Unvermögen zu überdecken.)

    Volksentscheide würde ich mir vor allem bei gewichtigen politischen Entscheidungen wünschen, die von ihrer Natur her lange Weichen stellen (Ausstieg aus der Atomenergie, Euro, Maastricht wäre solche Kandidaten gewesen), nicht etwa für die momentane Gesundheitsreform, die die strukturellen Probleme nicht löst und in wenigen Jahren wieder angegangen werden muß.

    Grüße
    John
    Zustimmung zu den Ausführungen bzgl. Bundesrat.

    Aber was die Volksentscheide betrifft, kann ich nicht zustimmen.
    Volksentscheid bedeutet ja letztendlich, das das Volk über ein Gesetz entscheidet.
    Das halte ich persönlich für falsch.

    1. Wählt das Volk den Bundestag. Dieser ist, oder besser gesagt sollte, der verantwortliche Gesetzgeber sein.
    2. Würden gerade Volksentscheide dazu führen, das Parteien und Politiker ihr Unvermögen verantwortlich zu entscheiden, an das Volk als Souverän zurückgeben.
    Das darf aber nicht sein, denn die Abgeordneten sind gewählt diese haben zu entscheiden und dürfen nicht die Möglichkeit haben, unangenehme Dinge, aus ihrem Verantwortungsbereich zu verlagern.

    Was allerdings m. M. nach sinnvoller wäre, wären Volksbefragungen. Denn hier kann der Wähler sich zu wesentlichen Fragen während der Legislaturperiode äussern.

    Die letzte Verantwortung liegt aber den Entscheidern, eben den Abgeordneten.
    Diese können, müssen aber nicht, die Ergebnisse der Volksbefragung beherzigen.

    Egal wie sie es handhaben, spätestens bei der nächsten Wahl müßen sie ihre Entscheidung begründen.

    Ein solches Instrument würde auch die Politik etwas mehr von den Personen weg und hin zu den Inhalten bewegen und würde daher auch der Parteien- und Politikverdrossenheit entgegenwirken.

  7. #17
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    Original von pavement
    ich sehe, wir stimmen zum größten teil überein.
    Jo.

    Und wenn wir und noch 280 andere im Bundestag sitzen würden, wäre die Sache nächste Woche gegessen!

    Was natürlich voraussetzt, das der Bundesrat zustimmt.............! :rolleyes:


    Ich habe allerdings noch von keinem Ochsen gehört, der seine Kastration selbst betrieben hat.

    Insofern dürfte da dann doch alles beim alten bleiben.

  8. #18
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    Gerade kurz zum Stichwort Zuwanderungsgesetz zwei Sachen:

    Erstens, es ist bei weitem nicht sicher, ob eine Mehrheit des deutschen Volkes für das Zuwanderungsgesetz, so wie es rot-grün verabschieden wollte, wäre. Wenn die CDU und die FDP der Meinung sind, dass das ein schlechtes Gesetz wäre, dann haben sie jedes Recht, das Gesetz abzulehnen.

    Zweitens: Rot-grün hat beim Zuwanderungsgesetz versucht zu tricksen. Statt das Gesetz, so wie es eigentlich vorgesehen ist, im Vermittlungsausschuss so umzuarbeiten, dass eine Mehrheit zustimmen kann, versuchte man, die Stimmen Brandenburgs als Stimmen für sich zu verbuchen. Nachdem dann das BVG festgestellt hatte, dass das nicht gesetzesmäßig war, hat man das Gesetz wiederum nicht in den Vermittlungsausschuss eingebracht, sondern es unverändert wieder zur Abstimmung gegeben.

    Hätte man sich gleich zu Anfang richtig an einen Tisch gesetzt, dann könnte man jetzt schon längst ein Zuwanderungsgesetz haben. Die Schuld allein der CDU zuzuschieben, ist meiner Meinung nach falsch.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  9. #19
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    Hätte man sich gleich zu Anfang richtig an einen Tisch gesetzt, dann könnte man jetzt schon längst ein Zuwanderungsgesetz haben. Die Schuld allein der CDU zuzuschieben, ist meiner Meinung nach falsch.
    es gab ja verhandlungen im vermittlungsausschuss, und zwar auf basis der vorschläge von peter müller(cdu) und rita süßmuth.

    die union hat sich auch lange zeit mit dem zuwanderungsgesetz einverstanden erklärt, bis kurz vor der abstimmung ein eindeutiger richtungswechsel zu erkennen war.

    Erstens, es ist bei weitem nicht sicher, ob eine Mehrheit des deutschen Volkes für das Zuwanderungsgesetz, so wie es rot-grün verabschieden wollte, wäre.
    es ist zu bezweifeln, ob die mehrheit des deutschen volkes mehr als den namen vom "zuwanderungsgesetz" kannte.

    ich weiss nur noch, dass sich arbeitgeberverbände, kirchen und gewerkschaften dafür ausgesprochen haben - so einig waren die sich noch selten.
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  10. #20
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    Original von VOODOO DOLLY
    Aber was die Volksentscheide betrifft, kann ich nicht zustimmen.
    Volksentscheid bedeutet ja letztendlich, das das Volk über ein Gesetz entscheidet.
    Das halte ich persönlich für falsch.

    1. Wählt das Volk den Bundestag. Dieser ist, oder besser gesagt sollte, der verantwortliche Gesetzgeber sein.
    2. Würden gerade Volksentscheide dazu führen, das Parteien und Politiker ihr Unvermögen verantwortlich zu entscheiden, an das Volk als Souverän zurückgeben.
    Das darf aber nicht sein, denn die Abgeordneten sind gewählt diese haben zu entscheiden und dürfen nicht die Möglichkeit haben, unangenehme Dinge, aus ihrem Verantwortungsbereich zu verlagern.

    Was allerdings m. M. nach sinnvoller wäre, wären Volksbefragungen. Denn hier kann der Wähler sich zu wesentlichen Fragen während der Legislaturperiode äussern.

    Die letzte Verantwortung liegt aber den Entscheidern, eben den Abgeordneten.
    Diese können, müssen aber nicht, die Ergebnisse der Volksbefragung beherzigen.

    Egal wie sie es handhaben, spätestens bei der nächsten Wahl müßen sie ihre Entscheidung begründen.

    Ein solches Instrument würde auch die Politik etwas mehr von den Personen weg und hin zu den Inhalten bewegen und würde daher auch der Parteien- und Politikverdrossenheit entgegenwirken.
    Grundsätzlich bin ich auch völlig der Meinung, Gesetze sollten von den dafür zuständigen Gesetzgebungsorganen beschlossen werden. Gesetze sind für mich allerdings Normen, die für eine Vielzahl von Fällen gelten sollen. Für einen Einzelfall, eine einzelne Entscheidung, brauche ich kein Gesetz. Einige Entscheidungen sind aber - anders als das Standardtaktieren der Volksvertreter, das eher an 4-Jahreszyklen als langfristig orientiert ist - sehr langfristig orientiert und -sehr wichtig!- optional.
    Bei Entscheidungen wie der Gesundheitsreform oder dem Zuwanderungsgesetz geht es ja nicht um die Frage, ob überhaupt Gesetzespakete, die dies Regeln nötig sind. Die überwiegende Meinung der Volksvertreter ist zum Glück dieser Meinung. Die Frage ist "nur", wie diese Reformen auszusehen haben.
    Die von mir oben genannten Szenarien, in denen ich mir Volksentscheide gewünscht habe und für vergleichbare Fälle auch für die Zukunft wünsche, sind keine Fragen des "Wie", sondern des "Ob" und damit einfach mit Ja und Nein beantwortbar.

    Manchmal werde eben "Ob"-Entscheidungen getroffen, deren Korrektur nach Ablauf der Legislaturperiode aufgrund des verständlichen Erwartens von Rechtssicherheit der anderen Vertragspartner kaum korrigiert werden können. Und für solche Entscheidungen, das dürften auf Bundesebene vielleicht eine pro Jahr oder weniger sein, bin ich durchaus für Volksentscheide.

    Grüße
    John

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