Dafür gab es ja den Zensus 2011:
[Links nur für registrierte Nutzer]Alle Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden und Wohnungen erhielten postalisch einen Fragebogen (orange gefärbt) und waren zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Die Fragen zu den Gebäuden bezogen sich auf die Art, das Baujahr und die Eigentumsverhältnisse sowie die Heizung. Bei den Wohnungen waren Angaben über die Bewohner, die Eigentümer, die Nutzung und die Größe gefordert.[Links nur für registrierte Nutzer] Die Wohnungseigentümer mussten die Fragebögen binnen 14 Tagen an die Behörden zurücksenden, um ein Mahnverfahren zu vermeiden.
"Man" weiß ganz genau, wo noch Platz vorhanden ist.