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Thema: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

  1. #61
    renitent Benutzerbild von Anne Bonny
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    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Deutschland heute.

    Rassismus-Vorwurf: Klage gegen Münchner Clubs
    Bei einem Stichproben-Test wurde ein Farbiger in 20 von 25 Clubs in München kein Einlass gewährt – man vermutet wegen seiner Hautfarbe. Gegen sie wurde Klage eingereicht.

    München – Ein Mitglied des Ausländerbeirates der Stadt München hat sieben Münchner Nachtclubs auf Schmerzensgeld verklagt. Der 38 Jahre alte Hamado Dipama aus Burkina Faso wirft den Lokalen Rassismus vor. Im Mai hatte er gemeinsam mit anderen Mitstreitern aus dem Beirat eine Stichprobe in 25 Münchner Clubs durchgeführt. In 20 davon wurde der dunkelhäutige Mann von den Türstehern abgewiesen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    ---
    Och, vielleicht hat man in den Münchner Clubs ja nur die Befürchtung gehegt, das Schwarzerlein könne im Sinn haben, das "Afrikanische Löwenohr" gesellschaftsfähig zu machen ...
    Wer die Zahl der Moslems in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung des inneren Friedens in Kauf.“

    (Helmut Schmidt, SPD-Altkanzler, 2008 in seinem Buch Außer Dienst, S. 236).

  2. #62
    watching you Benutzerbild von Azrael
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    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Es gab mal einen Fall, da hat ein türkischer Barbesitzer ein schwules Pärchen aus seinem Lokal geschmissen. Da waren die üblichen Empörten ziemlich still, weil ... auf welche Seite stellen die sich da?
    Ein Teufelskreis!
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  3. #63
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    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von Langwitsch Beitrag anzeigen
    Kein Privatmann ist verpflichtet Jeden in seine Räumlichkeiten zu lassen. Für was gibt es denn das Hausrecht?
    Das Gesetz besteht nur noch formal. Die Auslegung ist längst nivelliert und unterliegt richterlicher Deutungshoheit. Je nachdem, ob es gegen Rechts geht oder gegen Bereicherer.

  4. #64
    Mitglied Benutzerbild von frundsberg
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    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von Langwitsch Beitrag anzeigen
    Kein Privatmann ist verpflichtet Jeden in seine Räumlichkeiten zu lassen. Für was gibt es denn das Hausrecht?
    Nun, in einem zionistischem Staat, der das Land mit Fremden flutet, wirst du dich nicht hinter menschlich verständlichen oder völkischen Regeln verstecken können. Dieser Staat führt einen Krieg gegen die Deutschen. Anders läßt sich das Verhätscheln der Fremden, die hier gar keine 'Rechte' haben (auch kein Siedlungs- und Bodenrecht, denn das gebührt dem deutschen Volke!), gar nicht erklären. Hausrecht, Gastrecht, Fremdenrecht - die BRD ist dazu da, die globale Gesellschaft für Jerusalem umzusetzen. Das hat sie auch in BRD-RECHT gegossen. Mit anderen Worten, Volk und Staat sind hier (in feindliche Lager) getrennt und nicht wie lange Zeit in Zeiten des unabhängigen Nationalstaates, eine Einheit.

  5. #65
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    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen

    Nee, es geht um Bedienung, und es hat nichts mit § 130 zu tun.
    Im Antidiskriminierungsgesetz hat man absichtlich die Weltanschauliche Diskriminierung zugelassen bzw. nicht verboten.

    Siehe Udo Voigt (NPD) und seine Hotelreservierung, das war ein ganz heisses Thema im HPF...
    Du erlaubst dass ich Dich da korrigiere:

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Zum Ausgang:
    Wenn man aber in sein eigenes Haus lässt, dies zu entscheiden ist immer noch das Recht des Eigentümers...und deswegen wir auch diese Klage im Sande verlaufen und taugt nur zur medialen Meinungsmanipulation.

  6. #66

    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von Pius12 Beitrag anzeigen
    Ich vermiete meine Wohnungen nur an Deutsche und an Europäer , die dem christlichen Kulturkreis entstammen. Moslems und Afrikaner sollen es doch bitte in ihren Herkunftsländern versuchen, noch bestimme ich über mein Eigentum.

    Und jeder Discobesitzer kann entscheiden, was für ein Publikum, er in seinem Etablissement haben möchte.
    nur an Christen ? daß ist aber unchristlich es heißt doch " liebet alle und gebet wer in Not ist "

  7. #67
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    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    nur an Christen ? daß ist aber unchristlich es heißt doch " liebet alle und gebet wer in Not ist "
    Wenn man lesen kann ist man immer klar im vorteil. Ich habe geschrieben aus dem christlichen Kulturkreis kommend. man kann auch aus Deutschland kommen und konfessionslos sein.

    In der Heiligen Schrift im Buch Jesus Sirach , Kapitel 11, Vers 34 steht : Nimmst du den Fremden auf, entfremdet er dich deiner Lebensart; er entzweit dich mit deiner Familie.

  8. #68
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    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Du erlaubst dass ich Dich da korrigiere:

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Zum Ausgang:
    Wenn man aber in sein eigenes Haus lässt, dies zu entscheiden ist immer noch das Recht des Eigentümers...und deswegen wir auch diese Klage im Sande verlaufen und taugt nur zur medialen Meinungsmanipulation.
    Und da muss ich dich leider korrigieren. Ein Diskobetreiber musste Schmerzensgeld (oder sowas) bezahlen, weil er jemanden nicht reingelassen hat. Das Thema wurde irgendwo im Forum schon behandelt.

  9. #69
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    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    #

    Und da muss ich dich leider korrigieren. Ein Diskobetreiber musste Schmerzensgeld (oder sowas) bezahlen, weil er jemanden nicht reingelassen hat. Das Thema wurde irgendwo im Forum schon behandelt.
    Sorry...dann war der Diskobetreiber oder dessen Türsteher aber selten dämlich. Man weißt Du Niemanden aufgrund seiner Hautfarbe ab...ich bitte Dich...da findet man genügend subjektive Gründe, welche nicht zu beweisen sind, warum man Jemand nicht in seine Räumlichkeiten lässt.

  10. #70

    Standard AW: Anzeigen gegen Club-Betreiber wegen Abweisung schwarzer Testperson

    Zitat Zitat von Pius12 Beitrag anzeigen
    Wenn man lesen kann ist man immer klar im vorteil. Ich habe geschrieben aus dem christlichen Kulturkreis kommend. man kann auch aus Deutschland kommen und konfessionslos sein.

    In der Heiligen Schrift im Buch Jesus Sirach , Kapitel 11, Vers 34 steht : Nimmst du den Fremden auf, entfremdet er dich deiner Lebensart; er entzweit dich mit deiner Familie.
    jo- Blah, blah , blah und Du hast keinen Humor und vernebelte Augen , sonst wären Dir die Smilies aufgefallen.

    Vorteil wird übrigens großgeschrieben und nach kommend > keinen Punkt sondern ein Komma

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