Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"
Schon gelesen? In Wien ist ein Drittel aller Asylbewerber bereits straffällig geworden.
[Links nur für registrierte Nutzer]Neueste Daten des Innenministeriums zeigen: Von den etwa 21.000 in Wien lebenden Asylwerbern wurden im Vorjahr 6503 straffällig, also fast jeder dritte. Und die Zahl krimineller junger Asylwerber (bis 20 Jahre) stieg um 72 Prozent. Sogar sieben Flüchtlingskinder unter neun Jahren wurden straffällig...
Gut, das sind die Fakten? Die Frage also läuft eigentlich auf einer längst überfälligen Änderung des Asylrechts hinaus. Letztendlich müsste man zumindest den straffällig gewordenen Asylanten die Aufenthaltsberechtigung entziehen und ihre Abschiebung in die Wege zu leiten ... ich zitiere ...
"Nur in Ausnahmefällen wirken sich Straftaten im Inland auf das laufende Asylverfahren aus. Und zwar dann, wenn ein „besonders schweres Verbrechen“ vorliegt, das „eine Gefahr für die Gemeinschaft“ darstellt. In diesem Fall ist die Gewährung von Asyl ausgeschlossen, wobei der Verwaltungsgerichtshof aber diese Bestimmung sehr restriktiv auslegt. ... weiter heißt es ...
Ob man straffällig gewordene Asylwerber und anerkannte Flüchtlinge abschieben kann bleibt also die ungeklärte Frage ...
Theoretisch ja, praktisch in vielen Fällen nein. Sowohl Asylwerber als auch anerkannte Flüchtlinge können bei rechtskräftiger Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens ihren Asylstatus und damit den Schutz durch die Genfer Konvention verlieren. Wenn sie in ihrer Heimat bedroht sind, ist aber eine Abschiebung aufgrund der Menschenrechtskonvention trotz begangener Straftaten nicht möglich."
Ende des Zitats ...
Hier also liegt der Hund begraben ... und genau dort sind Korrekturen mehr als überfällig. Jeder straffällig gewordene Asylant (und damit meine ich nicht das Schwarzfahren) sollte ungeachtet der Zustande in seinem Herkunftsland abgeschoben werden. Nur so kann man langfristig überhaupt noch das an sich wertvolle Asylrecht bewahren. Toleranz gegenüber Straftätern gefährdet im Grunde das Asylrecht.
Servus umananda
Überzeugen ist unfruchtbar.
Walter Benjamin
(1892 - 1940)
Der Fehler liegt doch im System und ich denke mir inzwischen, dass er von den Pro-Asyl-Gruppen schon vor Jahrzehnten vorbereitet wurde. Die Änderung der letzten Jahre waren eine Vorbereitung auf das, was wir erleben. Erst einmal die Bestimmungen bezüglich der Duldungen, das geänderte Einbürgerungs- und Aufenthaltsrecht, die geänderten Bestimmung bezüglich des dauerhaften Aufenthalts, der inzwischen automatisch ab einer bestimmten und immer kürzeren Bleibedauer im Land gewährt wird. Oftmals ist es so, dass schon innerhalb eines Asylverfahrens und nur bedingt durch seine lange Dauer, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben wird, zwar nur erst einmal vorläufig, bereits aber schon nach wenigen Monaten. Ein negatives ausgehendes Asylverfahren endet in über 90 Prozent der Fälle mit einer Duldung. Die wird vergeben, wenn der Flüchtling krank ist und die Behandlungsmethoden in Deutschland besser, wenn der Flüchtling keine Papiere hat (über 70 Prozent der Flüchtlinge reisen ohne Papiere ein, Zitat: "Behördenchef Hans-Georg Maaßen hält die Sicherheitslage für sehr ernst, die Zahl radikaler Islamisten steige Dennoch habe der IS seine Leute unter die Flüchtlinge gemischt... Ein großes Problem sei dabei, dass etwa 70 Prozent der einreisenden Flüchtlinge keine gültigen Pässe vorlegten.", siehe: [Links nur für registrierte Nutzer], wenn er keine Perspektive in seinem Heimatland erwarten kann, wenn er hier als integriert gilt, wenn er hier bereits einen Kursus besucht, wenn er in ein Kirchenasyl flüchtet, wenn ihm eine Ausreise aus humanitären Gründen nicht zugemutet werden kann.
Den Zustand der Duldung hergestellt, muß der Flüchtling nun nur noch 1 1/2 Jahre warten, keine Zeit eigentlich. Dann erhält er einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, Zitat: Nach § 25 Abs. 5 AufenthG besteht nach 18 Monaten Duldungszeit ein Soll-Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Es gibt zwar eine Einschränkung, die aber bereits mit der Erteilung der Duldung gegeben ist: Ein solcher Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist, die Unmöglichkeit der Abschiebung also nicht selbst verschuldet hat und auch eine freiwillige Ausreise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar ist
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Man sieht, dass man sich die Probleme erst durch die offenen Grenzen in dieser Größenordnung ins Land geholt hat. Gäbe es nämlich noch Grenzkontrollen, wären illegale Grenzübertritte (ohne Papiere) nicht möglich und die Zahl der Duldungen damit wesentlich geringer, nämlich um genau 70 Prozent.
Abgesehen davon wäre auch eine Streichung des Asylrechtsparagraphen als individuell einklagbares Recht gegenüber dem deutschen Staat wünschenswert. Asyl ist eine Kann-Leistung, die ein Staat nach seinem Vermögen vergeben sollte. Andere Länder handhaben dies ebenso. Ist die Aufnahmefähigkeit erschöpft, kann eben kein Asyl mehr gewährt werden. Es gibt hunderte anderer Länder außer Deutschland und Österreich, die für eine Asylvergabe ebenfalls in Frage kommen. Das Wohl und Wehe der ganzen Welt hängt nicht von diesen beiden Ländern ab.
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